Begriff Definition
Neubaufeuchte

Die unsichtbare Gefahr im Neubau heißt Feuchtigkeit. Denn was beim Einzug oder der Schlüsselübergabe nagelneu und hübsch aussieht, ist durch die unterschiedlichsten Baustoffe wie Putz, Estrich, Beton oder das Mauerwerk vollgesogen mit Feuchtigkeit. Experten sagen, bis zu 100 Litern Wasser pro Quadratmeter, machen die Feuchtigkeitseinlagerungen aus. Bei einem Haus mit 200 qm Wohnfläche sind dies immerhin 20.000 Liter, die zunächst gründlich austrocknen müssen, bevor von einem gesunden Wohnklima gesprochen werden kann. Ein Mauerwerk allein benötigt für die vollständige Austrocknung bis zu 360 Tagen, mindestens aber 120 Tage. Bei Betonwänden dauert der Trocknungsprozess erheblich länger. Das Ergebnis wird dann als Ausgleichsfeuchte bezeichnet, also der Zustand der vollständigen Austrocknung von Feuchtigkeit in Bauteilen und Baumaterialien.

Der Baukörper gibt die Feuchtigkeit an die Raumluft ab und von dort muss sie möglichst effektiv entweder aus dem Haus geleitet werden oder mit anderen Methoden “neutralisiert” werden. Vor allem zu beachten ist die Neubaufeuchte bei rasant hochgezogenen Hausbauprojekten, bei denen nur wenige Monate vom Erdaushub bis Einzug vergehen. Hier ist es sehr wahrscheinlich, dass der Bauträger oder die Baufirma notwendige Bautrocknungszeiten verkürzt oder gar ausgelassen hat, damit schnell die Übergabe an den Bauherrn und damit die Zahlung erfolgt. Aber die Neubaufeuchte kann schnell zu Schäden am Bauwerk kommen, meist in Form von Ausblühungen, Schimmelpilzbildung oder im ungünstigsten Fall sogar zu einem Hausschwamm führen.

Tipps

  • Wichtig ist regelmäßiges Stoßlüften mehrmals am Tag. Hilfreich kann hier ein Hygrometer sein, dass anzeigt, wann die relative Luftfeuchtigkeit unter 60 % liegt, denn dann ist ausreichend Luftzufuhr vorhanden.
  • Auch dem Heizen kommt eine immens wichtige Bedeutung zu, denn warme Luft nimmt deutlich mehr Feuchtigkeit auf als warme. Zimmer, die noch nicht vollständig eingerichtet sind und genutzt werden, müssen unbedingt gleichmäßig temperiert sein. Ein häufiger Fehler vor allem bei Häusern mit nahezu dichter Haushülle ist das herunterschalten der Heizung. Ein Neubau sollte unabhängig von der Dichte der Gebäudehülle im ersten Jahr intensiv beheizt werden, damit die Neubaufeuchte austrocknen kann.
  • Es kann hilfreich sein, Möbel noch nicht bis ganz an die Wand zu stellen. So ergibt sich dahinter ein kleiner Luftspalt, der zumindest in den ersten Monaten helfen kann, die Neubaufeuchte auszutrocknen. Ein Abstand von ca. 10 cm wird empfohlen, so kann der Luftzug hinter der Schrankwand die Wand dahinter trocknen lassen.
  • Diffusionsfähige Materialien wie beispielsweise Tapeten, Farbe und Grundierungen können ebenfalls helfen, gegen die Neubaufeuchte vorzugehen. Eine luftdicht abgedeckte Wand kann nicht selbständig atmen und die Feuchtigkeit aus ihr nicht entweichen. Das führt zur Ansammlung von Feuchtigkeit und damit auch zu einem erhöhten Risiko für Schimmelpilz und Stockflecken.

Siehe auch:

 

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Synonyme - Baufeuchte,Baufeuchtigkeit
Neutralisation

Der Begriff Neutralisation fällt in den Bereich der Heizungstechnik. Sie findet statt, um im Brennwertkessel angesammelte Schadstoffe im Kondensat auszugleichen, zu neutralisieren. Die Neutralisationsanlagen übernehmen diese Aufgabe.

Eine Brennwertheizung kühlt die Abgase des verbrannten Heizmittels ab, was zur Kondensierung des Wasserdampfs in den Rauchgasen und folglich zur Wärmefreisetzung führt. Das dabei entstehende Wasser wird über einen Siphon weiter in die Kanalisation geleitet. Dieses Abgaskondensat kann dabei einen pH-Wert zwischen 1,5 und 5,5 haben, je nachdem welcher Brennstoff genutzt wird. Zum Vergleich, Leitungswasser weist normalerweise einen pH-Wert von 7 bis 8 auf. Um das Abgaskondensat auf einen ähnlichen pH-Wert wie Leitungswasser zu bekommen, nutzt man Neutralisationsanlagen und verhindert so negative Folgen für die Abwasseranlage. Nutzt man diese Anlagen nicht, besteht die Gefahr, dass sich die Abflussrohre mit der Zeit zersetzen, undicht werden und folglich aufwendig instand gesetzt werden.

Der in den Neutralisationsanlagen verwendet Filter besteht zumeist aus Aktivkohle. Das Abgaskondensat fließt und feste Bestandteile darin werden herausgefiltert. Danach fließt es weiter durch ein alkalisches Granulat, welches durch die Reaktion mit dem Kondensat Salze bildet und folglich den pH-Wert anhebt. Das Granulat besteht zumeist aus Kalkstein, Magnesiumoxid oder Marmorsplitt. Darüber hinaus gilt es zu bedenken das Neutralisationsmittel in einem jährlichen Rhythmus auszutauschen.

Unter welchen Bedingungen eine Neutralisationsanlage Pflicht ist, erfahren Sie hier:

  • Erdgas oder Heizöl (schwefelarm)
    - Leistung der Nennwärme unter 25 bis 200 kW
    - Keine Neutralisationsanlage verpflichtend
    Voraussetzungen
    - gilt nicht für Kleinkläranlagen
    - säurefeste Rohre
    - ausreichender Anfall von Abwasser (1:20)

  • Erdgas oder Heizöl (schwefelarm)
    - Leistung der Nennwärme über 200 kW
    - Neutralisationsanlage ist verpflichtend

  • Heizöl (Standard)
    - Neutralisationsanlage ist verpflichtend
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Niedertemperatur-Schornstein

Der Niedertemperatur-Schornsteine sind zwei- oder dreischalige Schornsteinsysteme, welche in Gebäuden mit Niedertemperaturheizungen verbaut werden. Dieses Schornsteinsystem wurde notwendig, da die Temperaturen der Abgase heutiger Heizsysteme immer niedriger wurden.

Bis Mitte des 20. Jahrhunderts wurde vornehmlich mit festen Brennstoffen wie Holz oder Kohle geheizt. Die dabei entstehenden Abgase erreichen bis zu 200 Grad Celsius. Dadurch haben sie einen sehr schnellen Auftrieb und es bedarf lediglich eines gemauerten Schornsteinschachtes, sofern er breit genug ist. Mit der zunehmenden Popularität von anfangs Heizölheizungen und später Gasheizungen sowie modernen Brennwert-Heizungsanlagen sah man sich mit viel geringeren Abgastemperaturen konfrontiert. Dies resultierte in einen langsameren Aufstieg der Abgase. Sie enthalten neben Wasserdampf Verbrennungsrückstände wie beispielsweise Schwefel und Teer. Dieser langsamere Aufstieg der Abgase führt nun zu einer potenziellen Kondensation an den Schonsteininnenwänden.

Die als Versottung bezeichnete Auswirkung dieser Kondensation zieht katastrophale Folgen nach sich. Da in dem Kondensat unter anderem Schwefelsäure enthalten ist, führt sie nicht nur zu unschönen braunen Flecken an den Schachtmantelsteinen, sondern langfristig zu einer Zersetzung der Bausubstanz.

Abhilfe schafft hier ein zweischaliges Schornsteinsystem. Dabei befindet sich ein zusätzliches und schmaleres Rohr aus Keramik, Kunststoff oder Metall im Hauptschornstein. Dieses sorgt aufgrund des geringeren Durchmessers für einen schnelleren Auftrieb der Abgase. Zusätzlich sind die Materialien säure- sowie wasserbeständig und beugen der Versottung des Hauptschornsteinschachtes vor. Soll die Bildung des aggressiven Kondensats nahezu komplett verhindert werden, kommen dreischalige Schornsteinsysteme zum Einsatz. Dabei befindet sich zwischen dem Innenrohr und dem Hauptschacht eine zusätzliche Dämmschicht, welche die weitere Abkühlung der Abgase verringert. Das wiederum begünstigt den Abgasaufstieg und unterbindet die Kondensation.

Die DIN EN 1443 regelt dabei die grundsätzlichen Anforderungen an Abgasanlagen sowie Feuerstätten.

 

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Niedertemperaturheizung

Bei einer Niedertemperaturheizung handelt es sich um eine Heizungsanlage, welche nur geringe Temperaturen benötigt, um ordnungsgemäß zu funktionieren. Alle dazugehörigen Bestandteile sind ebenfalls auf die Funktionsweise der Heizung bei Niedertemperatur ausgelegt. Die Bezeichnung Niedertemperaturheizung ist jedoch nicht eindeutig festgelegt. Oft findet Synonyme wie Nieder- oder Niedrigtemperaturkessel Anwendung, doch stiftet das eher Verwirrung, da die Heizung das gesamte System, die Anlage, beschreibt und nicht nur eine einzige Komponente.

Die Energiesparverordnung EnEV definiert genau, wann von einer Niedertemperaturheizung zu sprechen ist. Im Vordergrund steht laut der EnEV das Rücklaufwasser der Heizung. Dieses soll eine Temperatur zwischen 35 und 40 Grad Celsius aufweisen. Die Kondensation des Wasserdampfes, welcher bei der Brennstoffverfeuerung entsteht und in den daraus entstehenden Abgasen enthalten ist, wird dabei aufgefangen und oft weiterverwendet, beispielsweise zur Wärmerückgewinnung.

  • Gewöhnliche Heizungen benötigen eine Vorlauftemperatur von mindestens 60 Grad Celsius.
  • Niedrigtemperatur-Heizungen benötigen lediglich ca. 30 Grad Celsius, sogar an kälteren Wintertagen.

Das Beheizen der Wohnung oder des Hauses mit niedriger Temperatur bildet eine Grundlage zur Erhöhung der Energieeffizienz des Heizens. Voraussetzung dafür sind die entsprechenden baulichen Gegebenheiten und die Technik.

Eine Flächenheizung eignet sich am besten, um die notwendige Wärme zur Erzeugung der benötigten Raumtemperatur zu erzeugen. Bestes Beispiel dafür sind Fußbodenheizungen, aber auch Decken- beziehungsweise Wandheizungen gehören dazu. Sie geben am besten die Wärme großflächig an den jeweiligen Raum ab. Darüber hinaus empfindet der Mensch die Strahlungswärme aus Flächenheizungen wohliger als von Konvektionsheizungen. Man spürt regelrecht, sobald eine Fußbodenheizung beginnt zu heizen. Die Wärme aus beispielsweise Heizkörpern, welche an der Wand angebracht sind benötigt immer etwas Zeit, bevor sie sich im ganzen Raum verteilt hat.

Ein Nachteil dieser Heizungsvariante ist die vergleichsweise geringe Reaktionsgeschwindigkeit. Möchte man schnell einen ausgekühlten Raum aufheizen, dauert es in der Regel länger als bei anderen Heizsystemen. Prospektives Heizen ist daher erforderlich, um unnötigen Verlust von Wärme zu umgehen.

 

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Synonyme - NT-Heizung,Niedrigtemperaturkessel,Niedertemperaturkessel
Niedertemperaturkessel

Eigentümer, die sich für eine Heizung interessierten, hatten lange Zeit die Wahl zwischen einem Niedertemperaturkessel und einem Brennwertkessel. Niedertemperaturkessel sind Heizsysteme, die in vielen Haushalten verbreitet sind, zählen jedoch mittlerweile zu den überholten Heizsystemen. Gemäß EU-Beschluss dürfen Sie nicht mehr hergestellt werden. Verboten sind der Einbau sowie der Gebrauch aber (noch) nicht. Empfohlen werden jedoch die Nutzung eines Brennwertkessels oder besser noch auf erneuerbaren Energien basierende Heizungssysteme.

Schwierig erweist sich der Umstieg auf den Brennwertkessel für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, da die meisten Heizkessel mit dem Kamin verbunden sind. Haben sich Hauseigentümer dazu entschlossen, ihre Heizungsanlage zu modernisieren und den Niedertemperaturkessel durch einen Brennwertkessel zu ersetzen, ist es notwendig, den Kamin an das neue System anzupassen.

Niedertemperaturkessel sind Nachfolgemodelle des Konstanttemperaturkessels und ein Bestandteil von Gas- und Ölheizungen. Sie besitzen einen Wärmefühler, der anhand der gemessenen Außentemperatur die eigene Leistung selbstständig reguliert. Aus diesem Grund arbeitet dieses Modell weitaus energiesparender als sein Vorgängermodell. Verbraucher können somit ein Drittel an Energiekosten einsparen. Außerdem sorgt eine korrosionsbeständige Bauweise für eine niedrige Kesseltemperatur, die zwischen 30 und 40 °C liegt.

Brennwertkessel arbeiten jedoch weitaus effizienter als Niedertemperaturkessel. So besitzen Brennwertkessel, abhängig vom genutzten Brennstoff, einen Wirkungsgrad zwischen 104 und 112 Prozent. Niedertemperaturkessel erreichen einen Wirkungsgrad von gerade einmal 85 Prozent.

 

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Niedrigenergiehaus

Der hinter dem Begriff stehende Standard wurde durch die erste Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Februar 2002 definiert und entsprach Gebäuden, die maximal sieben Liter Heizöl pro m² Wohnfläche und Jahr verbrauchten. Dieser Standard gilt jedoch mittlerweile als überholt. Betrachtet man den heutigen Stand der energetischen Vorgaben, ist faktisch jedes neu errichtete Haus ein Niedrigenergiehaus, weil alle Neubauten die Kriterien der Energieeinsparverordnung erfüllen müssen. Die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) und das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) haben dazu geführt, dass, gemessen an früheren Standards, alle neuen Häuser Energiesparhäuser sind. Dies gilt für Wohngebäude genauso wie für Gebäude, die gewerblichen Zwecken dienen. Daher hat sich der Begriff Niedrigenergiehaus in Deutschland nicht etabliert.

Die gesetzliche Grundlage für die Mindestanforderungen bildet seit 1.11.2020 das Gebäudeenergiegesetz. Es regelt die energetischen Mindestanforderungen für den Neubau von Gebäuden und deren Modernisierung, Umbau und Ausbau. Wenn Sie heute ein neues Haus bauen, werden Sie immer ein Niedrigenergiehaus im Wortsinn errichten. Dafür hat der Gesetzgeber durch verschiedenste Verordnungen gesorgt:

  • Energieeinsparverordnung (EnEV) (seit 01.11. 2020 im Gebäudeenergiegesetz verankert)
    Hier erhalten Sie Hintergrundwissen zur EnEV und können die Entstehung der Energieeinsparverordnung anhand einer chronologischen Darstellung von der ersten Fassung bis zur aktuellen EnEV 2014 selbst nachvollziehen. Die Inhalte des GEG sind bislang mit denen der EnEV nahezu identisch.

  • Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
    Den meisten Deutschen ist das EEG im Zusammenhang mit der Energieumlage und der Einspeisevergütung geläufig: Die Energieumlage war in den letzten Jahren am Anstieg des Strompreises beteiligt, die Einspeisevergütung interessiert alle Betreiber von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen. Das EEG geht jedoch über diese beiden Schlagworte hinaus und greift in das Geschehen am Strommarkt sowie die weitere Entwicklung der „Erneuerbaren“ ein. Die Inhalte des GEG sind bislang mit denen der EnEV nahezu identisch.

  • Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) (seit 01.11. 2020 im Gebäudeenergiegesetz verankert)
    Das "Erneuerbare Energien Wärmegesetz" tritt nicht nur in unserer Umweltpolitik immer weiter in den Vordergrund. Dieses Gesetz betrifft jeden einzelnen Bürger in Deutschland! Hier wird der Themenbereich Erneuerbare Energien mit dem dazugehörigen EEWärmeG anschaulich erläutert. Die Inhalte des GEG sind bislang mit denen der EnEV nahezu identisch.

  • Energieausweis (seit 01.10. 2020 im Gebäudeenergiegesetz verankert)
    Der Energieausweis dokumentieret die energetische Bewertung eines Gebäudes. Sie erfahren, welche Angaben im Energieausweis enthalten sind, was diese bedeuten und wie lange das Dokument gültig ist. Die Inhalte des GEG sind bislang mit denen der EnEV nahezu identisch.

  • Gebäudeenergiegesetz
    Nachdem der Bundestag am 18. Juni 2020 das "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden" (GEG) beschlossen hat, sind das EEWärmeG, EnEG sowie die (EnEV) in diesem Gesetz vereinheitlicht und zusammengeführt worden. Das GEG gilt seit dem 1. Oktober 2020.

Folgerichtig wäre es nun, den Begriff "Niedrigenergiehaus" für Gebäude zu verwenden, die die gesetzlichen Mindestanforderungen unterschreiten. Zwar gibt es bei der Gütegemeinschaft energieeffiziente Gebäude e. V. ein RAL-Gütezeichen für Gebäude mit besonders niedrigem Heizenergiebedarf, jedoch gelten diese für Häuser, die unter der Bezeichnung Passivhaus, Nullenergiehaus, Effizienzhaus oder auch Plusenergiehaus bekannt sind.

 

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Notarieller Kaufpreis

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie mithilfe eines Kaufvertrages ist notariell zu beurkunden. Der in diesem Vertrag festgeschriebene Preis wird in der Rechtssprache als notarieller Kaufpreis bezeichnet. Anhand dieses Betrages richten sich die Beleihungswertermittlung, Grunderwerbssteuerhöhe, die Notargebühren sowie die steuerlichen Abschreibungen.

Darüber hinaus gilt es weitere Vorgänge zu beachten, welche nicht zwangsläufig mit einem notariellen Kaufvertrag, beziehungsweise der Immobilienwertermittlung, in Zusammenhang gebracht werden. Dieses Vorgehen bezeichnet man als Nebenabreden. Sollten sie kein Bestandteil der notariellen Kaufpreisermittlung sein, besteht die Möglichkeit des Unwirksamwerdens des Kaufvertrages. Dazu gehören beispielsweise Immobilienausstattung und -zustand. Letztendlich steht es Käufer und Verkäufer frei, Vereinbarungen zu treffen, solange kein Rechtsverstoß im folgenden notariellen Kaufvertrag vorliegt. Genau dafür ist der Notar da, um zu gewährleisten, dass alles mit rechten Dingen zugeht und die Vertragsparteien auf potenzielle Gefahren aufmerksam zu machen. Sind die Nebenabsprachen kein Bestandteil des Vertrages, kann es zu eventuellen Diskrepanzen oder sogar juristischen Streitfällen kommen.

Zusätzliche Obacht ist bei Festlegung des Immobilienwertes im notariellen Kaufvertrag geboten. Setzt man beispielsweise den notariellen Kaufpreis geringer an als den tatsächlichen Immobilienwert, macht man sich des “Unterbriefens” strafbar. Da dieser Vorgang laut § 313 BGB als Scheingeschäft deklariert wird, wird der Kaufvertrag als nichtig erklärt. Zusätzlich fließt der Formmangel nach § 125 BGB ein. Da der notarielle Kaufpreis im Nachgang unter anderem die Gebühren für die Eintragung im Grundbuchamt, Grunderwerbssteuer, die Kosten für den Notar sowie eine eventuelle Courtage für den (Immobilien-) Makler beeinflusst, besteht dabei die Versuchung diese Kosten so gering wie möglich zu halten.

 

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Notstromaggregate

Notstromaggregate stellen eine Versorgung mit elektrischer Energie sicher, sollte es zu einem Stromausfall kommen. Es gibt sie in verschiedenen Varianten, angefangen bei der mobilen 2- und 4-Takt Ottomotoren-Version, über das stationäre Dieselmotoren-Aggregat, bis hin zu Batteriespeichern, die aus Photovoltaikanlagen gewonnenen, überschüssigen Strom speichern.

Insgesamt unterscheiden sich die Notstromaggregate bezüglich Größe und Leistung. Kleinverbrauchern genügt sicherlich ein mobiles Kleingerät, um Licht und Strom für eine gewisse Zeit bereitzustellen. Der Betrieb erfolgt meist über einen 2- oder 4-Takt Ottomotor und darf ausschließlich im Freien stattfinden, da die dabei entstehenden Abgase gesundheitsgefährdend sind. Ebenso muss der dazugehörige Treibstoff ausschließlich außerhalb des Wohngebäudes, und zwar aufgrund von Explosionsgefahr, aufbewahrt werden.

Besteht ein höherer Energiebedarf, wie beispielsweise in Hochhäusern oder Mehrfamilienhäusern, ist ein stationärer Generator durchaus empfehlenswert und teilweise sogar vorgeschrieben. Bei Stromausfall gewährleistet er den Betrieb von Fahrstühlen, Löschanlagen und Notbeleuchtungen. Eine regelmäßige Inbetriebnahme und Wartung ist dabei unerlässlich, um potenzielle “Standschäden” wie Lagerfestsetzung oder chemischer Zerfall des Diesels zu unterbinden. Meist erhalten diese Art von Notstromanlagen Unterstützung von einer USV, einer unterbrechungsfreien Stromversorgung.

Sie sorgt dafür, dass in Sekundenbruchteilen die Stromversorgung weiterhin gewährleistet ist, bis die Aggregate für den Notstrom aktiv sind. Für bewohnte Hochhäuser finden sie seltener Anwendung. Häufiger kommen USV beispielsweise in Krankenhäusern, IT-Unternehmen mit Serverräumen oder Firmen mit chemischer Anlagensteuerung vor oder sind sogar gesetzlich vorgeschrieben, da es sonst zu nachhaltigen Schäden bei einem Unterbruch der Energieversorgung kommen kann.

Eine weitere Variante eines (Not-) Stromerzeugungsaggregates funktioniert über die Photovoltaikanlage auf dem Hausdach. Insgesamt besteht dieses System aus einer Brennstoffzelle, einem Elektrolyseur, einer Lüftungsanlage inklusive Wärmerückgewinnung sowie einem Speicher aus Lithium-Ionen-Batterien. Überschüssiger Solarstrom wird dabei zur Wasserstoffherstellung genutzt und in Druckgasflaschen gesammelt.

Zusätzlich zu der Investition in ein Notstromaggregat sind laufende Kosten für den Austausch von Betriebsmitteln wie Benzin oder Diesel, periodische Testläufe und Wartung einzukalkulieren, sollte es zu keinem Stromversorgungsunterbruch des öffentlichen Netzes kommen.

 

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Synonyme - Stromerzeugungsaggregat, Netzersatzanlage
Nullenergiehaus

Im Zeitalter des Energie- und Rohstoffsparens wird durch immer ausgeklügeltere Technik versucht, möglichst viel Energie durch natürliche und rohstoffsparende Ressourcen zu erzeugen. Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist das Nullenergiehaus. Doch was genau sind die Charakteristika für Nullenergiehäuser und was grenzt diesen Haustyp von anderen energiesparenden Modellen, etwa dem Passivhaus, ab?

Bei einem Nullenergiehaus halten sich rein rechnerisch der eigene Stromverbrauch mit dem produzierten Strom die Waage. Es muss beachtet werden, dass die energieautarke Funktion der Nullenergiehäuser nur durchschnittlich besteht. Das heißt, es gibt Phasen, in denen auch ein Nullenergiehaus extern erzeugte Energie benötigt. Genauso kann ein Nullenergiehaus in anderen Phasen auch mehr Energie produzieren als benötigt wird. Im Jahresmittel jedoch wird dieser Zustand ausgeglichen, weshalb man Nullenergiehäuser auch als energieautarke Häuser bezeichnet.

Da bei diesem Haustyp sehr genau vorgegangen wird, gerät auch die sog. „Graue Energie“ in den Fokus: Damit ist diejenige Energie gemeint, deren Inanspruchnahme ein Verbraucher indirekt durch die Herstellung, den Transport, die Lagerung und ggf. die Entsorgung von Gütern (z. B. Dämmmaterial) auslöst. Wird sie in die Gesamtrechnung einbezogen, kommt man zu dem Ergebnis, dass es 12 Jahre dauert, ehe ihr Gegenwert durch die Energieeinsparung eines Nullenergiehauses eingespart worden ist. Auch die Herstellungskosten können für manche Eigenheimbauer eine Herausforderung sein: Für eine vierköpfige Familie müssen, um eine kontinuierliche Warmwasserversorgung sicherzustellen, eine sechs Quadratmeter große Solarkollektorfläche auf dem Dach sowie Solar-Wasserspeicher mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern installiert werden. Mit einem Speicher dieser Größe ist es möglich, das erwärmte Wasser drei Tage zu speichern.

Nullenergiehaus = Passivhaus?

Oft werden Nullenergiehäuser mit Passivhäusern verwechselt. Der wesentliche Unterschied liegt jedoch darin, dass ein Passivhaus zwar Energie durch Solaranlagen oder Wärmerückgewinnung produziert, jedoch zusätzliche Energie von außen benötigt, also mit der selbst erzeugten Energiemenge nicht vollständig auskommt. Das Nullenergiehaus ist insoweit eine Weiterentwicklung des Passivhauses.

Funktionsweise der Nullenergiehäuser

Damit ein Haus autark bestehen kann, müssen bereits beim Hausbau zahlreiche Maßnahmen getroffen und bedacht werden. Durch eine Solaranlage auf dem Dach kann Sonnenenergie in Strom umgesetzt und auch gespeichert werden. Damit produzierte Energie nicht verloren geht, sind eine bestmögliche Dämmung, hochwertig wärmegedämmte Fenster und Winddichtheit vonnöten. Aber auch eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und große, nach Süden ausgerichtete Fensterflächen sind für ein Nullenergiehaus obligatorisch.

Gebäudehülle

Damit keine Wärme nach außen entweichen kann, ist eine perfekte Dämmung und Isolation ein Muss. Sowohl die Gebäudehülle als auch die Grundplatte und das Dach müssen bestmöglich gedämmt sein. Dazu gehört ebenfalls eine fugenfreie und ununterbrochene Verarbeitung aller Gebäudeteile. Auch müssen die Fenster gut isoliert sein, was durch spezielle dreifach verglaste Modelle mit Isolierkammern gewährleistet ist. Zusätzlich sollte das Oberfläche-Volumen-Verhältnis möglichst gering gehalten werden, damit das Nullenergiehaus wenig Angriffsfläche nach außen hin bietet.

Heizungstechnik

Für die Heizungstechnik des Nullenergiehauses sollte keine zusätzliche Energie benötigt werden. Durch die optimale Dämmung ist nur eine geringe Heizleistung nötig. Da durch ständiges Lüften der Wohnräume die meiste Energie verloren geht, wird ein modernes Belüftungssystem benötigt. Dieses entzieht der Raumluft Wärme und benutzt sie, um in einem Wärmetauscher die eingeholte Frischluft anzuwärmen. Durch eine Wärmepumpe kann zusätzlich Wärme produziert werden. Diese entzieht der Umwelt, etwa dem Boden oder der Außenluft, Wärme, die verdichtet und auf die Temperatur, die für Wohnräume nutzbar ist, gebracht wird. Die Pumpe ist mit dem Belüftungssystem des Hauses verbunden, wodurch die erhaltene Wärme die Raumluft heizt. So wird keine Energie von außen benötigt, sondern es kann sogar überschüssig produzierte Energie für die Versorgung anderer Haushalte verwendet werden.

Vorteile und Nachteile beim Nullenergiehaus

Durch ein Nullenergiehaus sind die Bewohner von der Entwicklung der Strom- und Brennstoffkosten nahezu unabhängig, und die Heizkosten werden sehr gering gehalten. Auch wird die Umwelt durch Nullenergiehäuser geschützt, da kein CO2 ausgestoßen wird. Ständig frische Luft ohne Durchzug und Temperaturschwankungen schaffen eine sehr wohnliche Atmosphäre.

Der Bau eines Nullenergiehauses ist sehr kostenintensiv und erheblich teurer als bei konventionellen energiesparenden Häusern. Auch wenn sie staatlich gefördert werden, darf bezweifelt werden, dass die höheren Baukosten durch die geringen Nebenkosten aufgefangen werden. Ein weiterer Nachteil, der bei der Planung des Hauses unbedingt beachtet werden muss, sind die festgelegten Kriterien an die Ausrichtung des Hauses. Somit können eventuell zugunsten der Energieeffizienz nicht alle individuellen Wünsche hinsichtlich der Architektur oder der Gebäudeausrichtung verwirklicht werden.

 

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Nut und Feder

Unter einer Nut- und Federverbindung versteht man eine Steckverbindung, die meistens bei Platten und brettartigen Bauteilen angewendet wird. Sie schliesst somit aus, dass sich zwei nebeneinander liegende Platten beziehungsweise Bretter in der Höhe verschieben können. An mindestens einer Seite der Platte oder des Bretts befindet sich eine längliche Vertiefung, die Nut genannt wird. In diese ausgefräste Vertiefung der Nut fügt sich perfekt die Feder ein. Die Feder gehört entweder zum Bauteil oder ist als längliches Teil eingefügt, welches lose zusätzlich beim Bauteil liegt.

Eine klassische Nut und Feder-Verbindung besitzt zwei genutete Platten oder Bretter, die mit einer Fremdfeder verbunden sind. Wenn eine Nut oder Feder-Verbindung je zwei Nute und Federn auf jeder Längsseite besitzt, dann handelt es sich um eine doppelte Nut und Feder-Verbindung, die sich durch ihre besondere Wind- und Wetterbeständigkeit auszeichnet. Wenn die Feder zum Bauteil gehört, dann wird diese auch Spundung genannt.

Eine Spundung ist eine Art der Nut und Feder-Verbindung. Die Feder wird hier nicht separat eingelegt, sondern aus einem Werkstück herausgearbeitet. Die Feder wird dann als Spund bezeichnet. Ein Spund, der nicht über die ganze Längsseite des Werkstückes verläuft, heißt Zapfen. Häufig wird eine Spundung bei der Herstellung von Vertäfelungen oder Fußböden verwendet. Mithilfe einer Nut und Feder-Verbindung ist der verbau einer Fassade oder dichten Wand auch für ungeübte Bauherren umsetzbar. Jedoch sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Profilbretter nur lose miteinander verbunden werden, da Holz ein Naturprodukt ist und stetig weiterarbeitet.

Verbindungen aus Nut und Feder kommen in unterschiedlichen Bauteilen und Elementen wie beispielsweise in Möbeln, Dämmstoffen oder Bodenbelägen zum Einsatz. Das sogenannte Klick-System ist eine besondere Art einer Nut- und Feder-Verbindung. Sie ermöglicht eine einfache und sehr schnelle Verlegung von verschiedensten Bodenbelägen wie Parkett. Wird die Nut- und Federverbindung zusätzlich verklebt, ist sie durch die größere Auftragungsfläche besonders fest und bietet eine langzeitige Verbindung.

Eine besondere Form der Spundung ist die Gratung. Hierbei laufen Spundwände trapezförmig auseinander. Wird die Nut an den Rand des Werkstückes verschoben, dann spricht man von einer Falz-Verbindung. Bei dieser Art der Verbindung fehlt der Nut eine Seitenfläche. Anstatt der üblichen drei vorhandenen Kontaktflächen für eine Feder existieren nur zwei. Deshalb ist es notwendig, diese Art der Verbindung zusätzlich zu nageln und zu verschrauben, da eine Verklebung hier nicht ausreicht.

 

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Synonyme - Nut,Feder,Nut- und Federverbindung

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