ArchitektenleistungenWer ein modernes Haus bauen oder einen Altbau sanieren möchte, muss anspruchsvolle und komplexe Entscheidungen treffen. Für eine Bauplanung benötigt ein Bauherr die entsprechenden Fachleute, wie Architekten, Statiker, Bauphysiker und Geologen. Im Rahmen der Bauplanung werden auch Vorschriften, Baukosten, Fördermöglichkeiten sowie ggf. eine Projektüberwachung zur Sprache kommen. Die Leistungen eines Architekten sind vielfältig und mit zahlreichen Planungsleistungen verbunden.

Welche Leistungen Architekten von der Annahme der Aufgabenstellung bis zur endgültigen Fertigstellung des Auftrags für Sie erbringen können, soll hier genauer beleuchtet werden. 

Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung

Die ersten Schritte eines Architekten bei seiner Arbeit bestehen zunächst darin, die Grundlagen, auf denen der Auftrag basiert, zu ermitteln. Bezogen auf die HOAI-Leistungsphasen, die die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure festsetzt, geht es um folgende Grundleistungen:

Der Architekt klärt die genaue Aufgabenstellung und berät den Bauherrn individuell, welcher Leistungen es bedarf. Außerdem hilft er bei der Entscheidung, welche anderen Fachkräfte zur Planung hinzuzuziehen sind und fasst schließlich die Ergebnisse zusammen. In diesem Rahmen können auch besondere Leistungen gefordert sein, wie etwa eine Standortanalyse oder Bestandsaufnahme sowie die Aufstellung eines Raum- und Funktionsprogramms. Auch die Prüfung der Umweltverträglichkeit des Auftrags und der damit verbunden Leistungen kann in diese Bereich fallen.

Als Nächstes steht für einen Architekten die Entwurfsplanung an. Das bedeutet, ein Konzept für die Planung zu erarbeiten und schließlich eine erste zeichnerische Darstellung des Entwurfs anzufertigen. Daran schließt sich unmittelbar die Kostenberechnung und -kontrolle an. Zusätzliche Leistungen können im Rahmen der Entwurfsplanung beispielsweise eine sogenannte System- und Integrationsplanung, eine Berechnung der Kosten durch einen Bauelementekatalog oder deren Optimierung durch die Analyse von alternativen Varianten sein.

Bauantrag und Genehmigungsplanung (auch: Eingabeplanung oder Einreichplanung)

Sind diese grundlegenden Leistungen abgeschlossen, beschäftigt sich der Architekt mit dem Bauantrag (Genehmigungsplanung). Zu den Grundleistungen zählt hierbei die Erarbeitung von Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen, was auch entsprechende Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen in besonderen Fällen mit einschließt. Dann wird das Baugesuch eingereicht. Das darauffolgende Genehmigungsverfahren wird in der Regel ebenfalls von dem zuständigen Architekten betreut und begleitet. Zusätzlich kann er jedoch auch bei der Beschaffung der Zustimmung der Nachbarn mitwirken und Unterlagen für besondere Prüfverfahren erarbeiten. Weitere Aufgaben sind hier die Unterstützung in Widerspruchs- und Klageverfahren gegen den Bauunternehmer  und die unter Umständen notwendig werdenden Änderungen in den Genehmigungsunterlagen.

Gibt es für das Grundstück oder Baugebiet, in dem Sie bauen möchten, keinen Bebauungsplan, empfiehlt es sich oft, eine Bauvoranfrage stellen. Hierfür genügt eine einfache Beschreibung Ihres Bauvorhabens ggf. mit ersten Entwürfen. Erst mit dem Bauantrag müssen Sie die ausführlichen Baupläne und Grundrisse einreichen.

Statische und energetische Berechnungen

Ist der Bauantrag erst einmal genehmigt, stehen dem erfolgreichen Bau eines Eigenheims nicht mehr viele Hürden im Weg. Der Architekt macht sich nun daran, statische und energetische Aspekte der Aufgabenstellung zu klären. Dabei werden Kennzahlen für den Energiebedarf ermittelt sowie die Verwendung der Energie für Heizung und Warmwasser geplant. Besonders auf diesem Gebiet der Energieversorgung muss darauf geachtet werden, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Als Nächstes beschäftigt sich der Architekt mit statischen Berechnungen und fertigt weitere Konstruktionszeichnungen dafür an.

Ausführungsplanung Werkplanung

Die Ausführungs- oder Werkplanung ist der letzte Schritt im Rahmen der Bauplanung. In der HOAI ist dies die Leistungsphase 5, die mit einem Viertel einen sehr großen Teil der Gesamtleistung ausmacht. In dieser Phase befasst sich der Architekt zunächst mit der Auswertung der in den früheren Planungsphasen erzielten Ergebnisse. Eine genaue Durcharbeitung vor allem der Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist dabei unerlässlich, um im Anschluss konkrete Ausführungspläne erstellen zu können. Außerdem hat der Architekt die Aufgabe, weitere Detail- und Kontruktionszeichnungen anzufertigen und darüber hinaus Fachplanungen einzuarbeiten.
Diese Grundleistungen der Werkplanung können wie schon in den anderen Phasen um einige besondere Leistungen erweitert werden. Der Architekt kann etwa Detailmodelle erstellen oder besonders genaue Objektbeschreibungen in einem Raumbuch festhalten. Außerdem muss er oft die Pläne anderer ebenfalls am Bau des Eigenheims Beteiligter überprüfen und natürlich anerkennen.

Baugrunduntersuchung

Zwar ist die Baugrunduntersuchung keine Leistung unserer Architekten, dennoch gehört dies bei uns zum Leistungsspektrum. Bei uns erhalten Sie auch eine Baugrunduntersuchung, damit Sie bereits vor Baubeginn wissen, ob zusätzliche Kosten für die Gründung zu berücksichtigen sind. Zudem gibt nur eine Baugrunduntersuchung Aufschluss darüber, ob Sie Ihr Eigenheim mit einem Standardkeller oder als "weiße Wanne" bauen müssen. Pauschale Aussagen sind nicht nur inkompetent, sondern zuweilen auch sehr teuer.

Tipp:
Umfangreiche Informationen zu den Themen Architektenvertrag, Architektenhonorar, Architektenhaftung sowie Hinweise zur neuesten Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) finden Sie auf hausbauberater.de/bauwissen/architektenrecht.

Tipps für die bedarfsgerechte Bauplanung

Sicherlich haben Sie sich schon Gedanken über Ihr Wunschhaus gemacht und erkannt, dass vor der eigentlichen Hausplanung erst der Bedarf ermittelt werden muss. Gern unterstützen wir Sie dabei, denn bereits durch eine bedarfsgerechte Bauplanung können Sie die Kosten für den Hausbau optimieren.

Günstig bauen beginnt bereits mit der Bauplanung

Gehen Sie bei Ihren Planungen nicht nur vom jetzigen Bedarf aus. Überlegen Sie in dieser Phase auch, wie sich Ihre Familie und Wohnbedürfnisse in den nächsten Jahren verändern werden.

  • Wird Ihre Familie noch wachsen?
  • Werden die fast erwachsenen Kinder bald ausziehen?
  • Benötigen Sie für häusliche oder freiberufliche Arbeit ein Büro – vielleicht sogar mit separatem Eingang?

Aufteilung und Ausrichtung der Zimmer

Nachdem Sie festgelegt haben, wie viele Räume Sie benötigen und wie groß diese sein sollen, geht es jetzt daran, deren Lage sinnvoll zu planen. Ordnen Sie nun die Räume nach ihrer Funktion. Küche und Esszimmer, Schlafzimmer und Bad gehören zusammen. Eine geschickte Aufteilung sichert kurze Wege im Haus, verringert den Pflege- und Reinigungsaufwand und plant Ruhezonen ein. Die Küche sollte nahe dem Eingangsbereich liegen, damit Sie nicht mit dem Einkauf durch den ganzen Wohnbereich müssen.
Das Wohn- und Esszimmer sollte nach Süden ausgerichtet werden, so sparen Sie im Winter Heizkosten. Der Grundriss des Hauses und die Ausrichtung der Zimmer zur Sonne bestimmen wesentlich die Energiebilanz des Hauses. Die Morgensonne im Bad auf der Ostseite sorgt schon früh für gute Laune und bringt wohlige Wärme. Hauswirtschaftsraum und Schlafzimmer benötigen weniger Wärme und sollten daher eher nach Westen liegen. An der kalten Nordseite sind am besten Hauseingang, Treppenaufgang, Gäste-WC und Vorratskammern untergebracht. Diese Bereiche bieten eine zusätzliche Pufferzone zu den wärmeren Wohnbereichen. Diese Überlegungen gehören immer zu einer guten Bauplanung.

Größe und Anzahl der Räume im Eigenheim

Pro Quadratmeter Wohnfläche sollte mit Baukosten von ca. 1.400 Euro gerechnet werden; da ist es sinnvoll, die Raumgrößen nach dem tatsächlichen Bedarf zu planen. Zudem wird hier auch ersichtlich, warum es auf eine bedarfsgerechte Bauplanung ankommt. Bei offenen Grundrissen, in denen einzelne Räume ineinander übergehen (offenes Wohnen) reduzieren Sie Trennwände und somit Materialkosten. Zudem schafft diese Hausplanung mehr Bewegungsfreiheit und man kommt mit etwas weniger Wohnfläche aus, ohne dass es beengt wirken würde.  Insbesondere der Wohn-, Ess- und/oder Kochbereich eignen sich für die offene Planung.

Achtet man bei der Bauplanung auf annähernd gleich große Zimmer, lassen sich die Räume und einzelne Bereiche später ohne kostenintensive Umbauten umnutzen. Die optimale Größe für solche funktionsneutralen Zimmer sind 16 bis 20 m². So kann ein Raum später geteilt und ein Kinderzimmer oder Arbeitszimmer gewonnen werden. Achten Sie auch bei der Anzahl und Wahl der Fenster sowie der Lage der Türen auf eine mögliche spätere Teilung. Selbstverständlich können später auf diese Art  und Weise zwei kleine Räume in einen größeren umfunktioniert werden, wenn die Kinder aus dem Haus sind oder das Büro nicht mehr benötigt wird.

Schon bei der Bauplanung ans Alter denken

Spätestens, wenn die Kinder das elterliche Haus verlassen, wird den meisten Eltern bewusst, dass ihr Eigenheim nun zu groß ist. Die Unterhalts- und Instandhaltungskosten für das Haus sind dann unnötig hoch. Viele Hausbesitzer würden dann gern einzelne Räume vermieten. Soll für die Untervermietung ein separater Wohnbereich mit eigenem Eingang geschaffen werden, sind im Nachhinein meist kostspielige Umbaumaßnahmen notwendig.
Besser ist es, schon bei der Hausplanung ans Alter zu denken und den Grundriss so anzulegen, dass problemlos ein separater Eingang nachgerüstet werden kann. Leerrohre in den Wänden ermöglichen das spätere Verlegen von zusätzlichen Leitungen, Wandkonstruktionen aus Gipsfaserplatten lassen sich ohne  Probleme versetzen. Wohnen dann auch noch junge Leute im Haus, sollte auch an eine gute Schallisolierung gedacht werden. Decken aus Beton schützen zuverlässig vor Trittschall.

Fallstricke in der Bauplanung: Nicht alles, was gewünscht wird, ist erlaubt!

Aus dem Bebauungsplan kennen Sie schon die maximale Grundfläche und die Anzahl der Geschosse für Ihr Haus, die auf Ihrem Grundstück gebaut werden darf. Sie werden zunächst versuchen, so viel zu verwirklichen, wie es Grundstück und Geldbeutel zulassen. Zu bedenken sind aber auch bauliche Einschränkungen. So dürfen Sie nicht auf jedem Grundstück ein beliebiges Haus bauen. Die Auflagen der Baubehörden gehen entweder aus dem Bebauungsplan hervor oder lassen sich bei der Baubehörde erfragen. Einschränkungen kann es zum Beispiel

geben. Zudem ist es möglich, dass Sie Ihr Eigenheim an ein Fernwärmenetz anschließen müssen und somit bei der Wahl der Heizungsanlage eingeschränkt sind. All diese Dinge sind schon während der Bauplanung zu bedenken, damit es beim Hausbau nicht zu Überraschungen kommt.

Auch Wärmedämmung und Schallschutz gehören zur Bauplanung

Eine geschickte Ausrichtung der Wohnräume in die entsprechende Himmelsrichtung kann schon viel für ein gutes Wohnklima tun. Außerdem spielen die verwendeten Baumaterialien eine entscheidende Rolle. Neben der Tragfähigkeit sollen die Wände eine gute Wärmedämmung und ausreichenden Schallschutz bieten. Zusätzliche Dämm-Maßnahmen z. B. mit Hartschaum-Platten oder Mineralwolle und eine wetterfeste Außenhaut sorgen für den optimalen Vollwärmeschutz.

 

 

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