Energieeinsparungsgesetz

Begriff Definition
Energieeinsparungsgesetz

Das Energieeinsparungsgesetz hat seinen Ursprung im Jahr 1976. Damals wurde es erlassen, um eine Reduzierung von importieren Energien zu erreichen. Das EnEG beschreibt detailliert, welche Anforderungen ein Gebäude zur Energieeffizienz haben muss. Es ist unterteilt in die Heizkostenverordnung und die Energieeinsparverordnung. Dieses Gesetz wurde über die Jahre mehrfach an neue Anforderungen angepasst. Im Jahre 2005 wurde das EnEG an die Europäischen Richtlinien für die Gesamtenergieeffizienz angepasst. Die Anpassungen betrafen im Wesentlichen die Ausstellung von Energieausweisen und die neuen energetischen Anforderungen an Beleuchtungsanlagen innerhalb eines Gebäudes. Das Energieeinsparungsgesetz regelte seit dem 1. September 2009 auch den Wärmeschutz von Neubauten, gibt Vorgaben für energiesparende Hausanlagentechnik und beinhaltet Regelungen zum Energieausweis, welcher zwingend bei Vermietung oder Verkauf von Immobilien benötigt wird. 2013 traten weitere bedeutsame Veränderungen im Energieeinsparungsgesetz in Kraft. Diese verankerten die Grundlagen zum Niedrigstenergiegebäudestandard als Grundpflicht für die Errichtung von Neubauten. Diese Pflicht trat für Behördengebäude bereits ab 2019 in Kraft und für alle anderen Neubauten wird dies erst ab 2021 vorgeschrieben.

Hinweis:
Seit 1. November 2020 wurde das Energieeinsparungsgesetz durch das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. In diesem sind nun das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zu einem Normengefüge verbunden worden.

 

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Synonyme: EnEG

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