WohnkellerIn einem Wohnkeller werden Voraussetzungen geschaffen, die die dortigen Zimmer zu vollwertigen Wohnräumen werden lassen, für die jedoch keine zusätzliche Grundstücksfläche aufgewendet werden muss. Neben dem Wohnwert wird auch der faktische Wert des Eigenheims gesteigert.

Wenn davon die Rede ist, dass Wohnkeller grundsätzlich so ausgestattet sind wie die darüber liegenden Wohnräume, dann wird diese Angleichung in Abgrenzung zu einem Nutzkeller im Wesentlichen durch die nachfolgenden Kriterien erreicht:

Hinzu können noch einige andere bauliche Vorrichtungen kommen, die zwar nicht vorgeschrieben sind, aber wesentlich dazu beitragen, dass sich die Bewohner des Hauses auch im Wohnkeller wohl fühlen. So ist es z. B. möglich, das Kellergeschoss aus dem Erdreich heraus zu bauen. Dadurch würde der Tageslichteinfall deutlich größer werden. Zu diesem Zweck kann – möglichst zur Sonnenseite – eine Gartenböschung geschaffen werden, vor der sich sogar eine kleine Terrasse unterbringen ließe.

Dabei sind in Hanglage gebaute Eigenheime im Vorteil: Bei ihnen ragt das Kellergeschoss auf der Talseite etwas über die Erdoberfläche hinaus. So entsteht „nebenbei“ eine helle Kellerseite. Ob diese Möglichkeit jedoch infrage kommt, hängt nicht nur von der Einschätzung der am Hausbau beteiligten Baufachleute ab, sondern auch von den örtlichen Bauvorschriften.

Der Wohnkeller als Teil der Finanzierung

Ein Wohnkeller eignet sich durchaus, vermietet zu werden und so eine monatliche Nebeneinnahme zu erhalten. Da es sich bei einer solchen Vermietung in der Regel um eine Einliegerwohnung handeln dürfte, müssen auch hier die Vorgaben der jeweils gültigen Landesbauordnung beachtet werden. Darüber hinaus legt das Bundesbaurecht fest, dass solche Einliegerwohnungen eine in sich geschlossene Einheit sein müssen, die über einen eigenen Eingang und eine eigene Erschließung verfügen.
Diese häufig als Souterrainwohnungen angebotenen Einliegerwohnungen lassen sich besonders gut im Umkreis von Ballungsräumen vermieten, die über eine gute Infrastruktur verfügen. Sie werden z. B. gern von Studenten, Auszubildenden, Monteuren oder Messegästen bewohnt.

Einbruchschutz für den Wohnkeller

Wohnkeller sind wegen ihrer Lage häufig Ziele von Einbrechern. Durch die gut einsehbaren niedrigen Fenster ist nicht nur leicht zu ermitteln, ob sich der Einbruch „lohnt“, sondern auch, ob sich gerade Personen dort aufhalten. Darum sollten die Fenster über abschließbare Griffe und eine einbruchhemmende VSG-Verglasung verfügen, Außentüren müssen stabil und mit Sicherheitsbeschlägen versehen sein. Hilfreich sind auch im Eingangsbereich angebrachte Bewegungsmelder sowie in manchen Fällen Alarmanlagen.

 

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