Alle, die mit Rechtsvorgaben rund um das energetische Bauen nicht viel zu tun haben, könnten hinter der Bezeichnung „Ökodesign-Richtlinie“ ein Regelwerk vermuten, in dem es um das gute Aussehen wovon auch immer gehen könnte. Doch es geht um etwas völlig anderes: Die Direktive mit dem sperrigen Titel „RICHTLINIE 2009/125/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte“ stammt vom 21. Oktober 2009 und hat den Zweck, in allen EU-Mitgliedsstaaten Mindeststandards hinsichtlich der ökologischen Effizienz aller denkbaren im Haushalt vorkommenden Geräte und Anlagen festzulegen. Dort finden sich nicht nur Vorgaben für Staubsauger und Herde, sondern auch für Solaranlagen und Klima- und Lüftungsanlagen. Auch Heizanlagen, die elektrisch oder mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, werden von der Richtlinie erfasst.
Die EU verbindet mit dieser Richtlinie die Ziele, Handelsbarrieren zu verringern sowie die Produktqualität und den Umweltschutz zu verbessern.
Das ist für Hauskäufer und Haussanierer interessant
Einzelne Produktgruppen, die von dieser Richtlinie erfasst werden, wurden bereits einige Male in den Medien thematisiert: Da wurde z. B. über den Sinn und Unsinn von Staubsaugern mit einer geringeren Leistung oder die Dauer der Abschaltphase von Kaffeemaschinen diskutiert. Doch die EU hat auch andere Produktgruppen im Fokus, die direkt mit dem Hausbau zu tun haben.
Das Produktgruppenverzeichnis der EU enthält diese Angaben:
Produktgruppe |
Produktbeispiele |
Erhebliche Umweltauswirkung |
Erhebliches Verbesserungspotenzial |
Klima- und Lüftungsanlagen |
Große Klimaanlagen |
Hoher Energieverbrauch |
Großes Energieeinsparungspotenzial |
Elektrische oder fossil betriebene Heizeinrichtungen |
Elektrospeicher-heizgeräte; |
Hoher Energieverbrauch |
Großes Energieeinsparungspotenzial |
(Quelle: Mitteilung der EU-Kommission an das Europäische Parlament und den Rat, Erstellung des Arbeitsprogramms für die Jahre 2009-2011 gemäß der Ökodesign-Richtlinie, 21.10.2008; immer noch aktuell)
Die Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie in deutsches Recht
Die Richtlinie schlug sich im Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG) nieder, das am 25. November 2011 in Kraft trat. Es umfasst bislang noch keine für den Hausbau relevanten Produktgruppen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) gibt allerdings einen Ausblick auf diejenigen Produktgruppen, die in Deutschland in naher Zukunft unter das EVPG fallen werden. Dazu gehören neben Heizkesseln auch Kleinfeuerungsanlagen. Darüber hinaus ist in absehbarer Zeit mit einer Einbeziehung der Klimageräte und Wärmepumpen sowie elektrisch oder fossil betriebener Heizgeräte zu rechnen. Automatische Lüftungsgeräte sollen künftig ebenfalls erfasst werden, die EU-Kommission empfiehlt allerdings, kleine Lüftungsgeräte mit nur einem Ventilator und einer elektrischen Eingangsleistung von unter 30 W nicht in die Verordnung einzubeziehen.
Ein Produktgruppenverzeichnis, aus dem sich die dem einzelnen Produkt entsprechende Verordnung sowie der Stand der Umsetzung ablesen lässt, hat die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung unter www.ebpg.bam.de veröffentlicht.