Ökodesign-RichtlinieAlle, die mit Rechtsvorgaben rund um das energetische Bauen nicht viel zu tun haben, könnten hinter der Bezeichnung „Ökodesign-Richtlinie“ ein Regelwerk vermuten, in dem es um das gute Aussehen wovon auch immer gehen könnte. Doch es geht um etwas völlig anderes: Die Direktive mit dem sperrigen Titel „RICHTLINIE  2009/125/EG  DES  EUROPÄISCHEN  PARLAMENTS  UND  DES  RATES vom  21.  Oktober  2009 zur   Schaffung   eines   Rahmens   für   die   Festlegung   von   Anforderungen   an   die   umweltgerechte Gestaltung  energieverbrauchsrelevanter  Produkte“ stammt vom 21. Oktober 2009 und hat den Zweck, in allen EU-Mitgliedsstaaten Mindeststandards hinsichtlich der ökologischen Effizienz aller denkbaren im Haushalt vorkommenden Geräte und Anlagen festzulegen. Dort finden sich nicht nur Vorgaben für Staubsauger und Herde, sondern auch für Solaranlagen und Klima- und Lüftungsanlagen. Auch Heizanlagen, die elektrisch oder mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, werden von der Richtlinie erfasst.

Die EU verbindet mit dieser Richtlinie die Ziele, Handelsbarrieren zu verringern sowie die Produktqualität und den Umweltschutz zu verbessern.

Das ist für Hauskäufer und Haussanierer interessant

Einzelne Produktgruppen, die von dieser Richtlinie erfasst werden, wurden bereits einige Male in den Medien thematisiert: Da wurde z. B. über den Sinn und Unsinn von Staubsaugern mit einer geringeren Leistung oder die Dauer der Abschaltphase von Kaffeemaschinen diskutiert. Doch die EU hat auch andere Produktgruppen im Fokus, die direkt mit dem Hausbau zu tun haben.

Das Produktgruppenverzeichnis der EU enthält diese Angaben:

Produktgruppe

Produktbeispiele

Erhebliche Umweltauswirkung

Erhebliches Verbesserungspotenzial

Klima- und Lüftungsanlagen

Große Klimaanlagen
> 12 kW;
wassergekühlte Klimaanlagen;
Lüftungsanlagen.

Hoher Energieverbrauch
(> 1 000 PJ/Jahr), lange
Betriebszeit (Kühl/Heizperiode,
zunehmende
Lüftungszeit) und Wachstumsmarkt;
weitere Umweltauswirkungen
der Leistungselektronik,
Anzeigen und
Kühlmittel.

Großes Energieeinsparungspotenzial
(geschätzter Durchschnitt
> 20 %);
Potenzial für weitere Verbesserungen
der Umweltverträglichkeit
(z. B. Substitution von Kühlmitteln,
Verlängerung der
Lebensdauer oder leichte
Rezyklierbarkeit);
Spezifikationen von Drittländern
(Energiekennzeichnung, Umweltzeichen,
Energy Star, MEPS)
deuten auf ein Verbesserungspotenzial
hin.

Elektrische oder fossil betriebene Heizeinrichtungen

Elektrospeicher-heizgeräte;
elektrische Heizgeräte
für die Raum- und
Bodenheizung; gas-und
ölbetriebene Heizeinrichtungen
für trockene Räume;
Wärmepumpen.

Hoher Energieverbrauch
(> 1 000 PJ/Jahr), lange
Betriebszeit
(Heizperiode);
weitere Umweltauswirkungen
durch Leistungselektronik,
verwendete
Materialien und
Abgasemissionen.

Großes Energieeinsparungspotenzial
(geschätzter
Durchschnitt > 20 %);
Potenzial für weitere Verbesserungen
der
Umweltverträglichkeit (z. B.
weniger Emissionen oder leichte
Rezyklierbarkeit).

(Quelle: Mitteilung der EU-Kommission an das Europäische Parlament und den Rat, Erstellung des Arbeitsprogramms für die Jahre 2009-2011 gemäß der Ökodesign-Richtlinie, 21.10.2008; immer noch aktuell)

Die Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie in deutsches Recht

Die Richtlinie schlug sich im Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG) nieder, das am 25. November 2011 in Kraft trat. Es umfasst bislang noch keine für den Hausbau relevanten Produktgruppen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) gibt allerdings einen Ausblick auf diejenigen Produktgruppen, die in Deutschland in naher Zukunft unter das EVPG fallen werden. Dazu gehören neben Heizkesseln auch Kleinfeuerungsanlagen. Darüber hinaus ist in absehbarer Zeit mit einer Einbeziehung der Klimageräte und Wärmepumpen sowie elektrisch oder fossil betriebener Heizgeräte zu rechnen. Automatische Lüftungsgeräte sollen künftig ebenfalls erfasst werden, die EU-Kommission empfiehlt allerdings, kleine Lüftungsgeräte mit nur einem Ventilator und einer elektrischen Eingangsleistung von unter 30 W nicht in die Verordnung einzubeziehen.

Ein Produktgruppenverzeichnis, aus dem sich die dem einzelnen Produkt entsprechende Verordnung sowie der Stand der Umsetzung ablesen lässt, hat die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung unter www.ebpg.bam.de veröffentlicht.

 

HausbauberaterUnabhängige Bauherrenberatung
Begleitung bei Planung und Hausbau | Unterstützung bei Konflikten am Bau