Begriff Definition
Nachbesserung

Wird eine Leistung nicht vertragsgerecht erbracht, muss nachgebessert werden. Gerade beim Bau ist es wichtig, dass Mängel zeitnah erkannt werden, damit sie durch die Auftragnehmer ausgebessert werden können.Siehe auch: Mängelfeststellung vor der Abnahme

Wird ein Baumangel erkannt, muss der Bauherr dem Auftragnehmer eine Mängelrüge schriftlich zustellen und ihn zur Mängelbeseitigung auffordern. Auftraggeber sind verpflichtet, dem ausführenden Betrieb eine zweite Chance zu gewähren. Die Vorgehensweise ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 634 und § 635 klar geregelt.

  • Baumangel erkennen
    Wichtig ist, Mängel an der Bauausführung erst einmal zu erkennen.Dafür sollten Bauherrn die Baustelle regelmäßig besuchen und kontrollieren. Es ist ratsam, einen unabhängigen Sachverständigen für die Baubegehungen zu engagieren.
    Tipp
    Vor Vertragsunterschrift sollten Bauherrn prüfen, ob sie selbst für Mängel in der Nachweispflicht stehen!

  • Baumängel dokumentieren
    Um eine Nachbesserung zu erwirken, muss der Mangel anhand Fotos und einer Mangelbeschreibung dokumentiert werden. Auch hier ist die Unterstützung durch einen Sachverständigen sehr hilfreich.

  • Baumängelanzeige (Siehe auch hausbauberater.de/baumangel-maengelruege)
    Der Bauherr setzt eine Mängelrüge auf, in welcher er eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzt. Anhand der Dokumentation wird der Mangel nachwiesen.
    Hinweis
    Solange nicht nachgebessert wurde, kann der Bauherr einen Teil der Rechnung einbehalten. Von daher ist es wichtig, dass die Mängel vor der Übergabe entdeckt werden. Wenn die Rechnungen erst mal bezahlt sind, dann ist es schwieriger, eine Nachbesserung durchzusetzen.

  • Verstreichen der Frist
    Sollte die Nachbesserung nicht in der gesetzten Frist erfolgen, muss eine Nachfrist gewährt werden. Sollte auch die ungenutzt verstreichen, kann der Bauherr entweder eine andere Firma mit der Mängelbeseitigung beauftragen, die Vergütung mindern oder vom Vertrag ganz zurücktreten. Bei finanziellen Verlusten, zum Beispiel durch entgangene Mieteinnahmen, kann er obendrein Schadensersatz verlangen.

Weitere Informationen

Informationen und Tipps zum Umgang mit Baumängeln finden Sie hier: Gewährleistung und Mängelansprüche

 

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Nachrang

Alle Rechte, die auf einer Immobilie lasten, werden in das Grundbuch eingetragen. Werden in das Grundbuch mehrere Rechte eingetragen, dann entsteht eine Rangordnung. Ein Recht mit Nachrang steht in der Reihenfolge hinter einem anderen Recht, dass dementsprechend einen Vorrang hat. Diese Rangfolge hat Auswirkungen, wenn Sicherheiten verwertet werden, denn Gläubiger mit vorrangigen Sicherheiten werden zuerst befriedigt.

Die Rangfolge spielt bei der Baufinanzierung eine Rolle. Wenn ein Haus gebaut oder gekauft wird, dann wird in der Regel eine Finanzierung bei der Bank abgeschlossen. Als Sicherheit lässt sich die Bank in das Grundbuch mit einer Grundschuld in der Höhe der Finanzierungssumme eintragen. Wenn dass das erste Darlehen für das Haus ist, dann ist diese Bank erstrangig in der Rangfolge.

Sollte es einen weiteren Finanzierungsbedarf geben, während die Erstschuld noch beglichen wird, dann kann ein weiteres Baudarlehen aufgenommen werden. Auch dieses Darlehen wird in das Grundbuch eingetragen, aber es ist nachrangig zu dem ersten Baudarlehen. Sollte es zu einem Zahlungsausfall kommen und das Haus muss zwangsversteigert werden, dann wird zuerst das erstrangige Darlehen bedient und aus der Restsumme dann die nachrangigen Darlehen. Aus diesem Grund sind Nachrangdarlehen in der Regel teurer als das Erstdarlehen. Um dieses Risiko abzufedern sind die Zinsen für Nachrangdarlehen höher angesetzt als für Erstdarlehen.

 

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Nachrüstpflichten

Wer sich dazu entscheidet, lieber ein Haus zu kaufen, anstatt neu zu bauen, sollte sich darüber informieren, was an zusätzlichen Kosten für die Nachrüstung nach der EnEV, der Energieeinsparverordnung, einzukalkulieren ist. Diese müssen fristgerecht erfüllt werden, ansonsten drohen empfindliche Bußgelder.

In der EnEv § 10 Abs. 4 heißt es dazu, dass bei Gebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen die Nachrüstpflichten vom neuen Eigentümer zu erfüllen sind, wenn es einen Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002 gegeben hat. Der Vorbesitzer muss allerdings selbst in einer der zwei Wohnungen bis zum 1. Februar 2002 gewohnt haben, um von den Nachrüstpflichten befreit zu sein.

Gerade bei Häusern mit einer oder zwei Wohnungen müssen Kaufinteressenten daher aufpassen und genau hinsehen. Wenn der Verkäufer die Immobilie nach dem 1. Februar 2002 übernommen hat, dann ist er in der Pflicht gewesen, die Immobilie dementsprechend nachzurüsten. Wenn er die Immobilie vor dem 1. Februar 2002 übernommen hat, dann ist der neue Besitzer in der Pflicht das Gebäude nachzurüsten.

Folgende Nachrüstpflichten bei Bestandsbauten bestehen:

  • Veraltete Heizkessel erneuern. Alle Heizkessel, die vor dem 01.01.1990 eingebaut worden sind, dürfen nicht mehr betrieben werden.
  • Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die nicht gedämmt sind, müssen nachträglich gedämmt werden.
  • Die oberste Geschossdecke oder das Dach muss gedämmt sein. Mit der obersten Geschossdecke ist die Decke gemeint, die den beheizten Bereich vom unbeheizten Bereich trennt.

Die Frist der Nachrüstpflicht beträgt zwei Jahre ab dem Eintrag in das Grundbuch. Sollte dieser Nachrüstpflicht in diesem Zeitraum nicht nachgekommen werden, können Bußgelder von bis zu 50.000 € verhängt werden.

Siehe auch: Nachrüst- und Betriebspflichten für Bestandsimmobilien

Nachrüstpflicht für Rauchmelder

In vielen Bundesländern besteht auch die Pflicht, Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure mit Rauchmeldern auszustatten. Seit oder ab wann dies in welchem Bundesland gilt:

  • Baden-Württemberg: 01.01.2015
  • Bayern: 01.01. 2018
  • Berlin: 01.01.2021
  • Brandenburg: 01.01.2021
  • Bremen: 01.01. 2016
  • Hamburg: 01.01. 2011
  • Hessen: 01.01.2015
  • Mecklenburg-Vorpommern: 01.01.2010
  • Niedersachsen : 01.01.2016
  • Nordrhein-Westfalen: 01.01. 2017
  • Rheinland-Pfalz: 12.07. 2012
  • Saarland: 01.01.2017
  • Sachsen: noch nicht geregelt
  • Sachsen-Anhalt: 01.01. 2016
  • Schleswig-Holstein 01.01. 2011
  • Thüringen: 01.01.2019

Stand: 25.10.2020

 

 

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Synonyme - Nachrüstpflicht
Nachtabsenkung

Die Nachtabsenkung ist ein gängiges Mittel, um Heizkosten zu sparen. Der Spareffekt hängt jedoch von der Dämmung des Gebäudes und seiner Gebäudemasse ab. Bei einer Nachtabsenkung wird die Vorlauftemperatur reduziert. Dadurch muss der Brenner der Heizung weniger arbeiten und der Wärmeverlust in den Rohrsystemen verringert sich.  Bei alten Heizanlagen war diese Einstellung etwas schwieriger durchzuführen,bei neuen Heizanlagen ist diese Einstellung deutlich einfacher geworden. Die Vorlauftemperatur wird bei der Nachtabsenkung um 5 bis 8 Grad Celsius reduziert.

Durch die Nachtabsenkungen können bis zu 10 % Energie und Kosten eingespart werden. Je schlechter ein Haus gedämmt ist, desto größer ist der Spareffekt bei der Nachtabsenkung. Allerdings sollte die Temperatur nicht unter den Taupunkt fallen, da ansonsten Schimmelbefall droht. Bei sehr gut gedämmten Gebäuden mit guter Wärmespeichermasse kann die Heizung auch ganz abgestellt werden. Wer seine Heizung programmieren kann, der könnte die Nachtabsenkung ebenso auf den Tag übertragen, wenn niemand zu Hause ist.

Wichtig:

  • Es wird keine Nachtabsenkung erreicht, indem man den Regler an der Heizung herunterdreht. Die nicht benötigte Wärme wird trotzdem im Heizsystem vorgehalten.

  • Bei einer Nachtabsenkung sollte 16 Grad Celsius nicht unterschritten werden. Ansonsten kühlt das Gebäude zu stark aus und es muss deutlich mehr Energie aufgewendet werden, um das Gebäude wieder aufzuheizen.

  • Bei Mehrfamilienhäusern kann die Nachtabsenkung allerdings zu Problemen führen, da unterschiedliche Lebensgewohnheiten auch verschiedene Wärmebedarfe haben und es daurch zwischen dem Vermieter und Mieter zu Streitigkeiten kommen kann.

 

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Nachweisgrenze

Die Nachweisgrenze ist ein Begriff, der in der analytischen Chemie verwendet wird. Hier geht es darum, ob in einem Stoff, unter Berücksichtigung des angewandten Analyseverfahrens, noch Schadstoffe enthalten sind, die oberhalb oder unterhalb „null“ liegen. Liegt der Schadstoffgehalt unterhalb dieser Grenze, so gilt für diesen Stoff, dass kein Schadstoffgehalt nachwiesen worden ist. Liegt er darüber, wird die Schadstoffkonzentration entsprechend nachgewiesen.

Wichtig zu wissen ist, dass jeder zu analysierende Stoff eine eigene Nachweisgrenze hat. Es ist auch falsch anzunehmen, dass ein Stoff, in dem kein Schadstoff nachgewiesen wurde, tatsächlich Schadstofffrei ist. Vielmehr ist er eben nur nicht in der ausreichender Menge vorhanden, um nachgewiesen werden zu können.

 

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Nagelplattenkonstruktion

Die Nagelplattenkonstruktion oder auch Nagelbinder, ist ein Holzfachwerk, dessen Anschlusspunkte mit sogenannten Nagelplatten verbunden sind. Diese Bauart wird zum Beispiel für Dachträger verwendet und bietet neben dem geringen Eigengewicht und der hohen Flexibilität auch einen deutlichen Kostenvorteil.

Die Erfindung der Nagelplatte

Entwickelt wurde die Nagelplatte bereits in den 1950er Jahren, flächendeckend zum Einsatz kam die Nagelplattenkonstruktion erst ab den 1990er Jahren. Die heute üblichen Kurznagelplatten ermöglichen leichte Dachkonstruktionen mit Spannweiten bis zu 35 m. Nagelplattenbinder kommen deshalb für Hallenkonstruktionen, immer mehr aber auch für den Einfamilienhausbau zum Einsatz.

Die Nagelplatte selbst besteht aus einer Platte aus hochwertigem, feuerverzinkten Baustahl mit einseitig gestanzten Löchern in Nagelform. Die Platten werden mit hydraulischen Walzen oder Pressen in die Holzbauteile eingepresst.

Einsatzbereiche für Nagelplattenkonstruktionen

Die Holzfachwerke werden industriell nach Bestellung im Werk vorgefertigt und für Dach- und auch Wandkonstruktionen eingesetzt. Neben der Anwendung als Dachkonstruktion in Hallenbauten, Supermärkten, Messehallen oder Industriebauten eignet sich die Nagelplattenkonstruktion auch zur Herstellung von Dachbindern im Hausbau sowie als Hilfskonstruktion für Schalungen und Rüstungen.

Bauaufsichtliche Zulassung

Die ersten Zulassungen für Nagelplattentypen in Deutschland wurden bereits im Jahr 1967 erteilt. Laut DIN 1052 „Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken“ in Verbindung mit den bauaufsichtlichen Zulassungen des Instituts für Bautechnik in Berlin dürfen Nagelplatten für Spannweiten bis 35 m eingesetzt werden, bei entsprechender Konstruktion sind auch größere Binderlängen zulässig. Regeln gibt es ebenso für das verwendete Holz. Es muss mindestens der Sortierklasse S 10 nach DIN 4074 entsprechen, die Holzfeuchte darf beim Einbau einen Wert von 20 % nicht überschreiten.

Vorteile der Nagelplattenkonstruktion

Durch den hohen Vorfertigungsgrad lassen sich mit Nagelplattenkonstruktionen Bauzeiten deutlich verkürzen. Der sparsame Einsatz von Material bei hoher Tragfähigkeit sowie die industrielle Fertigung macht die Nagelbinder preisgünstig und damit wirtschaftlich. Die Einsparungsmöglichkeiten im Vergleich zu herkömmlichen Dachkonstruktionen aus Holz werden mit bis zu 30 % beziffert.

 

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Synonyme - Nagelbinder
Naturbaustoffe

In der Baustoffkunde unterscheidet man zwischen natürlichen und künstlichen Baustoffen.

Zu den künstlichen Baustoffen gehören Baustoffe wie Beton, Stahl, Glas, Mauerwerk und Kunststoffe. Für die Herstellung werden verschiedene Ausgangsprodukte miteinander verwendet.

Natürliche Baustoffe, wie Holz, Gestein, Schilfrohr und Tone, werden so verwendet, wie sie in der Natur vorkommen und nur mit geringem Energieeinsatz für den entsprechenden Einsatz verarbeitet werden. Dabei wird darauf Wert gelegt, dass das natürliche Ausgangsprodukt weitgehend erhalten bleibt.

Natürliche Baustoffe liegen immer mehr im Trend, da sie für ein angenehmes und gesundes Raumklima sorgen. Der Mix verschiedener künstlicher Baustoffe sorgen immer mehr für da Sick-Building-Syndrom, dass Menschen krank machen, wenn sie sich in einem Gebäuden aufhalten, ohne dass eine genaue Ursache dafür gefunden werden kann. Sobald das Gebäude verlassen wird, verschwinden die Symptome wieder.

Natürliche Baustoffe wie Holz gewinnen im Hausbau immer mehr an Bedeutung. Gerade Fertighäusern werden größtenteils aus Holz gebaut. Es gibt Dämmstoffe, die zum Beispiel aus Hanf, Jute oder Zelluloseschüttungen hergestellt werden. Wahlweise können natürliche Kalkprodukte oder Lehmprodukte wie Lehmstreichputz oder Lehmedelputz für die Wände verwendet werden. Gerade Lehm wirkt sich messbar positiv auf das Raumklima aus. Es reguliert die Luftfeuchtigkeit, indem es überschüssige Luftfeuchtigkeit aufnimmt und bei trockener Luft wieder abgibt. Unangenehme Gerüche werden absorbiert und die elektrostatische Aufladung von Staubpartikeln wird verringert.

 

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Natürliche Baustoffe

Durch das gestiegene Interesse an umweltfreundlichen und nachhaltigen Baumaterialien beim Eigenheim ist derzeit eine breite Palette an natürlichen Baustoffen zu finden. Die Wohngesundheit der Familie liegt den Bauherren dabei besonders am Herzen. Und die hängt nun mal in erster Linie von den verwendeten Baustoffen ab. Wohngesundheit enthält aber auch sogenannte Behaglichkeitsfaktoren, zu denen beispielsweise das Raumklima, die Feuchteregulierung, die Oberflächentemperatur, der Hitzeschutz sowie ein guter Schallschutz gehören. Von ihrer Definition her werden natürliche Baustoffe so, wie sie in der Natur vorkommen, beim Hausbau verwendet. Sie bilden demnach das Gegenstück zu den künstlichen Baustoffen, wie beispielsweise Glas, Baustahl, Kunststoffe oder Beton.

Zu den natürlichen Baustoffen zählen unter anderem Holz, Lehm, Kalksandstein, Kokosfaser, Schafwolle, Stroh, Kork, Sisal, Jute, Flachs, Hanf, Zellulose, Natursteine, keramische Baustoffe, Blähton, Hobelspäne, Kalk, Schaumglas, Dextrine, Proteine, Stärke und Ziegel.

Bei den natürlichen Baustoffen ist es unerheblich, ob sie in ihrem Ausgangszustand verbaut werden oder in bearbeiteter Form vorliegen. Bei jeglichen Zusätzen sollten Bauherren aber auf die ökologischen Aspekte achten, sonst wird schnell aus einem natürlichen Baustoff ein konventioneller Baustoffe ohne Nachhaltigkeit. Natürliche Baustoffe sollten stets schonend verarbeitet, frei von Giften oder anderweitig bedenklichen Schadstoffen sein. Sie kommen in der Natur vor und leisten einen großen Beitrag zum Klimaschutz, denn bei ihrer Herstellung und dem Transport sollte auf einen möglichst geringen CO2-Ausstoß geachtet werden. Darüber hinaus können sie aber auch aus recyceltem Material bestehen und sollten stets recyclingfähig sein.

Wer als Bauherr auf Nummer sicher gehen will, greift nur auf natürliche Baustoffe zurück, die hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften und der Nachhaltigkeit von unabhängiger Stelle neutral bewertet und geprüft wurden. ÖkoPlus-Siegel geben beispielsweise eine gute Orientierung bei der Auswahl. Baustoffe ohne ein Siegel sollten dann zumindest aus der Region kommen und frei von Zusatzstoffen jeglicher Art, also am besten völlig unbehandelt, sein. Regionalität kommt bei natürlichen Baustoffen eine große Bedeutung zu, denn auch wenn Bambus auf den ersten Blick wie ein nachwachsender und damit nachhaltiger Baustoffe aussieht, sein Transport verursacht große Mengen an CO2. In seinen Ursprungsländern wie Thailand oder Costa Rica ist Bambus ein natürlicher Baustoff, mehrere Tausend Kilometer entfernt jedoch nicht mehr.

Mit ein wenig mehr Aufwand ist es möglich das Eigenheim in fast allen wichtigen Bereichen mit natürlichen Baustoffen zu errichten. Vom Bodenbelag, über die Mauer, bis zum Dach und einschließlich Dämmstoffen, Klebern, Mörtel, Putze, Farben, Lacken, Abdichtungen und Wärmedämmverbundsysteme. Die anfänglich erhöhten Preise amortisieren sich in der Regel nach einigen Jahren, weil die Baustoffe über zahlreiche Eigenschaften wie Wärmedämmung oder Feuchtigkeitsbindung verfügen. So sparen Hausbesitzer Energie und damit Kosten ein.

Definition Naturprodukt:
Als Naturprodukt (auch Naturerzeugnis) gelten Grundstoffe, Lebensmittel, Stoffgemische oder auch Werkstoffe, welche weitgehend in der Natur bzw. natürlich entstanden sind, in Urproduktion gewonnen wurden und ohne oder nur mit geringer Veränderung ihrer stofflichen Eigenschaften verwendet werden. (https://de.wikipedia.org/wiki/Naturprodukt)

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Synonyme - ökologische Baustoffe, nachhaltige Baustoffe,Naturprodukt
Negativer U-Wert

Der U-Wert ist die Masseneinheit zur Berechnung des Wärmeverlustes eines Bauteils. Wärmebrücken sind örtlich begrenzte Bereiche. Sie befinden sich in der wärmeübertragenden Hülle eines Bauwerks und weisen eine höhere Wärmestromdichte als die benachbarten ungestörten Bauteile auf. Deshalb werden Wärmebrücken auch als gestörte Bauteile bezeichnet. Sie sind Schwachstellen in der Konstruktion, da es hier zu erhöhten Wärmeverlusten, den Transmissionswärmeverlusten, kommen kann. Die Folge ist unter anderem auftretender Schimmel. Die Höhe der entstehenden Wärmeverluste ist von der Beschaffenheit des verwendeten Baustoffes ab.

Hierbei spielt der sogenannte U-Wert eine maßgebende Rolle. Der U-Wert, auch Wärmedurchgangskoeffizient genannt, gilt als Maßstab für die Wärmedurchlässigkeit eines Bauteils und wird in Watt pro Quadratmeter und Kelvin gemessen. Er gibt an, wie viel Wärmeenergie bei einem Kelvin Temperaturunterschied zwischen innen und außen durch einen Quadratmeter die Gebäudehülle fließt. Der Wert hängt hauptsächlich von der Dicke und der Wärmeleitfähigkeit des verwendeten Baustoffes ab.

Bauherren sollten sich merken, dass je geringer der U-Wert ist, umso kleiner fallen Wärmetransport und Wärmeverluste durch die Bauteile wie beispielsweise Fenster oder der Wand aus. Bei Eingangstüren wird der Wert Ud-Wert genannt und sollte nicht 1,8 W/(m2K) nicht übersteigen.

Außenwände eines Passivhauses nach Energieeinsparverordnung sollten folgende Mindestwerte des U-Wertes vorweisen können:

  • Außenwand und Geschoßdecke gegen Außenluft: U = 0,28 W/(m2K)
  • Außenwand gegen das Erdreich, Bodenplatte: U = 0,28 W/(m2K)
  • Dach: U = 0,20 W/(m2K)
  • Fenster: Uw = 1,30 W/(m2k)

Zur Verringerung des U-Wertes können Dämmstoffe verwendet werden, die Wärmeverluste deutlich reduzieren. Dämmstoffe wie zum Beispiel Glaswolle, Steinwolle, Blähperlite sowie Kork eignen sich optimal zur Dämmung eines Hauses.

 

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Synonyme - K-Wert, U-Wert
Neigungswinkel

Im Baubereich spielt der Neigungswinkel vorwiegend hinsichtlich der Dachneigung und bei bauseits erforderlichem Gefälle eine Rolle. Man bezeichnet damit den Winkel, den ein Dach in Bezug auf die horizontale Fläche aufweist. Angegeben wird der Neigungswinkel eines Daches in Grad, beim Gefälle verwendet man meist Prozent.

Wie wird der Neigungswinkel berechnet?

Der Neigungswinkel, zum Beispiel für die Dachneigung wird mit dem Satz des Pythagoras a² + b² = c² berechnet. Dies erfolgt entweder auf dem Plan für den Neubau anhand der festgelegten Maße oder durch Messwerte bei Bestandsbauten. Dazu wird ein Dreieck beliebiger Größe im Dachbereich gemessen, anschließend erfolgt die Berechnung durch eine entsprechende Umstellung der Rechenformel.

Flachdach oder geneigtes Dach?

Die Größe des Neigungswinkels bestimmt, ob ein Dach als flach geneigtes Dach oder Steildach bezeichnet wird. Als flachgeneigte Dächer werden solche mit einem Neigungswinkel zwischen 3 und 20 Grad, alle Dächer über 20 Grad Neigung sind Steildächer. Die Neigung bestimmt auch die für die Dacheindeckung geeigneten Materialien, bzw. die Konstruktion des Dachtragwerks. Für die Dacheindeckung sind bestimmte Regeldachneigungen (RDN) festgelegt, die jeweils die Regensicherheit für die unterschiedlichen Materialien gewährleisten.

Neigungswinkel und Gefälle

Damit Niederschlagswasser in die richtige Richtung abfließt, benötigen Bauteile wie zum Beispiel Abwasserleitungen, Balkone, Vordächer, Flachdächer, Regenrinnen oder auch Garagenzufahrten ein Gefälle. Die Angabe erfolgt in der Regel in Prozent. Als Erfahrungswerte sollten Abwasserleitungen ein Gefälle von mindestens 1 % aufweisen, Dachrinnen benötigen für den sicheren Ablauf des Regenwassers ein Gefälle von 3 %. Bei Balkon- oder Terrassenplatten wie auch bei Dächern muss das Gefälle stets vom Gebäude wegweisen, als ausreichend wird in der Regel ein Gefälle zwischen 2 und 3 % angegeben. Das Gefälle kann hier je nach Aufbau entweder durch die Unterkonstruktion oder auch durch den Belag hergestellt werden.

 

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