HeizungsförderungIn Deutschland wird noch immer ein Großteil der Häuser mit Öl oder Gas beheizt. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks geht sogar von etwa drei Millionen Ölheizungen sowie vier Millionen Gasheizungen aus, die seit über 20 Jahren in Betrieb sind. Empfohlen wird von der Heizungswirtschaft jedoch, einen alten Heizkessel spätestens nach 20 Betriebsjahren auszutauschen. Im Zuge dieses Austauschs bietet sich mittlerweile nicht nur wegen diverser Fördermaßnahmen der Umstieg auf erneuerbare Energien an, sondern wird in Teilen sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Änderungen bei der Heizungsförderung ab 15. August 2022

  • Der iSFP-Bonus für den Austausch der Heizungsanlage wird gestrichen.
  • Wer eine noch funktionierende Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauscht, erhält einen Bonus von 10 Prozent.
  • Wer eine 20 Jahre alte funktionstüchtige Gasheizung austauscht, wird mit einem Bonus von 10 Prozent belohnt.
  • Beim Austausch von Gasetagenheizungen wird unabhängig vom Alter ein Bonus von 10 Prozent gewährt
    Hinweis:
    Voraussetzung für die Gewährung der Fördermittel ist, dass das Gebäude nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt wird!
    Wer eine Wasser-, Erd-, oder Abwasserwärmepumpe einbaut wird zusätzlich mit einem Bonus von 5 Prozent belohnt

Zuschüsse ab 15. August

  • Solarthermie
    25 Prozent, ggf. 10 Prozent Austauschbonus, maximal 35 Prozent

  • Biomasse (Holzheizung)
    10 Prozent, ggf. 10 Prozent Austauschbonus, maximal 20 Prozent

  • Wärmepumpe
    25 Prozent, ggf. 10 Prozent Austauschbonus + Wärmepumpenbonus 5 Prozent, maximal 40 Prozent

  • Innovative Heiztechnik
    25 Prozent, ggf. 10 Prozent Austauschbonus, maximal 35 Prozent

  • EE Hybridheizung
    25 Prozent, ggf. 10 Prozent Austauschbonus + Wärmepumpenbonus 5 Prozent, maximal 40 Prozent

  • EE Hybridheizung mit Biomasse
    20 Prozent, ggf. 10 Prozent Austauschbonus + Wärmepumpenbonus 5 Prozent, maximal 35 Prozent

  • Wärmenetz
    25 Prozent, ggf. 10 Prozent Austauschbonus, maximal 35 Prozent

  • Gebäudenetz
    25 Prozent, ggf. 10 Prozent Austauschbonus, maximal 35 Prozent

Viele gute Gründe für einen Umstieg auf erneuerbare Energien

Ältere Heizungsanlagen arbeiten in der Regel ineffizient, verursachen unnötig hohe Kosten und schaden der Umwelt. Abgelesen werden kann die Effizienz bei einigen Heizungsanlagen am Effizienzlabel. Aus diesem ergibt sich, wie hoch der Verbrauch von Brennstoff und Energie durchschnittlich ausfällt.

Standard-Heizkessel oder Konstanttemperatur-Kessel für Erdgas oder Heizöl müssen spätestens nach 30 Jahren Betrieb ausgebaut oder stillgelegt werden. Nach § 73 GEG besteht von dieser Regelung nur dann eine Ausnahme, wenn der Eigentümer seit dem 01.02.2002 in der eigenen Immobilie lebt und diese nicht mehr als zwei Wohnungen beinhaltet. Dann darf eine alte Heizung auch länger als 30 Jahre betrieben werden, was aber energetisch wenig sinnvoll erscheint.

Seit dem Jahr 2021 wird auf Heizöl und Erdgas eine CO2-Steuer erhoben, was die Preise bereits drastisch erhöht hat und auch weiter ansteigen lassen wird. Bis mindestens zum Jahr 2026 werden die Preise für Öl und Gas wegen der Steuer Jahr für Jahr weiter steigen.

Nicht zuletzt wird durch das Heizen mit Öl oder Erdgas Kohlendioxid freigesetzt, was den Klimawandel noch befeuert. Beim Heizen mit erneuerbaren Energien kann aber die Umwelt geschont werden.

Aus diesen Gründen plant die Bundesregierung im Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten auch eine Beschleunigung des Austausches alter Heizungen. Noch in 2022 sollen Regelungen in Kraft treten, wonach Heizkessel bereits nach 20 Jahren Betrieb ausgetauscht werden müssen. Geplant ist ein Austauschprogramm für Gaskessel über die BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude). Ab 2024 sollen neue Heizungsanlagen zu mindestens 65 % auf der Grundlage von erneuerbaren Energien basieren, damit ein Einbau von neuen Öl- oder Gasheizungen auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr sinnvoll erscheint. Beschlossen werden soll die neue Gesetzgebung noch vor der Sommerpause.

Alternativen zu Heizöl und Gas

Moderne Heizungsanlagen müssen nicht zwingend auf Heizöl oder Gas zurückgreifen. Zu den bewährten Alternativen hierzu gehören

  • Holzbrennstoffe wie Holzpellets, mit denen klimaneutral sowie günstiger als mit Gas oder Öl geheizt werden kann. Für das Heizen mit Holzbrennstoffen wird keine staatliche CO2-Steuer erhoben, auch wenn beim Verbrennungsvorgang von Holz etwas Kohlendioxid entsteht. Freigesetzt wird bei der Verbrennung jedoch nur die Menge CO2, die der jeweilige Baum auch während seiner Wachstumsphase aufgenommen hat.

  • Wärmepumpen entnehmen entweder der Luft oder dem Erdreich die benötigte Wärmeenergie. Je nach Witterungsverhältnissen bzw. Umweltwärme müssen Wärmepumpen mittels Strom zuheizen, um auf die notwendige Temperatur zu kommen. Wird dafür Ökostrom verwendet, kann auch hier von einer CO2-freien Heizung gesprochen werden.

  • Solarthermische Anlagen nutzen die Sonnenstrahlung zur Erzeugung von Wärme. Alleine damit kann in Deutschland bislang insbesondere in den Wintermonaten kein Haus geheizt werden. Dennoch können Solaranlagen einen erheblichen Teil zum Warmwasserbedarf beitragen.

  • Nahwärme oder Fernwärme aus erneuerbaren Energien kann nur umgesetzt werden, wenn es entsprechende Anlagen gibt und ein Anschluss an das jeweilige Wärmenetz möglich ist. Hier kommt es mitunter auch darauf an, aus welchen Quellen die Wärmegewinnung erfolgt.

Förderung von Heizungsaustausch und energetischer Sanierung

Der Einbau von neuen Heizungsanlagen in bestehende Gebäude wird seit Anfang 2021 dann vom Bund gefördert, wenn diese auf erneuerbaren Energien basieren. Dies gilt unabhängig davon, ob das Gebäude selbst bewohnt oder aber vermietet wird. Bei Bestandsgebäuden ist über das Förderprogramm BEG EM Bundesförderung effiziente Gebäude - Einzelmaßnahme ein Zuschuss zu den Kosten möglich. Hervorgegangen ist dieses Förderprogramm aus dem Ende 2020 auslaufenden MAP Marktanreizprogramm Heizen mit erneuerbaren Energien. Über die neue Bundesförderung wird nicht nur der Heizungsaustausch bezuschusst, sondern auch Maßnahmen zur Heizungsoptimierung und Steigerung der Energieeffizienz gefördert.

Zur Wahl stehen Zuschüsse oder Kredite mit Tilgungszuschüssen. Reine Zuschüsse werden beim BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt. Die zinsgünstigen Kredite mit Tilgungszuschuss können über das Programm 262 BEG Wohngebäude Kredit Einzelmaßnahme bei der KfW-Bank beantragt werden. Die Höhe der jeweiligen Zuschüsse ist gleich. Die Kosten für eine Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten können bei den förderfähigen Kosten berücksichtigt werden.

Energetische Sanierung

  • Informationen zu den Fördermitteln bei einer vollständigen Sanierung von Wohngebäuden finden Sie hier: https://www.bafa.de
  • Die Fördermöglichkeiten für Geschäftshäuser und Nichtwohngebäude finden Sie hier: https://www.bafa.de

Für die energetische Sanierung eines Altbaus kommt ein zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss der KfW in Betracht. Es besteht aber auch die Möglichkeit eines reinen Zuschusses, wenn kein Bankkredit aufgenommen werden soll. Die Höhe der Zuschüsse und Tilgungszuschüsse richten sich nach dem jeweiligen Energiebedarf des Hauses nach der Sanierung. Umso mehr Energie nach der Sanierung eingespart werden kann, desto umfangreicher werden die Maßnahmen auch bezuschusst. Abgedeckt von den Fördermitteln sind auch die Kosten für eine Heizungsanlage auf Basis von erneuerbaren Energien. Nicht gefördert werden Ölheizungen, Gasheizungen oder Stromspeicherheizungen.

Alternativ hierzu hält das KfW-Programm 261 zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss bereit.

Energieeffizienter Neubau

Wer ein Haus bauen und Fördermittel für den energieeffizienten Hausbau nutzen möchte, findet hier alle notwenigen Informationen: Effizienzhaus 40 NH.

Wichtige Daten & Informationen

Ab 2023 erhält das BAFA die Zuständigkeit, die Anträge auf reine Zuschüsse entgegenzunehmen und nach Abschluss der Baumaßnahmen auszuzahlen. Für Kredite mit Tilgungszuschüssen bleibt jedoch weiterhin die KfW-Bank zuständig.

Seit 2020 können bis zu 20 % der Kosten für energetische Sanierungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, was auch die Erneuerung der Heizungsanlage mit einschließt. Voraussetzung hierfür ist, dass das Eigenheim selbst bewohnt wird und keine Fördermittel von BAFA oder KfW gewährt wurden.

Beratungsangebote nutzen

Fragen danach, was im Bereich der Heizungstechnik alles möglich ist, wie es mit dem Umweltschutz aussieht und mit welchen Fördermitteln sich die Investitionen reduzieren lassen, können durch professionelle Beratungsangebote geklärt werden. Als erste Anlaufstelle kann die Energieberatung der Verbraucherzentralen per Mail, per Telefon oder vor Ort weiterhelfen. Die Beratungen der Verbraucherzentralen sind kostenfrei und beinhalten auch Informationen zu Heizungssystemen und Fördermöglichkeiten. Die Experten der Energieberatung kommen auf Wunsch auch nach Hause und bieten für etwa 30,00 € einen Detail-Check an, der für Einkommensschwache auch kostenlos ist.

Umfangreicher und kostenaufwendiger ist eine professionelle Energieberatung der Energieeffizienz-Experten des Bundes, für die es aber auch Fördermittel vom BAFA gibt. Die Energieberater kommen nach Hause und inspizieren sowohl Gebäude als auch die Heizungsanlage und Haustechnik. Danach können Sie geeignete Vorschläge für energetisch sinnvolle Maßnahmen machen.

 

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 07.12.2022

 

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