Betriebskosten

Begriff Definition
Betriebskosten

Betriebskosten sind nach der §1 Betriebskostenverordnung all jene Kosten, die einem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder auch durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks regelmäßig und dauerhaft entstehen.  Instandhaltungs-, Instandsetzungs- oder Verwaltungskosten sind jedoch keine Betriebskosten im Sinne des §1 Betriebskostenverordnung.

Der §2 der Betriebskostenverordnung listet die allgemeinen Betriebskostenarten wie folgt auf:

  • Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks, Grundsteuer.
  • Betriebskosten für Personen- oder Lastenaufzug.
  • Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung.
  • Kosten für den Betrieb der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, der zentralen Warmwasserversorgungsanlage und der verbundenen Heizungs- und Warmwasserversorgung.
  • Kosten für die Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Geäudereinigung, Gartenpflege und der Ungezieferbekämpfung.
  • Kosten der Beleuchtung, Schornsteinreinigung.
  • Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung.
  • Kosten für den Hauswart, Antennenanlage oder Breitbandanschlus sowie sonstige Betriebskosten.

Wenn das betroffen Gebäude, Haus oder Wohnung vermietet ist, kann der Vermieter diese Kosten auf den Mieter umlegen. Laut statista.com lag der Anteil der Betriebskosten 2017 bei 2,16 Euro pro Monat und Quadratmeter.

 

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Synonyme: Nebenkosten,Betriebsaufwendung,Fixkosten

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