HybridheizungDer Wortteil „hybrid“ gibt einen ersten Hinweis darauf, was man sich unter einer Hybridheizung vorzustellen hat: etwas Vermischtes. Diese Heizungsanlagen wurden vorher als „bivalente Anlagen“ bezeichnet, die neue Bezeichnung ist vermutlich der Flut von Hybridtechnologien aus anderen Branchen geschuldet. Bei den meisten Hybridanlagen werden die fossilen Brennstoffe Erdöl oder Erdgas mit mindestens einer erneuerbaren Energiequelle kombiniert, sodass

  • Gas- oder Ölbrennwerttechnik,
  • Holzvergasertechnik,
  • thermische Solaranlagen (zur Unterstützung der Heizung),
  • Luft-, Wasser- oder Erdwärmepumpen,
  • wasserführende Kaminöfen,
  • Geothermie,
  • Kleinwindkraftanlagen oder
  • Mini-Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (Mini-KWK)

zu einer Hybridheizung zusammengestellt werden können.

Dabei springt die Gas- oder Ölheizung erst dann ein, wenn der Heizwärme- oder Warmwasserbedarf nicht mehr allein durch die erneuerbaren Energien gedeckt werden kann.
Für die Versorgung der Heizungsanlage und der Brauchwassererwärmung ist in der Regel ein Pufferspeicher nötig. Er sorgt für einen Ausgleich der Schwankungen der erneuerbaren Energiequellen, indem er deren erzeugte Wärme enthält und bei Bedarf zur Verfügung stellt.

Was macht die Hybridheizung attraktiv?

Sie hat für Hauseigentümer den entscheidenden Vorteil, dass man sie stufenweise installieren und so die Investitionskosten „strecken“ kann. In Bestandsgebäuden ist üblicherweise bereits eine Gas- oder Ölbrennwertheizung vorhanden, die weiteren Komponenten können dann nachträglich eingebaut werden.
Handelt es sich um einen Neubau, müssen Eigentümer verschiedene rechtliche Vorgaben einhalten. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit November 2020 unter anderem das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) ersetzt, schreibt hierfür einen bestimmten Anteil an erneuerbaren Energien zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs vor, dessen Höhe von der Art der eingesetzten Energiequelle abhängt. So ist z. B. vorgesehen, dass bei der Verwendung von Solarenergie in Wohngebäuden ihr Anteil bei mindestens 15 % liegen muss. Diese Bedingung wird als erfüllt angesehen, wenn die Solarfläche bei Ein- oder Zweifamilienhäusern wenigstens 0,04 qm pro Quadratmeter Nutzfläche beträgt.

Die Kosten für eine Hybridheizung

Ausgehend von einer komplett neuen Anlage sollte in etwa mit diesen Kosten gerechnet werden:

  • Wird ein neuer Gasanschluss gebraucht, sollten hierfür ca. 1.700 Euro für die Hausanschlussleitung sowie 1.200 Euro für alle weiteren Armaturen im Haus, die für eine Gasheizung eingesetzt werden, einkalkuliert werden.
    In manchen Fällen kann kein Gasanschluss verlegt werden. Dann bietet sich alternativ Flüssiggas an: Für den hierfür nötigen Tank und die Technik fallen ungefähr 2.000 bis 3.000 Euro an. Für eine Ölheizung muss ebenfalls eine Tankanlage installiert werden, die etwa 2.000 bis 3.000 Euro kostet.

  • Die von zahlreichen Firmen angebotenen Kompakt-Hybridheizungen variieren preislich sehr stark. Hier spielen nicht nur der Hersteller und die Art der Wärmeerzeugung, sondern auch die Region und der Handwerksbetrieb vor Ort eine große Rolle. Mit 9.000 bis 11.000 Euro sollte allerdings gerechnet werden.

Förderungen für die Gas-Hybridheizungen

Da Gasheizungen als nicht mehr förderfähig gelten, erhalten auch Gashybridheizungen ab 15. August 2022 keine Förderung mehr.

Bis dahin gelten für die Förderung von Hybridheizung folgende Sätze:

1. Beim Wechsel von einer Gasheizung

2. Beim Wechsel von einer Ölheizung

  • Gasbrennwertheizung "renewable ready*” 20 %
  • Gas-Hybridheizung 40 %
  • Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybrid) 45 %
  • Solarkollektoranlage 30 %
  • Wärmepumpe o. Biomasse 45 %
  • + individueller Sanierungsfahrplan jeweils 5 % zusätzlich

*nachrüstbar mit erneuerbaren Energien

Sowohl bei einer Sanierung als auch einem Neubau ist eine Baubegleitung wichtig. Über die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ kann für eine qualifizierte Energieberatung eine Förderung beantragt werden. Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars oder maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und kann von Eigentümern von selbstgenutztem oder vermieteten Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Nießbrauchberechtigten sowie Mietern und Pächtern in Anspruch genommen werden. Gewährt wird die Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, die Antragstellung erfolgt über das BAFA.

Wichtig:

  • Alle Förderungen sind vor dem Beginn der Bauarbeiten zu beantragen.
  • Es besteht auf keine von ihnen ein Rechtsanspruch.
  • Nähere Informationen stehen unter https://www.bafa.de/ zur Verfügung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Letzter Bearbeitungsstand: 01. August 2022

 

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