BaupfuschJeder Bauherr freut sich auf den Tag des Einzugs in sein neues Eigenheim oder die gerade gebaute Eigentumswohnung. Doch diese Vorfreude wird in immer häufiger getrübt: Durch Pfusch am Bau bekommen deutsche Gerichte immer mehr Fälle, über die sie entscheiden müssen.

Das sind die Fakten in Zahlen

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Quelle: Fachserie 10 Reihe 2.1, Rechtspflege – Zivilgerichte) wurden 2016 rd. 52.000 Streitfälle aus dem Baubereich vor Gericht entschieden. Mehr als 30 % der vor einem Oberlandesgericht entschiedenen Berufungssachen hatten einen Streitwert zwischen 5.000 und 15.000 Euro, ebenfalls mehr als 30 % lagen zwischen 15.000 und 50.000 Euro. Allein den privaten Bauherren entsteht durch Baupfusch ein Gesamtschaden von 1,5 Milliarden € pro Jahr; insgesamt beläuft sich die Schadenssumme sogar auf jährlich 4 Milliarden.

Und als ob diese Daten nicht schon schlimm genug wären, kommen noch Probleme mit den Verträgen hinzu: 97 % aller Verträge, die zwischen privaten Bauherren und Bauträgern oder Generalunternehmern abgeschlossen werden, haben große Mängel. Diese Angabe stammt aus der vom VPB durchgeführten Studie „Schlüsselfertig Bauen – Die Bauverträge mit privaten Bauherren in der Praxis“, die Ende 2012 veröffentlich wurde. Diese Zahlen hat der Verband auch bei der Anhörung zur Reform des Bauvertragsrechts 2016 vorgelegt. Kein Wunder, dass bei solchen Zahlen viele Menschen darauf verzichten, sich als Bauherr mit den Tücken des Hausbaus herumzuschlagen und ihr Erspartes lieber in eine gebrauchte Immobilie investieren.

Im März 2015 gingen der Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB), die AIA AG sowie das Institut für Bauforschung mit einer gemeinsam erstellten Analyse an die Öffentlichkeit. Danach werden viele Bauschäden (21,58 %) bereits während der Bauphase festgestellt, ein Jahr nach der Fertigstellung sind es 29 %. Im Laufe der folgenden Jahre werden weniger Baumängel festgestellt und gemeldet, aber eine Erkenntnis sollte Bauherren nachdenklich machen: Mit einer Wahrscheinlichkeit von fast 10 % müssen private Bauherren nach dem 5. Und bis zum 15. Jahr nach der Fertigstellung mit dem Auftreten von Bauschäden rechnen, die auf Pfusch zurückzuführen sind.

Das sind die häufigsten Mängel

Das Desaster beginnt häufig schon dann, wenn die Unterschriften unter dem Bauvertrag kaum getrocknet sind: Der Baubeginn verzögert sich, wofür fadenscheinige Argumente herhalten müssen. Doch Vertragsstreitigkeiten sind nur die eine Seite der Medaille. Dazu kommen gravierende Planungsmängel, wobei das Spektrum von fehlenden Ausführungsplänen bis hin zu nicht durchgeführten Wärmeschutz- und Energieeinsparberechnungen reicht.
Doch damit nicht genug: Bei der Bauausführung hapert es ganz erheblich. Die meisten Mängel treten regelmäßig bei der Grundstücksentwässerung, an erdberührten Bauteilen (Decken, Wände, Bodenplatte) sowie rund ums Dach auf. Auf den nächsten Plätzen folgen dann Mängel an der Bauwerksabdichtung und der Wärmedämmung.
Die gestiegene Komplexität des Bauprozesses hat ganz erheblich zu einer Zunahme der Bauschäden geführt, wobei dann oft auch weitere Bauteile mit einbezogen werden. Dazu haben sicher auch die immer höheren energetischen Anforderungen an Wohngebäude beigetragen, die für manche Baufirma eine große Herausforderung sind.

Gravierende Folgen für die Bauherren, die vermieden werden können

Rückblickend muss sich so mancher Bauherr, der sich mit Baumängeln herumschlagen musste, eingestehen, dass er zum Teil am falschen Ende gespart hat.

Wir erläutern, worauf Bauherren achten sollten:

  • Bauherren sollten vollständige Planungsleistungen vergeben. So ist gewährleistet, dass der Hausbau von der Planung bis zur letzten Schraube lückenlos überwacht wird.
  • Sprechen sie Ihren Architekten vor der Vertragsunterzeichnung auf Referenzgebäude an, die mindestens fünf Jahre alt sind. So können sie sich vergewissern, ob die von ihm geplanten und überwachten Häuser die fünfjährige Gewährleistungsdauer „überlebt“ haben.
    Das gilt ebenso für die Handwerksfirmen: Holen Sie auch über sie Referenzen ein, die ggf. auch Auskunft über das Auftreten von Mängeln und deren Beseitigung geben. Lassen Sie Baufirmen außerdem Bankbürgschaften vorlegen, damit sichergestellt ist, dass Baumängel auch bei einem Firmenkonkurs behoben werden. Beauftragen sie bevorzugt Firmen aus Ihrer Region und/oder mit einem guten Ruf: Sie können es sich nicht leisten, wegen schlechter Leistungen in aller Munde zu sein.
    Das sollte auch für Subunternehmer gelten: Lassen Sie sich nachweisen, dass diese nur mit ausgebildetem Personal arbeiten.
  • Architekten und Planer müssen von ihren Einnahmen hohe Unkosten bestreiten. Deshalb ist eine faire Bezahlung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor dem Vertragsabschluss zu vereinbaren.
  • Verzichten Sie nicht auf die Tragwerksplanung durch Prüfingenieure. Dies ist zwar mittels Freistellungserklärungen, die man gegenüber der Baurechtsbehörde abgibt, möglich, für einen baufachlich unkundigen Bauherrn jedoch nicht zu empfehlen.
  • Bauherren müssen ein Augenmerk auf die Bauüberwachung legen. Das gilt insbesondere, wenn diese Leistung an Generalunter- oder –übernehmer vergeben wird. Beide neigen sehr häufig dazu, mit dieser Leistung nur Billiganbieter zu beauftragen. Das rächt sich dann in der erbrachten Qualität. Es ist evtl. anzuraten, mit der Bauüberwachung einen weiteren Architekten oder Bauingenieur zu beauftragen. Auf diese Weise sind zwei Fachleute in die Haftung für Fehlleistungen oder Unterlassungen eingebunden. Für die Bauüberwachung sollten bei einem Einfamilienhaus Kosten in Höhe von 1-2 % der Bausumme einkalkuliert werden. Werden dabei Mängel festgestellt, können diese der verantwortlichen Firma in Rechnung gestellt werden.
  • Lassen Sie Ihre Baustelle regelmäßig überwachen. Der ständig steigende Preisdruck und die Erwartung von kürzeren Bauzeiten haben sich ungünstig auf die Bauqualität ausgewirkt. An bestimmten Stand-, Trocknungs- und Verarbeitungszeiten führt jedoch kein Weg vorbei, wenn das Haus nicht von Anfang an z. B. instabil oder schimmelanfällig sein soll. So können auch Baumängel festgestellt und behoben werden, die nach der Fertigstellung nicht ehr zu sehen sind, weil sie z. B. durch die Wand verdeckt werden.
  • Festgestellte Mängel sollten immer vor der Abnahme schriftlich festgehalten werden. Nur dann müssen Handwerksfirmen nachweisen, dass nicht gepfuscht worden ist. Teilabnahmen sind möglich. Es darf jedoch kein Geld für nicht vor der Abnahme schriftlich fixierte Mängel zurückbehalten werden. (Siehe auch Menüpunkt Mängelrüge.)

Auch beim Bau eines schlüsselfertigen Hauses sollten sich Bauherren nicht auf Versprechungen von Bauträgern oder Handwerkern verlassen. Gehen Sie auf Nummer sicher und sorgen sie ausreichend vor, damit der Bau Ihres Traumhauses nicht zum Albtraum wird.

Weitergehende Informationen

Auf Bauherren kommen schon bevor der erste Spatenstich gemacht wurde eine Menge Entscheidungen zu. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, haben wir für Sie Informationen bereitgestellt, die über die, die Sie gerade gelesen haben, noch hinausgehen.

  • Baugrunduntersuchungen sollten durch einen Experten durchgeführt werden, damit von Anfang an feststeht, unter welchen geologischen Bedingungen Ihr Haus gebaut werden kann. Unter dem Menüpunkt Baugrunduntersuchung finden Sie alles, was Sie hierzu wissen müssen.
  • Legen Sie die Bauplanung unbedingt in sachkundige Hände. Wie Sie den richtigen Architekten finden und wie sich eine professionelle Bauplanung gestaltet, wird unter dem Menüpunkt Bauplanung verständlich erläutert.
  • Wie oben bereits erläutert werden viele Fälle von Pfusch am Bau bereits während der Bauphase festgestellt. Einem nicht fachkundigen Laien ist es nicht möglich, alle Mängel selbst zu entdecken und entsprechend zu reklamieren. Beauftragen Sie für die Baubegleitung deshalb unbedingt einen Architekten oder Bauingenieur, damit Ihnen später unnötige hohe Kosten erspart bleiben. Welche Vorteile das für Sie als Bauherrn hat und was genau ein Bauexperte für Sie tut, steht unter dem Menüpunkt Baubetreuung.

 

HausbauberaterUnabhängige Bauherrenberatung
Begleitung bei Planung und Hausbau | Unterstützung bei Konflikten am Bau