Die Kalkulation von Baukosten für Neubauten, Umbauten und Modernisierungen ist ein komplexer, aber sehr wichtiger Bereich. Bauherren müssen wissen, welche Baukosten auf sie zukommen, um Vergleiche anstellen zu können oder eine passende Finanzierung zu finden. Eine wichtige Hilfe dabei ist die DIN 276, die im Bauwesen zur Ermittlung von Projektkosten sowie als Basis für Ingenieur- und Architektenhonorare herangezogen wird. Diese DIN-Norm dient der Kostenplanung, Kostenermittlung und Kostengliederung im Bauwesen und erstreckt sich auf Kostenfaktoren für Hochbauten, Infrastrukturanlagen, Ingenieurbauten, Freiflächen und damit zusammenhängende Kosten für das jeweilige Projekt.
Die DIN 276 erläutert die Kostenerfassung für den Hochbau mittels sieben Kostengruppen, die jeweils weiter differenziert werden. In einer detaillierten Baukostenberechnung werden Kostengruppen und Untergruppen aufgeschlüsselt, sodass auch Bauherren von Planern und Architekten erstellte Kalkulationen besser verstehen können.
Zuletzt novelliert wurde die DIN 276 im Dezember 2018. Die aktuell gültige (Stand: 02/2022) DIN 276:2018-12 ersetzt
- für den Hochbau die DIN 276-1:2008-12,
- für den Ingenieurbau die DIN 276-4:2009-08 sowie die DIN 277-3:2005-04.
Regelungen in der DIN 276:2018-12
Bauplaner und Bauherren sollten möglichst früh eine möglichst genaue Vorstellung von den Baukosten haben. Über die Leistungsphasen hinaus müssen die Baukosten genau ermittelt und strukturiert werden. Dies erfolgt unter Zuhilfenahme der DIN 276, die eine strukturierte Erfassung der Kosten ermöglicht. Ermittelt werden können die Projektkosten sowie Honorare für Ingenieure und Architekten. Erfasst werden Aufwendungen und Kosten für die Herstellung, die Modernisierung und den Umbau von Bauwerken auf Basis der neun Kostengruppen, die durch die Novellierung in Teilen erweitert, überarbeitet oder geändert worden sind.
Die Neuerungen umfassen grob zusammengefasst die Bereiche:
- KG 300 und KG 400 – Diese Kostengruppen wurden zu Bauwerkskosten zusammengefasst.
- KG 500 – Diese Kostengruppe bezieht sich jetzt auf Außenanlagen, Infrastruktur sowie Freiflächen von Bauwerken.
- KG 800 – Diese Kostengruppe wurde neu aufgenommen.
Durch die Novellierung der DIN-Norm sollte die Anwendung noch einheitlicher und sicherer gestaltet werden. Außerdem soll die aktuelle Norm mehr Gliederungstiefe für die Kostenschätzung und Kostenberechnung bieten.
Die Kostengruppen
Für strukturierte Kalkulationen teilt die DIN 276 alle Aufwendungen in neun Kostengruppen ein:
- Grundstückskosten des zu bebauenden Grundstücks
- Rechtliche Kosten
- Technische Nebenkosten und steuerliche Nebenkosten
- Erschließungskosten
- Baukosten für Bauwerkserstellung
- Konstruktionskosten
- Kosten für technische anlagen
- Kosten für Außenanlagen
- Baunebenkosten
Die DIN 276 stellt durch eine Festlegung der Kostengruppe sicher, dass Kostenermittlungen verglichen werden können. Sie sollte nicht als Berechnungsmethode, sondern eher als Organisationshilfe betrachtet werden. Die Norm verfolgt das Ziel, die Kosten zu strukturieren, damit das Projekt transparent, kostensicher und wirtschaftlich umgesetzt werden kann. Die DIN 276 ist zur Kostenermittlung innerhalb der Planung für folgende Leistungsphasen entscheidend:
- Schätzung der Kosten in der Leistungsphase 2 nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
- Berechnung der Kosten in der Leistungsphase 3 nach HOAI
- Grundlegender Kostenanschlag für die Entscheidungsfindung über Ausführungsplanungen
- Kostenermittlung der anrechenbaren Kosten gem. § 4 Abs. 1 HOAI 2013
Überblick der überarbeiteten Kostengruppen nach DIN 276:2018-12
100 |
Grundstück |
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110 |
Grundstückswert |
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120 |
Grundstücksnebenkosten |
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130 |
Freimachen |
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200 |
Vorbereitende Maßnahmen |
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210 |
Herrichten |
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220 |
Öffentliche Erschließung |
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230 |
Nichtöffentliche Erschließung |
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240 |
Ausgleichsabgaben |
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250 |
Übergangsmaßnahmen |
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300 |
Bauwerk/Baukonstruktionen |
|
310 |
||
320 |
Gründung |
|
330 |
||
340 |
||
350 |
Decken |
|
360 |
Dächer |
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370 |
Baukonstruktive Einbauten |
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390 |
Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen |
|
400 |
Bauwerk/technische Anlagen |
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410 |
Abwasseranlagen, Wasseranlagen, Gasanlagen |
|
420 |
Wärmeversorgungsanlagen |
|
430 |
Lufttechnische Anlagen |
|
440 |
Starkstromanlagen |
|
450 |
Fernmeldeanlagen, informationstechnische Anlagen |
|
460 |
Förderanlagen |
|
470 |
Nutzspezifische Anlagen |
|
480 |
Gebäudeautomaten |
|
490 |
Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen |
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500 |
Außenanlagen und Freiflächen |
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510 |
Geländeflächen |
|
520 |
Befestigte Flächen |
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530 |
Baukonstruktionen in Außenanlagen |
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540 |
Technische Anlagen in Außenanlagen |
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550 |
Einbauten in Außenanlagen |
|
590 |
Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen |
|
600 |
Ausstattung und Kunstwerke |
|
610 |
Ausstattung |
|
620 |
Kunstwerke |
|
700 |
Baunebenkosten |
|
710 |
Bauherrenaufgaben |
|
720 |
Vorbereitung der Objektplanung |
|
730 |
Architektenleistungen, Ingenieurleistungen |
|
740 |
Gutachten und Beratung |
|
750 |
Kunst |
|
760 |
Finanzierung |
|
770 |
Allgemeine Baunebenkosten |
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790 |
Sonstige Baunebenkosten |
|
800 |
Finanzierung |
|
810 |
Finanzierungsnebenkosten |
|
820 |
Fremdkapitalzinsen |
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830 |
Eigenkapitalzinsen |
|
840 |
Bürgschaften |
|
890 |
Sonstige Finanzierungskosten |
Kostenermittlung nach der DIN 276
Die DIN 276 erläutert die Kostengruppen so detailliert, um eine Kostenermittlung zu ermöglichen. Die Norm beinhaltet praktische Handlungsempfehlungen, die Schritt für Schritt zur Kalkulation führen.
- Kostenrahmen: Ein Kostenrahmen bildet die Grundlage für eine Entscheidung über eine Bedarfsplanung und zur Beurteilung, ob das Projekt wirtschaftlich ist und finanziert werden kann. Der Kostenrahmen kann zur Festlegung der Kostenvorgabe genutzt werden. Ermittelt wird der Kostenrahmen aus qualitativen und quantitativen Bedarfsangaben des Bauherren.
Grundlagenermittlung – Leistungsphase 1
Ziel: Vorgaben für Schätzung und Kontrolle der Kosten
- Kostenschätzung: Nach der DIN 276 werden für die Kostenschätzung die auf der Vorplanung basierenden Kosten ermittelt. Die Kostenschätzung dient der Entscheidungsfindung und berücksichtigt u.a. Informationen zum Baugrundstück, dessen Erschließung, Mengenberechnungen, Planungsunterlagen sowie bereits entstandene Kosten.
Vorentwurfsphase – Leistungsphase 2
Ziel: Kostenvorgabe zur Kostenberechnung sowie Kostenkontrolle
- Kostenberechnung: Auf der Basis von Entwurfszeichnungen sowie Massenermittlungen kann eine genauere Kostenberechnung angestellt werden. Die DIN 276 sieht hierbei eine Kostenberechnung bis zur zweiten Ebene von der Kostengliederung vor. Zur Auswahl stehen hierbei zwei Ansätze: Kostenaufteilung auf die Kostengruppen sowie Ermittlung der zu bauenden Mengen.
Entwurfsphase – Leistungsphase 3
Ziel: Kostenvorgabe zur Kostenberechnung sowie Kostenkontrolle
- Kostenanschlag/bepreistes Leistungsverzeichnis: Grundlage für einen Kostenanschlag ist die Ausführungsvorbereitung. Kostenanschläge finden Verwendung für die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) und bei der „Mitwirkung der Vergabe“ (Leistungsphase 7).
Kostenanschlag – Leistungsphase 4 und 7
Ziel: Kostenvorgabe zur Auftragsvergabe und zur Kostenkontrolle
- Kostenfeststellung: Am Ende des Bauprojekts findet die Kostenfeststellung statt. Die Kostenfeststellung hat das Ziel, die tatsächlich entstandenen Kosten zu ermitteln und zu dokumentieren. Basis der Kostenfeststellung bilden in der Regel Schlussrechnungen, Kostenbelege und Nachweise über die erbrachten Eigenleistungen. Erstellt wird die Kostenfeststellung in Leistungsphase 8.
Kostenfeststellung – Leistungsphase 8
Kostenfeststellung über die tatsächlich entstandenen Kosten
Die Kostengruppengliederungen nach der DIN 276 werden häufig für eine bessere Übersicht als Tabelle angeboten. Auch Software für die Kostenschätzung nach DIN 276 ist mittlerweile erhältlich.
Für ein normengerechtes Bauen ist eine einheitliche und vergleichbare Baukostenermittlung unerlässlich. Hierfür müssen die Vorgaben der DIN 276 und DIN 277-1 korrekt angewendet werden. Während die DIN 276 die Kostenplanung und insbesondere die Ermittlung sowie Gliederung der Kosten im Bauwesen regelt, legt die DIN 277-1 die Vorgaben für die Berechnung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken vor. Die DIN 276 gilt für alle Arten von Bauvorhaben inklusive Umbauten und Modernisierungen.