BlitzschutzEin Blitz kann genügen, dass Computer oder andere technische Einrichtungen beschädigt oder sogar zerstört werden. Nicht immer ist bei einem Gewitter jemand vor Ort, um Geräte oder Anlagen vom Stromnetz zu trennen.
Die Gefahr durch Blitze sollte nicht unterschätzt werden: BLIDS, der Blitz Informationsdienst von Siemens, hat die Statistik für das Jahr 2021 auf seiner Internetseite veröffentlicht. Demnach wurden in ganz Deutschland fast ca. 490.000 Blitze registriert. Blitze sind nicht nur dort, wo sie einschlagen eine Gefahr, sondern können in einem Umkreis von zwei Kilometern durch ihre große Überspannung sensible elektronische Geräte stark beschädigen. Mit einem Blitzschutz ist man da auf der sicheren Seite.

Wann lohnt sich ein Blitzschutz?

Ein Blitzschutz ist für die meisten Gebäude nicht vorgeschrieben. Er ist jedoch für öffentliche Gebäude sowie Hochhäuser verbindlich vorgesehen. Bauämter haben außerdem die Möglichkeit, für besonders gefährdete Gebäude wie beispielsweise Scheunen die Auflage zur Installation einer Blitzschutzanlage zu erteilen.

Private Hausbesitzer sollten vor der Entscheidung, an ihrem Eigenheim eine Blitzschutzanlage anbringen zu lassen, den Wert ihrer elektronischen Geräte abschätzen. In einem Vier-Personen-Haushalt befinden sich außer den Haushaltsgroßgeräten, der Heizungs- oder der Telefonanlage meistens auch mehrere Computer und Musikanlagen. Da kommen schnell Anschaffungskosten von 15.000 Euro oder mehr zusammen.

Zahlreiche Hauseigentümer sind der Meinung, durch ihre Gebäudeversicherung ausreichend gegen Schäden durch Blitzschlag abgesichert zu sein. Klarheit bringt hier nur der Blick in die Versicherungsbedingungen: Viele Policen decken nur Schäden ab, die durch einen Brand entstanden ist, der von einem Blitzschlag verursacht wurde. Dort ist dann keine Rede von einer Versicherungsleistung, die für Überspannungsschäden einsteht. Auch in Hausratversicherungen ist dieser Fall nicht unbedingt abgedeckt.

Wie sieht ein wirksamer Blitzschutz aus?

Eine Blitzschutzeinrichtung wird in einen äußeren und einen inneren Blitzschutz unterschieden.

  • Äußerer Blitzschutz
    Der äußere Blitzschutz fängt den Blitz mit einer umgangssprachlich als Blitzableiter bezeichneten erhöhten und exponiert angebrachten Fangeinrichtung ein. Um zu verhindern, dass sich der Strom nicht den kürzesten Weg durch die Luft oder das Gebäude sucht, werden an der Außenwand senkrechte metallische Ableitungen angebracht. Sie bestehen aus Edelstahl, Kupfer oder Aluminium und können bei großen Bauwerken z. B. auch in die Stahlbetonstützen verbaut werden. Ihr Abstand zum Gebäude sollte mindestens zehn Zentimeter betragen. Der Blitzstrom wird zur Erdung in einen Fundamenterder geführt, der den abgeleiteten Blitzstrom auf kürzestem Weg über den Hauptpotenzialausgleich verbindet. Bei Bestandsgebäuden wird anstelle eines Fundamenterders ein Tiefenerder eingesetzt. Dabei handelt es sich um Rundstäbe aus Kupfer, Edelstahl oder verzinktem Stahl, die lotrecht ins Erdreich getrieben werden. Zusätzlich werden Erdleitungen aus Kupfer oder Edelstahl im Boden verlegt. Nur auf den äußeren Blitzschutz zu vertrauen, reicht nicht aus: Er kann nur Gebäude- und Brandschäden verhindern, nicht aber Schäden durch Überspannung.

  • Innerer Blitzschutz
    Der innere Blitzschutz setzt sich aus einem Überspannungsschutz für das Hausstromnetz und die Datenleitungen sowie einem Potenzialausgleich zusammen. Mithilfe von Überstromableitern (alte Bezeichnung: Grobschutz) und Überspannungsschutzgeräten (alte Bezeichnung: Mittelschutz) in den Unterverteilungen werden sowohl die Stromleitungen als auch die elektronischen Geräte vor den Folgen eines Blitzeinschlags in den äußeren Blitzschutz und Blitzeinschlägen im näheren Umkreis des Gebäudes geschützt. Das Entstehen von unkontrollierten Überschlägen in das Innere des Bauwerks wird vermieden, indem der Potenzialausgleich den äußeren Blitzschutz mit dem Potenzialausgleich im Inneren des Gebäudes verbindet.

  • Schutz vor Überspannung
    Um einen sicheren Überspannungsschutz zu gewährleisten, sollten auch an den Endgeräten Überspannungsschutz-Ableiter installiert werden.

Bei Neubauten sind ein innerer und äußerer Blitzschutz Standard. Wer einen äußeren Blitzschutz installiert, ist seit Oktober 2006 verpflichtet, sich auch um einen inneren Blitzschutz zu kümmern. Die Schutzvorrichtungen müssen von fachlich versierten Handwerksbetrieben montiert werden und sollten alle fünf Jahre gewartet werden.

Hinweis:
Wenn in einem Gebäude Carbonbeton verbaut wurde, können schon schwächere Blitzstromstöße deutliche Schäden an der CFK-Armierung nach sich ziehen. Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) hat deshalb die Empfehlung ausgesprochen, keine Blitzstromstöße in CFK-Armierungen einzuleiten. Die Experten befürchten anderenfalls Verluste sowohl bei der statischen als auch mechanischen Festigkeit.

Das kostet eine Blitzschutzanlage

Beim äußerem Blitzschutz besteht die Anlage aus der

  • Fangeinrichtung, den den Blitz anzieht.
  • Ableitung, die den Blitzstrom nach unten ableitet.
  • Erdungsanlage, die den Blitzstrom unschädlich macht.
  • Die Kosten für eine Fang- und Ableitungseinrichtung liegen zwischen 1.200  und 3.500 €.
  • Bei der Erdungsanlage liegt die Preisspanne zwischen 750 und 5.000 €.

  • Die Kosten für eine innere Blitzschutzanlage liegen im Bereich von 800,- bis 2000,- €.

Blitzschutz für Fotovoltaikanlagen

Eine Verpflichtung zur Installation einer Blitzschutzanlage auf privaten Gebäuden gibt es nicht. Ob eine Fotovoltaik Anlage das Risiko eines Blitzschlages erhöht lässt sich bezweifeln. Zu bedenken ist jedoch, dass ein Blitzeinschlag höhere Kosten verursachen kann als die Schutzanlage kostet. Wir widmen uns der Thematik ausführlich in unserem unfangreichen Blog. Sie finden den Beitrag unter Blitzschutz für Photovoltaikanlagen.

 

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