Bau- und ObjektüberwachungDie Leistungsphase 8 der HOAI wird von den Bauherren typischerweise als DIE zentrale Aufgabe eines Architekten angesehen. Der gesamte Planungsvorlauf ist beendet, nun beginnt der eigentliche Hausbau.

Bauüberwachung

Die wichtigste Aufgabe des Architekten ist die Überwachung des Baufortschritts hinsichtlich der Qualität sowie der Einhaltung des Zeitplans. Er achtet zudem darauf, dass die Bauarbeiten den Einzelheiten in den Leistungsbeschreibungen und Ausführungsplänen entsprechen. Er überwacht die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und ist dafür verantwortlich, dass ggf. Details korrigiert werden. Seine Aufgabe ist es auch, die Vorgaben des Statikers in puncto Standsicherheit zu überprüfen.

Kostenkontrolle

Darüber hinaus prüft der Architekt die eingehenden Rechnungen der Handwerksfirmen, was auch die Prüfung der angegebenen Aufmaße beinhaltet. Er vergleicht seine Ergebnisse mit den Auftragssummen und Vertragspreisen. Insofern sorgt er für eine konstante Kostenkontrolle.
Die HOAI empfiehlt die DIN 276, in der die Kosten nach Kostengruppen in mehreren nachgeordneten Ebenen (z. B. Kostengruppe „Bauwerk – Baukonstruktionen“, 1. Ebene „Außenwände“, 2. Ebene „tragende Außenwände, nichttragende Außenwände, Außentüren und -fenster“ usw.) unterteilt sind.

Bauabnahme und bei Bedarf Überwachung der Mängelbeseitigung

Am Ende der Bauphase führt der Architekt die Abnahme der Bauleistung durch und hat anschließend darauf zu achten, dass die von ihm festgestellten Mängel fachgerecht beseitigt werden. Sind diese behoben, wird ggf. die öffentlich-rechtliche Bauabnahme durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde eingeleitet. Durch diese Überprüfung wird festgestellt, ob beim Hausbau die Bauvorschriften sowohl in bautechnischer als auch in baurechtlicher Hinsicht eingehalten wurden.

Abschluss

Nach Endabnahme werden durch den Architekten alle Dokumentation, rechnerischen Ergebnisse, zeichnerische Darstellungen systematisch zusammengestellt und dem Bauherrn zur Verfügung gestellt. Der Bauherr bekommt darüber hinaus eine Aufstellung, der er die Verjährungsfristen für eventuelle Mängelansprüche entnehmen kann.

Objektbetreuung

In der Leistungsphase 9 wird der Schlusspunkt der umfangreichen Architektenleistungen rund um das Bauprojekt gesetzt. Hier geht es vor allem darum, Baumängel festzustellen, bevor Gewährleistungsfristen abgelaufen sind.

Dafür findet zunächst nach der Fertigstellung des Hauses eine gemeinsame Begehung mit dem Bauherrn und dem Architekten statt. Dabei werden eventuelle Mängel dokumentiert oder geprüft, ob zuvor beanstandete Fehler in der Bauausführung ordnungsgemäßbeseitigt wurden.

Sollten vom Bauherrn Sicherheitsleistungen hinterlegt worden sein, die erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gezahlt werden müssen, kümmert sich der Architekt um deren Freigabe. Außerdem stellt er dem Bauherrn alle Unterlagen zusammen, die den Hausbau rechnerisch oder zeichnerisch dokumentieren.

Da die Gewährleistungsfrist bis zu fünf Jahre dauern kann, wird vor allem Architekten empfohlen, die Tätigkeiten in dieser Leistungsphase mit dem Bauherrn in einem gesonderten Vertrag zu vereinbaren. Andernfalls müsste der Architekt bis zum Ende der Gewährleistungsfrist und somit bis zum Ende seiner vollständigen Vertragserfüllung auf sein Honorar warten. Er hat allerdings nicht die Pflicht, während der gesamten Gewährleistungsdauer Begehungen durchzuführen. Nach der Begehung, die unmittelbar nach der Fertigstellung des Hauses durchgeführt wird, genügt eine weitere kurz vor dem Ende der Gewährleistungsfrist (OLG Hamm, Urteil v. 09.01.2003 – Az.17 U 91/01). Für diese Aufgabe kann ein Architekt oder ein Bauingenieur beauftragt werden.

Warum die Objektbetreuung sinnvoll ist:

Die Wertigkeit des Architekten ist hier ähnlich hoch einzuschätzen wie bei der Bauüberwachung in der Leistungsphase 8. Einem Laien ist es kaum möglich, versteckte handwerkliche Fehler oder Materialmängel zu finden, die sich oft erst nach mehreren Jahren herausstellen. Schwierig zu erfassen sind auch verdeckte Mängel wie z. B. Verfärbungen oder feine Haarrisse im Mauerwerk. Was ein Laie für eine normale Erscheinung halten mag, könnte ein Gewährleistungsfall sein.

Für den ehemaligen Bauherrn selbst könnte sich auch die Zuordnung eines Mängelschadens als schwierig gestalten, weil er dafür beurteilen müsste, welches Unternehmen dafür einstehen muss. Wird dann die falsche Firma zur Begutachtung gebeten, kommen auf den Hauseigentümer die Kosten des Handwerksbetriebs für An- und Abfahrt sowie für die (nicht geleistete) Arbeitszeit zu. Der Architekt kann am ehesten einschätzen, welche der Fachfirmen im konkreten Einzelfall zur Verantwortung zu ziehen ist. Hat der Architekt die von ihm gefundenen Mängel dokumentiert, nimmt er schriftlich im Namen des Bauherrn Kontakt zu den verantwortlichen Handwerksfirmen auf und fordert sie auf, diese Mängel umgehend zu beheben.

Vorteile

Aus dieser Beschreibung wird deutlich, welche Bedeutung die Arbeit eines Architekten in dieser Leistungsphase hat. Ein unabhängiger Architekt wirkt hier für den Bauherrn wie ein Sachverwalter, der für ihn in allen Belangen, die sein neues Eigenheim betreffen, eintritt. Es dürfte kaum einen Bauherrn geben, der sowohl fachlich als auch zeitlich in der Lage wäre, eine so qualifizierte Objektüberwachung durchzuführen. Die für dessen Arbeit entstehenden Kosten sollten nicht als „Zusatzkosten“ verstanden werden. Letztendlich können durch eine kontinuierliche Baukontrolle Baumängel und Folgekosten für den Bauherrn vermieden werden. Nicht zuletzt können Sie sich sicher sein, in einem qualitativ hochwertigen Haus zu wohnen.

 

 

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