Zu diesem Bereich gehören die Abklärung der Aufgabenstellung, die Ortsbesichtigung, eine sachgerechte Beratung hinsichtlich des gesamten Untersuchungs- und Leistungsbedarfs, Entscheidungshilfen bezüglich der Auswahl weiterer Planungsbeteiligter sowie die Dokumentation und Erklärung der Ergebnisse.
Sinn und Zweck
Mit einer fachgerechten Grundlagenermittlung steht und fällt der weitere Erfolg des Hausbaus. Zu der fachlichen Herausforderung kommt auf den beauftragten Architekten auch die Notwendigkeit hinzu, die Wünsche des Bauherrn richtig zu verstehen, ihn hinsichtlich deren Durchführbarkeit zu beraten und die getroffenen Absprachen möglichst zeitnah umzusetzen.
Ablauf
Wenn bereits ein Baugrundstück vorhanden ist, wird der Architekt zunächst eine Begehung durchführen. Hier kann er dem Bauherrn schon erste Hinweise geben: Soweit möglich, kann sich die Raumaufteilung an den Himmelsrichtungen orientieren, sodass oft genutzte Räume eher nach Süden, seltener genutzte (z. B. der Hauswirtschaftsraum) nach Norden ausgerichtet sind. Auch die Lage des Grundstücks (beispielsweise an einem Hang oder als Eckgrundstück) spielt für das weitere Vorgehen eine große Rolle.
Das Gebäude muss selbstverständlich den rechtlichen Vorgaben entsprechen, was beispielshalber die Größe der Grundfläche oder die Ausrichtung des Hauses beeinflussen kann. Darüber hinaus empfiehlt sich im Rahmen der Bedarfsplanung ein Raum- und Funktionsprogramm erstellen zu lassen. Daraus gehen nicht nur die Anzahl der Räume, sondern auch deren Nutzungsart (z. B. Wohn- oder Schlafzimmer) und Ausstattung (Zahl der benötigten Steckdosen, Kommunikationsanschlüsse oder jeweilige Bodenbeläge) hervor. Durch intensive Gespräche mit dem Bauherrn erstellt der Architekt also einen genauen Überblick über die Bauaufgabe. Dabei wird noch kein konkreter räumlicher Entwurf erarbeitet, sondern eine Arbeits- und Planungsgrundlage in üblicherweise tabellarischer Form, die für den Architekten eine erste Orientierung bietet und dem Bauherrn als übersichtliche Aufstellung seiner Anforderungen an sein künftiges Eigenheim dient. Alternativ oder ergänzend zu dieser Tabelle erstellt der Bauplaner einen provisorischen Grundriss. Hier wird dann deutlich, inwieweit sich die Vorstellungen und Anforderungen des Bauherrn mit seinen finanziellen Möglichkeiten vereinbaren lassen.
Die Erstellung eines Raum- und Funktionsplans empfiehlt sich übrigens nicht nur im Rahmen der Grundlagenermittlung für einen Neubau, sondern hat sich auch bei umfangreichen Sanierungen von Altbauten bewährt.
Aufschluss über Kosten und Gewerke
Aus der Grundlagenermittlung geht auch hervor, welche Gewerke für den Hausbau in welchem Umfang benötigt werden. Je nach gewünschter Ausbaustufe sind deutliche Unterschiede bei der Grundlagenermittlung zu machen. Will der Bauherr selbst an seinem Haus mitarbeiten, wird er vom Architekten beraten, bei welchen Tätigkeiten und in welchem Umfang diese Eigenleistung sinnvoll und möglich ist.
Grundlagenermittlung und Tragwerksplanung
Darüber hinaus ist es im Rahmen der Grundlagenermittlung oft nötig, eine Tragwerksplanung vorzunehmen. Dabei wird mithilfe von statischen Berechnungen die für das Gebäude benötigte Tragfähigkeit ermittelt. Die statische Berechnung wird gegenüber der Bauaufsichtsbehörde als Beleg für die Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und Standsicherheit benötigt. Diese Aufgabe wird von einem Bauingenieur wahrgenommen, die Tragwerksplanung kann jedoch auch von den meisten Architekten sowie von staatlichen geprüften Bautechnikern und Bauhandwerksmeistern übernommen werden.