BaurechtswissenDieses sehr komplexe Themengebiet wird in den nachfolgenden Texten anschaulich und verständlich dargestellt. Unsere Leser erfahren, dass sich das Baurecht in ein privates Baurecht und ein öffentliches Baurecht unterteilt und was Bauherrn beachten müssen. Der Schwerpunkt unserer Darstellung wird dabei auf dem privaten Baurecht liegen, weil es die künftigen Hausbesitzer gewissermaßen „auf Schritt und Tritt“ begleitet.
Selbstverständlich gehen wir jedoch auch auf den Bereich des öffentlichen Baurechts ein, soweit davon ein privates Bauvorhaben betroffen sein kann. Dabei spielt dann z. B. das Zustandekommen und die rechtliche Wirkung eines Bebauungsplans eine Rolle. Im privaten Baurecht geht es um das rechtliche Zusammenwirken aller am Hausbau Beteiligten, wobei die Beziehung zwischen dem Bauherrn und den von ihm beauftragten Unternehmen (Handwerksfirmen, Bauunternehmer, Architekten oder Ingenieure) im Mittelpunkt steht. Wir erläutern die Rechtsgrundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die sich mit dem sog. Werkvertrag beschäftigen und behandeln auch das Nachbarrechtsgesetz, auf dessen Vorschriften während der Planungsphase, des Hausbaus und sogar bei der Gartengestaltung geachtet werden muss. Soweit nötig, gehen wir auch auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ein.

Das Architektenvertragsrecht, das einen Teilbereich des Werkvertragsrechts abdeckt, sowie die Ausführungen zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) überschneiden sich thematisch mit unserem Themenfeld „Architektenrecht“ und werden dort ausführlich behandelt.

Bauabnahme

Wenn die Abnahme des Bauwerkes ansteht, sollte Bauherren die Bedeutung dieses Prozesses klar sein. In der Praxis wird die Hausabnahme oft leider sehr nachlässig vollzogen, was dazu führt, dass die Vertragsparteien (Bauherr und Bauunternehmer) auf elementare Baurechte verzichten. Lesen Sie über die Formen einer Bauabnahme, deren Bedeutung und die Auswirkungen einer Abnahme hinsichtlich Mängeln, Gewährleistung und Schlussrechnung.

Baugrundrisiko

Baut ein Bauunternehmer ein Haus, trägt das Baugrundrisiko der Bauherr. Das ergibt sich eindeutig aus dem Baurecht und bedeutet, dass die Eigenschaften des Grundstücks so beschaffen sein müssen, dass es nicht zu Wechselwirkungen zwischen dem Boden und dem Gebäude kommt. Unter dieser Rubrik klären wir Sie über die Tragweite des Baugrundrisikos auf und geben Ihnen einen Rat zur Risikominimierung.

Bauvertrag (VOB – BGB)

Der zwischen einem Auftraggeber (Bauherrn) und einem Auftragnehmer (Unternehmer) vereinbarte Bauvertrag regelt die wechselseitigen Rechte und Pflichten. Hier erhalten Sie Informationen über die Bedeutung und die im Baurecht möglichen Vertragsarten.

Bebauungsplan

Wer ein Grundstück bebauen möchte, muss sich an die vorgeschriebenen Festlegungen halten, die sich aus der städtebaulichen Ordnung ergeben. Städte und Gemeinden erlassen Regeln, nach denen ein Haus auf einem bestimmten Grundstück errichtet werden darf.
Warum Sie sich vor dem Grundstückskauf mit dem Bebauungsplan beschäftigen sollten und was dort steht, finden Sie in dieser Rubrik.

EnEV

Die "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden" war von Februar 2002 bis Oktober 2020 ein wichtiges Element der Energieeinsparpolitik im Bereich des Bauwesens. Wir erklären Ihnen Sinn und Zweck der Energieeinsparverordnung (EnEV) und was sie für den Hausbau bedeutet. Die EnEV gilt seit 01.11.2020 nicht mehr. Dafür gibt es jetzt das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG)

EnEG

Das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz) wurde mit dem Ziel, die Energieeinsparung bei Gebäuden zu forcieren, bereits 1976 erstmals verabschiedet. Seit 1. November 2020 gilt es nicht mehr, da es in das Gebäudeenergiegesetz integriert worden ist.

EEWärmeG

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist ein Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich, welches am 1.1.2009 in Kraft getreten ist und zum 01.11.2020 in das Gebäudeenergiegesetz integriert wurde.

EEG

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz geht es um die Möglichkeiten und Vergütungen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen in das öffentliche Stromnetz.

Festpreis- und Bauzeitgarantie

Wozu eine Festpreis- und eine Bauzeitgarantie nützlich sind, erfahren Sie unter dieser Rubrik.
Warum aber der Festpreis allein nicht hilft, finden Sie unter Festpreis und garantierte Bauzeit suggerieren Sicherheit beim Hausbau.

Gebäudeenergiegesetz

Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG) löste zum 01.November 2020 die bis dahin geltende Energieeinsparungsverordnung ab. Zeitgleich wurden die Inhalte des EnEG und EEWärmeG in das Gebäudeenergiegesetz, sodass die energetischen Vorgaben für Gebäude nun in einem Gesetz verankert sind. Nichts wesentliches geändert hat sich vorerst an den vorherig geltenden Mindestanforderungen im Neubaubereich.

General- und Subunternehmer

Was tun, wenn ein von Ihrem Vertragspartner eingesetzter Bauunternehmer (Subunternehmen) mangelhafte Bauleistungen erbringt? Wie Sie sich davor schützen, erfahren Sie in dieser Rubrik des Baurechts

Gewährleistung

Wer ein Haus baut, erhält auf die Bauleistungen eine Gewährleistung. Hierfür gelten die Regelungen des BGB. Im Baurecht gibt es viele Möglichkeiten, Ansprüche auf Gewährleistung durchzusetzen. Erfahren Sie auf hausbauberater.de, wie Ihnen das gelingt.

Verjährung der Gewährleistungsansprüche

Das Baurecht regelt eindeutig, wie lange die Gewährleistungsansprüche greifen. Wir informieren Sie unter anderem über Verjährungsfristen und die Hemmung einer Verjährung.

Steuerarten beim Bauen

Steuern haben nichts mit dem Baurecht zu tun, jedoch haben wir dieses Thema in dieser Kategorie hinterlegt. Unter diesem Menüpunkt erfahren Sie, welche Steuern im Zusammenhang mit einem Hausbau fällig werden.

Insolvenzrisiko beim Hausbau

Hier finden Sie Ausführungen darüber, wie Sie sich im Falle der Insolvenz Ihres Bauunternehmers (Auftragnehmers) verhalten müssen.

Kündigungsrechte

Ein Bauvertrag kann selbstverständlich jederzeit gekündigt werden. Das Baurecht macht es den Bauherrn bei Baumängeln etwas leichter als bei persönlichen Gründen. Hausbauberater.de gibt Auskunft darüber, welche Folgen eine Vertragskündigung hat, wenn zum Beispiel die „Chemie“ zwischen Bauherr und Bauunternehmer nicht stimmt, obwohl dieser eine ordentliche Leistung erbringt.

Landesbauordnung

In der Landesbauordnung, die wohl der wichtigste Bestandteil des öffentlichen Baurechts ist, werden bauaufsichtliche Normen für den Hausbau festgelegt. Wir informieren über den Sinn und Zweck der Landesbauordnungen.

Mängelrüge

Wenn die Freude am neuen Haus durch Baumängel getrübt wird, muss man als Bauherr seine Rechte kennen. Das Baurecht definiert verschiedene Eigenschaften eines Mangels und Sie erfahren, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

Mängelbeseitigungskosten

Hier informieren wir Sie über die Ermittlung und Beseitigung von Mängeln am Bau.

Nachbarrecht

Lesen Sie hier alles Wissenswerte über die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstücksnachbarn. Das Nachbarrecht ist übrigens Bestandteil des privaten Baurechts.

Preisanpassungen trotz Festpreis

Im ersten Moment gibt die Festpreisvereinbarung Sicherheit. Auf welche Details geachtet werden muss, erfahren Sie in dieser Rubrik.

Verkehrssicherungspflicht

Als Besitzer eines Grundstücks und Bauherr übernehmen Sie auch die Verantwortung Dritten gegenüber. Weder vom Grundstück noch von der Baustelle dürfen Gefahren ausgehen, die anderen Personen Schaden zufügen können.  Lesen Sie in diesem Beitrag über Ihre Verkehrssicherungspflichten als Bauherr und Grundstückseigentümer.

 


Hinweis: Wir bieten keine Rechtsberatung und können aufgrund standesrechtlicher Bestimmungen keine rechtsberatenden Auskünfte geben. Unser Beitrag dient lediglich der  Information. Da dieser Text mit der Unterstützung eines Juristen verfasst wurde, spiegelt er den derzeitigen Stand der deutschen Rechtsprechung wider. Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird jedoch nicht übernommen. Bitte kontaktieren Sie für juristische Fragen einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

 

 

HausbauberaterUnabhängige Bauherrenberatung
Begleitung bei Planung und Hausbau | Unterstützung bei Konflikten am Bau