Begriff Definition
Zisterne

Eine Zisterne ist ein meist unterirdischer Tank, der Wasser enthält. In der Vergangenheit wurde Zisternenwasser zum Trinken verwendet, aber heutzutage wird es hauptsächlich zum Bewässern von Pflanzen, zum Spülen von Toiletten oder zum Duschen genutzt. Zisternen werden aus verschiedenen Materialien hergestellt, wie Beton oder Kunststoff und bestehen aus einem Speicherraum und einer Filterkammer.

Zisternen sollten so nah wie möglich am Haus oder dort aufgestellt werden, wo das Wasser verwendet werden soll. Sie können über oder unter der Erde gebaut werden, aber es wird empfohlen sie unterirdisch aufzustellen. Das vermeidet zum einen das Einfrieren während der kalten Wintermonate und zum anderen liefert es relativ kühles Wasser in den wärmeren Monaten des Jahres.

Die Wasserqualität in Zisternen kann ein Problem sein, insbesondere wenn es zu Haushaltszwecken dient. Regenwasser ist relativ hartes Wasser und enthält bestimmte Verunreinigungen, die für den Wasserverbraucher eine Gesundheitsgefährdung darstellen kann. Blei und andere Schadstoffe können sich in Sedimenten des Zisternenbodens ansammeln. Unbehandeltes Regenwasser ist für Rohrleitungssysteme ziemlich problematisch wegen der Mineralablagerungen. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, um diese und andere Probleme der Wasserqualität zu minimieren. Das Wasser muss gefiltert werden, bevor es zurück in ein Haus gepumpt wird. Diese Filterung trägt dazu bei, dass die Wasserquelle sauber und sogar trinkbar ist. Verschiedene Arten von Filtersystemen für Hauszisternen umfassen unter anderem Aktivkohlefilter, Durchgangsfilter und Gartenfilter.

Zisternen können Menschen helfen, Trockenperioden zu überstehen oder auch Geld zu sparen durch die zusätzliche Nutzung von Regenwasser.

Siehe auch: hausbauberater.de/regenwassernutzung.

 

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Synonyme - Regenwassertank
Zuschlag

Zuschläge sind Beigaben aus natürlichen oder künstlich hergestellten Gesteinskörnern unterschiedlicher Größe. Sie werden Beton oder Mörtel zugeführt, um Dämmeigenschaften, Festigkeit und Stabilität des Baumaterials zu beeinflussen. Bei einer Betonbereitung ist es ratsam, die unterschiedlichen Gesteinskörner getrennt voneinander beizumischen. Beton besteht aus mindestens zwei Zuschläge in Form von Korngruppen.

Eine Korngruppe setzt sich aus Gesteinskörnern einer bestimmten Größe zusammen. So sind zum Beispiel Größen zwischen 16 und 32 Millimeter oder auch 1 bis 4 Millimeter möglich. Ein prozentualer Anteil einer Korngruppe am gesamten Zuschlag wird über die sogenannte Sieblinie dargestellt. Sie wird durch einen Siebversuch ermittelt. Hierbei kann der Zuschlag einer stetigen oder unstetigen Sieblinie folgen.

Für eine optimale Verarbeitung des Betons sollte sich die Größe der Körnung so zusammensetzen, dass die Sieblinie als Grob- oder Mittelkörnig anerkannt ist. Durch eine unstetige Sieblinie ist eine dichte Packung der Zuschlagkörner möglich. Eine höhere Dichte des Betons kann somit erreicht werden.

  • Leichtzuschlag
    - Naturbims
    - Lavaschlacke (Lavakies, Schaumlava)
    - Hüttenbims
    - Blähton
    - Blähschiefer

  • Normalzuschlag
    -
    Natürliches gebrochenes, ungebrochenes oder dichtes Gestein wie Sand, Kies oder Splitt.
    - Künstliche gebrochene, ungebrochene sowie dichte Zuschläge wie Hochofenstückschlacke, Hochofenschlackensand.

  • Schwerzuschlag
    - Schwerspat
    - Eisenherz
    - Stahlgranulat

Der größte Gesteinskorndurchmesser einer Körnung wird Größtkorn genannt. Gesiebt wird in der Regel mit einer rechteckigen Maschenöffnung. Größtkörner weisen üblicherweise eine Größe von 8, 16, 32, oder 63 Millimeter auf. Durch seine konstruktiven Rahmenbedingungen wie Bauteilabmessungen und Bewehrungsdichte wird das Größtkorn jedoch begrenzt genutzt. Dennoch ergeben sich Vorteile für die Nutzung von Größtkörnern. Sie wirken sich umso besser auf die Kornzusammensetzung aus, je größer das Größtkorn ist. Große Körner haben in Relation zu ihrem Volumen eine geringere Oberfläche. Daher ist weniger Zementleim zur Umhüllung der Gesteinskörnung erforderlich.

Durch das Verwenden von größeren Größtkörnern lässt sich:

  • eine Verbesserung der Verarbeitbarkeit bei unveränderlich Zugabe von Wasser erzielen oder
  • die Wasserzugabe reduzieren und die Festigkeit steigern bei gleichbleibender Verarbeitbarkeit oder
  • die Zugabe von Zement bei unveränderlicher Verarbeitbarkeit und gleichbleibendem Festigkeitsgrad reduzieren

Folgende Begrenzungen ergeben sich bei der Verwendung der Größtkörner in Bauteilen:

  • bei der Abmessungen des Bauteils
    Das Größtkorn sollte kleiner als maximal ein Drittel, besser ein Fünftel der kleinsten Bauteilabmessung sein.
  • bei der Bewehrungsdichte
    Der geringste lichte Abstand zur Bewehrungseinlage sollte durch das Größtkorn nicht überschritten werden

Normen von Gesteinskörnungen

  • EN 12620 Beton-Gesteinskörnung
  • EN 13043 Gesteinskörnung für Asphalt und Oberflächenbehandlungen für Straßen
  • EN 13242 Gesteinskörnungen für hydraulisch gebundene und nicht gebundene Gemische
  • EN 13139 Gesteinskörnung für Mörtel
  • EN 13450 Gesteinskörnung für Gleisschotter
  • DIN 18196 Erd- und Grundbau
  • DIN 4226 Zuschlag für Beton

 

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Zuschlagsgebühr

Eine Zuschlagsgebühr tritt bei der Zwangsversteigerung einer Immobilie in Kraft. Sie ist der Betrag, den das beauftragte Gericht für die Abwicklung der Transaktion erhebt. Eine Zuschlagsgebühr ist mit der Grunderwerbssteuer und den Kosten für den Eintrag im Grundbuch vom Käufer beziehungsweise vom Höchstbietenden zu zahlen. Die Zuschlagsgebühr ist, anstatt fälliger Notarkosten zu entrichten. Die Höhe orientiert sich am Gebot des Interessenten. Meistens liegt diese jedoch unter dem Honorar eines Notars.

Kaufinteressenten, die beabsichtigen, eine Immobilie bei einer Versteigerung zu erwerben, sollten gut vorbereitet sein. So ist ein Gespräch mit Mitarbeitern der Hausbank von Vorteil, um zum Beispiel einen finanziellen Spielraum zu diskutieren. Neben dem Höchstlimit des Immobilienpreises müssen auch die versteckten Kosten beachtet werden. Jedoch sollten mindestens 5 % der Kaufsumme für die anfallenden Kosten fest eingeplant werden.

Beim Ersteigern einer Immobilie kommen jedoch noch weitere Kosten auf den neuen Besitzer zu. Neue Eigentümer übernehmen beim Zuschlag auch Belastungen wie zum Beispiel die Grundschuld sowie die eventuell bestehenden Mietverträge. Somit erwerben Sie eine Immobilie mit allen Rechten und Pflichten. Auch der hinzukommende Versicherungsschutz des neu erworbenen Objekts darf dabei nicht vergessen werden. Entstehende Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie durch eine Zwangsversteigerung:

  • Verzinsung des Gebotes
  • Grunderwerbssteuer
  • Eintrag ins Grundbuch
  • Zuschlagsgebühr

 

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Zwischenlager

Um eine optimale Recyclingwirtschaft zu garantieren, müssen Reste von Baumassen, die aus einem Neubau oder aus Abbrüchen und Sanierungen entstehen, in einem Zwischenlager zwischengelagert werden. Ist bereits vor dem Hausbau klar, dass große Mengen an Bauschutt zur Entsorgung anfallen, ist ein Konzept zur ordnungsgemäßen Entsorgung ratsam. Kommen gefährliche Abfälle wie beispielsweise Asbest hinzu, müssen spezialisierte Entsorgungsunternehmen hinzugezogen werden. Eine bundesweite Regelung zur Bauschuttentsorgung existiert nicht. Darum müssen sich Bauherrn bei der jeweiligen Gemeinde erkundigen, um rechtlich abgesichert zu sein.

Bauabfälle dürfen nicht im Restmüll entsorgt werden. Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) muss Bauschutt zur Wiederverwendung oder dem Recycling einem Zwischenlager zugeführt werden. In kleineren Mengen ist es möglich, Bauabfall bei dafür zuständigen Recyclinghöfen und lokalen Entsorgungsunternehmen zu entsorgen.  Hierfür bestehende Annahmebedingungen können von Bauherrn auf der jeweiligen Webseite recherchiert oder nachgefragt werden. Bauschutt ist der Oberbegriff von ausschließlich mineralischen Stoffen, die beim Bau eines Hauses oder beim Abbruch oder Sanierung anfallen.

Bauschutt

  • Backsteine, Mauersteine oder Naturstein
  • Ziegelbruch
  • Dachziegel und Mauersteine
  • Beton- und Steinbruch
  • Fliesen
  • Mörtel sowie Putzreste
  • Estrich (Zement)
  • Marmor und Porzellan
  • Kalkstein / Sandstein

Kein Bauschutt

  • Gasbeton, Bimsstein
  • Dämm- und Isoliermaterial
  • Stein- und Glaswolle
  • Folien
  • Gips und Rigips, Gipskartonplatten
  • Holzabfälle
  • Schadstoffhaltige Baustoffe
  • Straßenaufbruch, Asphalt (ohne Teer)

Eine gute Alternative zum eigenständigen Abtransport sind sogenannte Recyclingcontainer. Die Bauschuttcontainer werden an den gewünschten Ort geliefert und auch wieder abgeholt. Bauherren sollten jedoch bedenken, dass zum Abstellen eines solchen Containers auf öffentlichem Grund eine Stellgenehmigung erforderlich ist. Für eine ordnungsmäßige Entsorgung von Bauschutt ist immer der Bauunternehmer zuständig.

 

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Zwischensparrendämmung

Wenn der Dachboden als Wohnraum genutzt werden soll, muss eine Wärmedämmung angebracht werden, um ein warmes Dach zu schaffen.

Eine Zwischensparrendämmung ist eine Dämmung zwischen den Dachsparren. Wenn die Isolierung ausschließlich zwischen den Sparren angebracht wird, müssen diese sehr tief sein, um sicherzustellen, dass die erforderliche Isolationstiefe erreicht wird. Die Anforderungen der Bauvorschriften erfordern eine Tiefe von 20 bis 24 cm. Die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 schreibt zusätzlich einen Wärmedurchgangskoeffizienten von maximal 0,24 W/(m² K) vor. Das bedeutet, dass der Dämmstoff mindestes 20 cm dick sein muss.

Da die meisten Dachsparren nicht dick genug sind, müssen diese zuerst verstärkt werden. Nachdem die Dachsparren verstärkt wurden, kann das Dämmmaterial zugeschnitten werden. Es sollte etwas breiter sein als der tatsächliche Sparrenzwischenraum. Das ermöglicht, dass die Dämmung fest und fugendicht zwischen den Sparren sitzt. Als Dämmungmaterialien kommen Plattenwerkstoffe zum Einsatz. Das können unter anderen Klemmpilze, Matten oder Rollen aus Glaswolle, Steinwolle, Hanf, Zellulose, Schafwolle oder Holzfasern sein.

Allerdings besteht bei dieser Installationsmethode die Gefahr einer geringfügigen Kondensation durch kleinen Lücken zwischen dem Dämmmaterial und den Sparren. Diese Einlagerung von Feuchtigkeit kann zu Verfärbungen der Innenausstattung und Schimmelpilzbildung führen. Um dieses zu vermeiden sind Unterdeckbahnen und der Einbau von Dampfsperren empfehlenswert. Anschliessend kann noch eine Dampfbremsfolie montiert und luftdicht verklebt werden. Das schützt nicht nur das Dämmmaterial vor Feuchtigkeit, sondern schließt das Haus auch luftdicht ab.

Während die Einhaltung der erforderlichen Wärmestandards ein entscheidender Faktor für die Gesamtisolierung eines Hauses ist, sind die Bewohner von Dachräumen häufig auch starken Außengeräuschen wie dem Flugverkehr ausgesetzt. Daher ist die akustische Dämmung des Daches ebenso wichtig wie die thermische Isolierung, um eine komfortable Wohnumgebung zu schaffen.

Siehe auch www.hausbauberater.de/dachdaemmung.

 

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