WohnraumlüftungOb nun ein Haus neu gebaut oder ein bestehendes Gebäude saniert wird – um die energetischen Vorgaben zu erfüllen, muss ein Bauwerk vor allem eines sein: luftdicht. Weder darf im Winter die Kälte durch Fenster- oder Mauerritzen eindringen noch ist es erwünscht, dass Heizwärme aus den Räumen nach draußen dringt. Das birgt jedoch grundsätzlich die Gefahren, dass es nicht zu einem Luftwechsel kommt und sich außerdem an den Mauern Schimmel bildet. Um dem entgegenzuwirken, wird grundsätzlich empfohlen, dreimal täglich eine Stoßlüftung durchzuführen. Aber wer tagsüber nicht zu Hause ist, kann sich an diesen Rat nicht halten. Deshalb wird sowohl in Neubauten als auch in sanierten Häusern eine kontrollierte Wohnraumlüftung installiert, die für einen regelmäßigen Luftaustausch und eine immer hohe Luftqualität sorgt.

Warum eine kontrollierte Wohnraumlüftung?

In den letzten Jahren wurden die Vorschriften, die sich mit der Energieeffizienz von Häusern beschäftigen, immer weiter verschärft. Eine natürliche Lüftung über Fensterfugen oder undichte Außentüren kommt heute für Neubauten nicht mehr infrage: Im Gebäudeenergiegesetz wird klar geregelt, dass die Gebäudehülle – also die Außenwände mit Fenstern und Türen, das Dach und die Bodenplatte – auf Dauer luftundurchlässig sein muss. Auch die Erstellung eines Lüftungskonzepts gem. DIN 1946-6 ist vorgeschrieben, um die Gesundheit der Bewohner und den Schutz des Gebäudes sicherzustellen. Unter bestimmten Voraussetzungen benötigen auch Eigentümer von Bestandsgebäuden ein Lüftungskonzept, nämlich wenn

  • bei einem Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der Fenster oder
  • bei einem Einfamilienhaus entweder mehr als ein Drittel des Daches oder mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht wurde.

Bei einem energetisch hochwertigen Haus führt praktisch kein Weg an einer kontrollierten Wohnraumlüftung vorbei. Da in einem durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt durch Kochen, Wäsche trocknen, Duschen etc. pro Tag bis zu 15 Liter Wasser als Wasserdampf an die Raumluft abgegeben werden, würde dieser Wasserdampf ohne eine solche technische Vorrichtung an kalten Oberflächen kondensieren. Dass sich dort Schimmel bildet, ist dann nur noch eine Frage der Zeit.

So funktioniert die kontrollierte Wohnraumlüftung

Grundsätzlich haben Bauherren und Sanierer die Wahl zwischen einem zentralen und einem dezentralen Lüftungssystem.

  • Zentrale Lüftungsanlagen
    Eine zentrale Lüftungsanlage verfügt über eine zentrale Anlage mit Ventilatoren, die die Wohnraumlüftung für das ganze Haus kontrolliert und steuert. Hier wird zwischen Abluftanlagen mit einem Abluftkanal und Zu- und Abluftanlagen unterschieden, die ein besonderes Luftkanalsystem benötigen. Letztere eignen sich besonders für neu gebaute Passiv- oder Niedrigenergiehäuser. Zentrale Lüftungssysteme sind so ausgelegt, dass sie immer ein ganzes Haus versorgen. Sie arbeiten sehr leise, in der Regel entstehen auch keine Luftgeräusche. Da sich auch Pollenfilter montieren lassen, eignen sie sich sehr gut für Allergiker. In begrenztem Maße können diese Anlagen auch dazu genutzt werden, die Wohnräume in Sommernächten zu kühlen: Dazu wird mit einem sog. Sommer-Bypass der Wärmetauscher umgangen und frische und kühle Nachtluft ins Haus geleitet. Beim Sommer-Bypass handelt es sich um ein zusätzliches Bauteil, das weitere Kosten nach sich zieht. Bei Bestandsbauten nimmt man von einer Installation eines zentralen Lüftungssystems wegen der sehr hohen Kosten in der Regel Abstand.
    Zentrale Lüftungssysteme können auch mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet werden. Mit einem im Lüftungsgerät integrierten Wärmetauscher kann ein großer Teil der Energie in der warmen Abluft zurückgewonnen und auf die frische Zuluft übertragen werden. So wird Energie gespart, da durch die Lüftung kaum Heizwärme verloren geht. Derzeit werden diese Lüftungssysteme mit einer Wärmerückgewinnung angeboten:
    • Beim Kreuz-Gegenstrom-Wärmetauscher werden die Zu- und Abluftströme durch zahlreiche Polymerschichten voneinander getrennt. So können sich die beiden Luftströme nicht miteinander vermengen und es wird nur die Wärme weitergegeben.
    • Der Enthalpie-Wärmetauscher baut auf dem Kreuz-Gegenstrom-Wärmetauscher auf, kann aber zusätzlich zur Wärme aus der Abluft auch die Feuchtigkeit zurückgewinnen. Eine halbdurchlässige Membran lässt Wärme und Feuchtigkeit passieren, hält aber Schmutzpartikel und Gerüche zurück. Dieser spezielle Wärmetauscher hat gerade im Winter, wenn die Luftfeuchtigkeit oft unter 30 % liegt, den großen Vorteil, die Raumluft automatisch feucht zu halten und so Atemwegsreizungen entgegenzuwirken.
  • Dezentrale Lüftungsanlagen
    Dezentrale Lüftungssysteme
    funktionieren über Luftdurchlässe in den Außenmauern, über die verbrauchte Luft ab- und frische Luft zugeführt wird. Sie lassen sich nachträglich einbauen und werden insbesondere in denjenigen Räumen installiert, in denen oft hohe Luftfeuchtigkeit entsteht (Küche, Bad).

Das kosten kontrollierte Lüftungssysteme

Reine Abluftanlagen, bei denen in den Räumen, in denen sich mehr Luftfeuchtigkeit bildet, Abluftventile mit einem Ventilator ohne Wärmerückgewinnung gesetzt werden, kosten für ein durchschnittliches Einfamilienhaus bis zu 2.500 Euro. Alle anderen Räume erhalten nur Außenluftdurchlässe in der Außenmauer.

Für zentrale Wohnraumlüftungen mit Wärmerückgewinnung müssen für ein Eigenheim zwischen 4.000 und 6.000 Euro ausgegeben werden.

Zu den Anschaffungskosten kommen regelmäßige Wartungs- und Betriebskosten: Eine kontrollierte Wohnraumlüftung verbraucht das ganze Jahr hindurch Strom im Umfang von 300 bis 500 kWh. Dazu kommt der regelmäßige Austausch aller Filter alle sechs bis zwölf Monate, wofür jeweils zwischen 40 bis 90 Euro anfallen. Die Austauschhäufigkeit der Filter hängt von der Luftverschmutzung rund ums Haus ab: An einer viel befahrenen Straße müssen Filter häufiger gewechselt werden als an einer reinen Anliegerstraße. Sofern die Anlage über einen integrierten Luftbefeuchter verfügt, muss dieser regelmäßig überprüft werden.

So werden nicht nur Lüftungsanlagen staatlich gefördert

Förderung von Einzelmaßnahmen (EM)

Es handelt sich um einen Zuschuss bei der Sanierung von Gebäuden. Er ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen.
Zu den förderfähigen Einzelmaßnamen gehören
- die Dämmung der Außenwände und Dachflächen sowie der Austausch von Türen und Fenstern
- der Einbau und/ oder Austausch sowie die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen und auch der Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung
- die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung und Warmwasseraufbereitung
- die Heizungsoptimierung durch hydraulischen Abgleich und Austausch von Heizungspumpen
- die fachliche Planung von Einzelmaßnamen nebst Baubegleitung

Siehe auch: https://www.hausbauberater.de/bauwissen/beg-em

Förderung für Wohngebäude (WG) mit Effizienzhausstandard

Diese Förderung kann ab dem 01.07.2021 bei der KfW oder mittelbar über die Hausbank erfolgen. Ab 2023 ist geplant, dass die Förderung entweder als Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beantragt werden kann.

Förderhöhe

  • Für Neubauten sind bis zu 25 Prozent, für Sanierung bis zu 45 Prozent Förderung möglich.
  • Wird ein Gebäude umfassend energetisch saniert, erhöht sich die Förderum um 5 Prozent.

 

 

 

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