ElektroheizungenGenau wie bei Kühlschränken, Waschmaschinen oder Autoreifen wird es ab dem 26. September 2015 auch für Heizungsanlagen, die nicht mithilfe von Biomasse betrieben werden, EU-Label geben. Ab dann dürfen neue Heizungsanlagen nur noch mit der bekannten Farbampel verkauft werden, sofern sie nicht schon vorher in den Fachgeschäften angeboten wurden. Doch was sagt das neue Label genau aus und welchen Nutzen bringt es den Verbrauchern?

Energielabel was ist das?

Die EU hat bereits mehrfach neue Richtlinien zur Energieeffizienz herausgegeben.
Das Glühbirnenverbot wird nicht nur von Kritikern inzwischen als relativ sinnlos eingestuft: Der Energieverbrauch durch Glühbirnen macht in einem Durchschnittshaushalt gerade einmal zwei Prozent des Gesamtverbrauchs aus, sodass die neuen Energiesparlampen kaum etwas am Energieverbrauch ändern. Das Energielabel für Heizungsanlagen wird dem EU-Label für Elektrogeräte ähneln. Entsprechend wird es anhand einer Farbtafel, von dunkelrot bis dunkelgrün, die neun Energiestufen von G bis A++ anzeigen.

Was sagt das Energielabel für Heizungsanlagen aus?

Das neue Energielabel soll eine Orientierungshilfe für den Endkunden sein und ihm auf übersichtliche Weise verdeutlichen, wie effizient die Wunschheizung tatsächlich ist. Trotzdem funktioniert das nicht ganz so einfach wie etwa bei Waschmaschinen oder Kühlschränken. Demzufolge sollte das Energielabel nicht als das einzige Kriterium bei der Auswahl der richtigen Heizung zugrunde gelegt werden.

In der Praxis bedeutet dies:

  • Austausch alter Heizungsanlagen
    Alle Heizungsanlagen, die das Alter von 15 Jahren bereits überschritten haben, sind seit dem 1. Januar 2016 mit einem Energie-Effizienzlabel zu versehen.
  • Etikett anbringen lassen
    Während im Laufe des Jahres 2016 noch Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und ausgewählte Energieberater dieses Etikett anbringen durften, bleibt dies ab 2017 ausschließlich dem Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.
  • Grenzwerte für alte Holz- und Kohleheizkessel beachten
    Für alte Holz- und Kohleheizkessel sind die Grenzwerte gemäß Gebäudeenergiegesetz zu beachten. So müssen alle bis einschließlich 31. Dezember 1994 eingebauten Heizkesselanlagen ab einer Leistung von vier Kilowatt, die für feste Brennstoffe ausgelegt sind, die Emissionswerte der Stufe eins einhalten. Für die kleineren Heizkessel sind die CO- und Staubwerte im zweijährigen Abstand zu überprüfen.
  • Privat betriebene Niedertemperatur- oder Brennwertkessel älteren Baujahres
    Wer einen älteren Niedertemperatur- oder Brennwertkessel privat betreibt, muss ihn nicht austauschen. Begründet wird dies damit, dass diese Heizkessel einen höheren Wirkungsgrad haben.
  • Heizungsanlagen zur Warmwasseraufbereitung
    Heizungsanlagen, die ausschließlich der Warmwasseraufbereitung dienen, sind von einem Austauschzwang nicht betroffen. Für Inhaber eines Ein- oder Zweifamilienhauses gilt die Regelung, dass sie, sofern sie das Haus bereits vor dem 1. Februar 2002 bewohnten, von der Austauschpflicht ausgenommen sind.
  • Käufer gebrauchter Häuser
    Wer ein Haus kauft, das mit einem Heizkessel beheizt wird, der älter als 30 Jahre ist, muss diesen innerhalb von 24 Monaten austauschen.
  • Alte Kaminöfen, die vor 1975 eingebaut wurden
    Zu beachten ist auch, dass gemäß des GEG die Austauschpflicht oder Pflicht zur Nachrüstung auch für alte Öfen, die vor 1975 eingebaut wurden, gilt. Diese Öfen erreichen nicht die Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen.

Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ist entscheidend

Bevor das neue Energielabel zurate gezogen wird, ist die Wirtschaftlichkeit der Heizungsanlage von großer und entscheidender Bedeutung. Diese hängt in starkem Maße von der Energieeffizienz des Gebäudes und dessen tatsächlicher Nutzung ab. Das EU-Heizungslabel allein hilft daher dem Endverbraucher bei seiner Entscheidung für eine optimale Heizungsanlage allein nicht weiter, sondern ist nur ein Baustein unter mehreren. So bringt Frank-Peter Ahlers, der als Umweltberater an der Handwerkskammer Hannover tätig ist, die Aussagekraft des Heizungslabels auf den Punkt, indem er sagt: „Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit nutzt die neue Ampel zunächst nichts.“

Die Effizienz einer Heizungsanlage hängt vielmehr vom individuellen Zuschnitt auf den Nutzer, der richtigen Heizungsgröße und einer optimalen Einstellung der Regelungstechnik ab.

Beratung ist angesagt

Endverbraucher sollten sich auf der Suche nach einer effizienten und optimalen Heizungsanlage bei ihrer Entscheidung daher nicht ausschließlich auf das EU-Heizungslabel verlassen. Allerdings ist eine sorgsame und umfassende Beratung durch die Energieberater der Handwerkskammern oder einen SHK-Fachbetrieb von großem Nutzen. Erst wenn die Art der Heizungsanlage feststeht, kann das Energielabel zur endgültigen Wahl eines passenden Heizungssystems hinzugezogen werden.

Werden Räume nur ab und zu beheizt, ist nicht unbedingt eine A++-Anlage notwendig, denn je effizienter die Heizungsanlage, desto teurer ist sie bei der Anschaffung. In diesem Fall kann es aus Gründen der Wirtschaftlichkeit daher durchaus lohnend sein, auf ein weniger effizientes Gerät mit geringeren Anschaffungskosten zurückzugreifen. Umgekehrt sind hocheffiziente, aber hochpreisige Heizungsanlagen eine gute Investition, wenn sie entsprechend genutzt werden.  Die Fachberater helfen dabei, die im individuellen Fall richtige Heizungsanlage zu finden.

Das EU-Label und seine Schwierigkeiten

Heizungssysteme bestehen immer aus mehreren Komponenten, die frei zusammengestellt werden können. Genau hier liegt eine Schwierigkeit, die das neue EU-Label beinahe vereitelt hätte. Soll die gesamte Heizungsanlage modifiziert werden, beginnt für die Handwerker in Zukunft eine Menge zusätzlicher Arbeit, denn in diesem Fall hilft die Etikettierung für Einzelteile wie etwa dem Boiler nicht weiter. Stattdessen muss der Handwerker nach der Zusammenstellung aller Einzelteile eine Effizienz-Ampel für das Gesamtsystem berechnen.

Das neue Label könnte in Zukunft durchaus auch eine Chance für die Hersteller sein, denn anstatt einzelne Komponenten zu einer effizienten Verbundanlage zusammenzustellen und deren Effizienz zusammenzurechnen, könnten die SHK-Betriebe Komplettsysteme mit fertigem Label nutzen. Hierfür haben die Branchenverbände VdZ und ZVSHK/GED bereits nachgerüstet und stellten am 9. März 2015 ein entsprechendes Software-Tool vor, mit dem das EU-Label bereits bei der Angebotserstellung automatisch generiert werden kann. Mit diesem Tool behält der Handwerksbetrieb weiterhin die Planungshoheit über sein Angebot. Allerdings müsste die Industrie dazu einheitlich die hierfür benötigten Daten zur Verfügung stellen. Bereits jetzt hat sich der Großteil der Heizungshersteller dazu auch bereit erklärt, nur wenige Hersteller zeigen sich unkooperativ. Im Zweifel werden unabhängige Handwerksbetriebe auf deren Produkte in Zukunft dann wohl eher verzichten.

Seit dem 1. Januar 2017 gilt die Kennzeichnungspflicht auch für alle Festbrennstoffkessel, seit dem 1. Januar 2018 außerdem auch für Pelletkaminöfen. Pelletkaminöfen sind zwar schon aufgrund ihrer Konstruktion hocheffizient und erreichen deshalb automatisch in der Regel die höchste Energieeffizienzklasse (A++), allerdings gibt es auch für sie eine Pflicht zur Kennzeichnung mit dem EU-Label.

Strengere Label

Zum 26. September 2019 wurde eine strengere Einteilung der Effizienzklassen eingeführt. Seit diesem Stichtag werden für Raumheizungen die drei schlechtesten Effizienzklassen E, F und G entfallen. Neu eingeführt wird die Effizienzklasse A+++. Anlagen, die mit erneuerbaren Energien arbeiten sowie herkömmliche Heizungsanlagen, die diese integrieren, finden sich künftig in den Effizienzklassen A+ bis A+++ wieder. Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (KWK-Anlagen) werden eine der Effizienzklassen von B bis A+++ erreichen.
Ungünstig wirkt sich die neue Einteilung auf Gas- oder Öl-Brennwertheizungen aus: Sie wurden bislang in die Klasse A+ eingestuft, werden ab dem Herbst 2019 aber nur noch die Voraussetzungen der Klassen A oder B erfüllen.
Niedertemperatur-Anlagen werden ebenfalls heruntergestuft, weil sie nicht in der Lage sind, die Abwärme zu nutzen. Das schlägt sich in eine Einsorteirung in die Effizienzklasse C nieder.
Wer eine Heizungsanlage betreibt, die noch unterhalb der Voraussetzungen für eine Klassifizierung nach D liegt, muss sich jedoch keine Sorgen machen: Diese Anlagen dürfen auch weiterhin verwendet werden. Die neue Verschärfung dient dazu, auf die Hersteller einen stärkeren Druck auszuüben, sich stärker um die Entwicklung von noch umweltfreundlicheren Heizungsanlagen zu bemühen.
Die strengeren Energielabel sind allerdings noch nicht das Ende der Fahnenstange. Bis 2026 sollen die Bedingungen erneut verschärft werden.

Trotz Reibereien positive Resonanz der Verbände

Insgesamt sehen VdZ und ZVSHK/GED die Einführung des Energieeffizienz-Labels durchaus positiv. So geht VdZ-Chef Herma davon aus, dass sich viele Verbraucher der Effizienzunterschiede bei den verschiedenen Heizungssystemen gar nicht bewusst sind und in Zukunft durch die Farbampel viel mehr für das Thema sensibilisiert werden. Zudem werden durch die Klassifizierung auf Dauer deutlich mehr effiziente Heizungssysteme hergestellt werden. Für die Endverbraucher hat das neue EU-Label daher nur positive Auswirkungen, und auch wer eine ineffiziente Heizungsanlage betreibt, braucht sich keine Sorgen zu machen, denn diese darf weiterhin betrieben werden. Ist die Anlage jedoch schon länger als 15 Jahre in Betrieb, wird auch sie klassifiziert. Die Einstufung soll aber nur der Aufklärung der Eigentümer dienen und führt in keinem Fall zu einer Stilllegung.

 

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