TragwerksplanungDie Übersetzung des Begriffs „Statik“, „zum Stillstand bringen“, weist darauf hin, welches Ziel statische Berechnungen haben: Es geht hierbei um die Bemessung von Bauteilen, um eine dauerhafte Standsicherheit eines Gebäudes sicherzustellen. Dabei spielen im Hinblick auf die Lebenszeit und Wirtschaftlichkeit des Bauwerks sowohl die Stabilität als auch die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Baukonstruktion eine Rolle. Dabei wird auf komplexe Berechnungsverfahren zurückgegriffen, die eine Prognose der Baudynamik des Hauses zulassen.

Was einen Statiker auszeichnet

Bei einem Statiker handelt es sich um einen Bauingenieur mit der entsprechenden Zusatzqualifikation. Zudem wird eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung vorausgesetzt, bevor er bei einer Genehmigungsbehörde statische Nachweise vorlegen darf. Der einem Architekten zugeschriebene gestalterische Aspekt in der Bauplanung kommt für einen Statiker nicht zum Tragen. Für ihn zählen vielmehr technische Fakten. Damit geht ein fundiertes Wissen im mathematisch-physikalischen Bereich einher. Er beschäftigt sie sich vorwiegend mit der Standsicherheit und Stabilität von Bauwerken. Er zeichnet sich darüber hinaus durch ein tiefes Wissen über die wirtschaftlichen Aspekte beim Hausbau aus. Da er sich um den Entwurf des Tragwerks eines Gebäudes kümmert, wird er auch als Tragwerksplaner bezeichnet. Dieser Begriff findet sich in der HOAI wieder. Dort sind auch die konkreten Tätigkeitsfelder und Honorare eines Statikers definiert.

Tragwerksplanung

Der Statiker wird vom Architekten bei der Planung von Gebäuden hinzugezogen, die mindestens die Größe eines Einfamilienhauses haben. Seine Aufgabe ist es, die auf das Haus einwirkenden Lasten zu bestimmen und alle für die Stabilität maßgeblichen Faktoren zu errechnen. Dabei muss er, um für seine Ergebnisse auch die nötige Akzeptanz des Bauherrn zu erhalten, dessen ästhetische Wünsche
berücksichtigen. In vielen Fällen empfiehlt der Architekt einen Statiker, mit dem er bereits erfolgreich zusammengearbeitet hat. Da jedoch der Bauherr die Tragwerksplanung beauftragt, hat er auch die Wahlfreiheit.

Erfahrene Architekten binden den Tragwerksplaner möglichst früh in die Planung ein, damit das Planungskonzept von beiden Hand in Hand erstellt werden kann. Das erspart allen an der Bauplanung beteiligten Personen Änderungen an den Hausentwürfen vornehmen zu müssen, die sich aus Gründen der Standsicherheit ergeben.

Statiker bieten nicht nur die Erstellung von Standsicherheitsnachweisen an, sondern fertigen auch Wärme- und Schallschutznachweise und beurteilen den Brandschutz.

Prüfstatik

Um Prüfstatiker zu werden, muss ein Statiker eine behördliche Anerkennung erlangen. Dafür hat er vor der zuständigen Baurechtsbehörde seine Kenntnisse und Berufserfahrung nachweisen.

Faktisch prüfen Prüfstatiker die Tragwerksplanung ihrer Kollegen und bestätigen der Baubehörde, dass diese eine Standsicherheit gewährleistet. In einigen Bundesländern müssen die eingereichten statischen Berechnungen einschließlich der Bewehrungs- und Konstruktionspläne der Schallschutz- und Feuerschutznachweis zunächst geprüft werden, bevor eine Baugenehmigung erteilt wird. In der Bauphase erfolgt dann eine stichprobenartige Überprüfung der Bewehrungen, Bodenplatten, Decken bis hin zu Baustellenberichten.

Wird von der Baubehörde keine Prüfstatik verlangt, müssen Bauherrn diese auch nicht beauftragen. Dies wird je nach Bundesland bei einer Vielzahl von privaten Bauvorhaben so sein. Gleichwohl die Mitwirkung von Prüfingenieuren für den Bau eines Ein- oder Zweifamilienhauses oft rechtlich entbehrlich ist, wird sie von vielen Bauexperten empfohlen.

Obligatorisch sind diese Prüfungen für Wohngebäude mit mehr als zwei abgeschlossenen Wohneinheiten, Büro- und Geschäftshäuser, Verwaltungs-, Anlagen-, Brücken und Industriebau sowie landwirtschaftliche Gebäude.

Beauftragt werden Prüfstatiker bei privaten Bauvorhaben, für die ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren beantragt wird, in der Regel vom Bauherrn selbst. Aber auch die Baubehörde kann einen Prüfingenieur beauftragen.

 

 

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