Begriff | Definition |
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Bauträger | Bauträger sind gewerbliche Unternehmen, die Großflächen für Bauprojekte erwerben und entsprechend bebauen. Interessenten können Teile des Bauprojektes erwerben. Zum Beispiel, wenn neue Siedlungen für Einfamilienhaus-Bebauung freigegeben werden oder Eigentumswohnungen gebaut werden. Bis zur Schlüsselübergabe und Bauabnahme sind Bauträger die Eigentümer der Grundstücke und der Gebäude. Wenn das Projekt abgeschlossen ist, kann das Haus oder die Wohnung schlüsselfertig an den Interessenten oder Käufer übergeben werden. Bei der Hausplanung hat der Käufer nur begrenztes Mitspracherecht. In der Regel handelt es sich um standardisierte Baupläne, die nur wenig Raum zur individuellen Gestaltung lassen. Alle Änderungen werden extra berechnet, daher ist es sinnvoll sich über diese Kosten im Vorfeld zu informieren. Der Bauträger übernimmt das finanzielle Risiko bis zur Schlüsselübergabe. Verträge mit Bauträgern müssen vom Notar beurkundet werden und einen Zahlungsplan enthalten, um willkürliche Zahlungsaufforderungen seitens des Bauträgers zu vermeiden. Bauträger betreuen verschiedene Immobilienprojekte. Meistens sind sie der Bauherr für Eigentumswohnungen, Reihenhäuser oder Doppelhaushälften. Sie können auch für individuelle Hausbauten beauftragen werden. Die Bauträger führen in der Regel die Bauarbeiten nicht selbst aus, sondern beauftragen Baufirmen mit der Erstellung. Sie koordinieren und überprüfen die Arbeiten in der Regel nur. Informatives zum Thema Vertrag mit dem Bauträger finden Sie unter
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Bauträgervertrag | Ein Bauträgervertrag und ein Vertrag zum Bau eines Hauses unterscheiden sich erheblich. Im Falle eines Bauträgervertrags ist der Bauträger der Eigentümer des Baugrundstücks und verkauft Teile davon mit der Verpflichtung zum Bau eines Hauses. Es kann sich dabei um ein Einfamilienhaus, ein Doppelhaus, ein Reihenhaus, eine Neubau-Eigentumswohnung oder die Sanierung einer Altbauwohnung handeln. Zu diesem Zeitpunkt existiert das Bauprojekt nur auf dem Papier. Die Entwicklung von gewerblichen oder privaten Immobilien ist zwangsläufig komplex und kostspielig. Ein Bauträgervertrag erleichtert die Finanzierung und verringert das Risiko für den Bauträger. Allerdings sind für den Käufer einige Fallstricke bei diesen Bauvorhaben zu beachten, bevor ein Kaufvertrag unterzeichnet werden sollte: Die zwei der bedeutendsten und kostspieligsten Fallen bei Bauträgerverträgen sind dass eventuell ungeklärte Eigentumsverhältnis und die Grundschuldenfalle. Als Erstes muss geprüft werden, ob der Bauträger der Eigentümer des Baugrundstücks ist und ob eine Baugenehmigung vorliegt. Der Käufer wird erst nach Vollendung des Bauprojekts der neue Eigentümer des Grundstücks und der Immobilien. Dafür muss er aber in Vorkasse gehen, um seine Eigentumsrechte zu erwerben. Um das Bauprojekt zu finanzieren, lässt sich der Bauträger eine Grundschuld bei seiner Bank eintragen. Der Käufer erwartet ein lastenfreies Eigentum nach Beendigung des Baus. Um dieses zu erlangen, muss der Käufer beim Vertragsabschluss darauf achten, dass die Bank des Bauträgers sich dazu verpflichtet, das Bauprojekt aus der Haftung der Grundschuld freizustellen, und zwar auch, wenn das Projekt nicht vollendet wird. Wenn geplant ist, das Eigentum mithilfe eines Bauträgervertrags zu erlangen, ist es von größter Bedeutung, den Kaufvertrag auf mögliche Fallen zu prüfen und professioneller Rat von einem Anwalt ist empfehlenswert. Siehe auch:
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Bautrockner | Während des Bauens entstehen in den verschiedenen Bauphasen viel Feuchtigkeit, die nachfolgende Arbeiten in der Zeit und in der Ausführung beeinträchtigen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Bautrocknung beim Neubau. Zum einen Stoßlüften, was nicht sehr effektiv ist. Dann Heizen und Lüften, was die Energiekosten erhöht. Am erfolgreichsten ist die technische Trocknung. Für die technischen Trocknung benötigt man entweder einen Bautrockner oder einen Entfeuchter. Beide sind nicht zu energieintensiv und verkürzen die Trocknungszeit erheblich. Für Bautrockner gibt es zwei Funktionsprinzipien, die sich bewährt haben:
Das Adsorptionsverfahren kommt bei geringen Temperaturen zum Einsatz. In dem Bautrockner rotiert ein wabenartiges Rad, das mit wasserbindenden Salzen, zum Beispiel Lithiumchlorid oder Silicagel, beschichtet ist. Die Luft wird angesaugt und durchgeleitet. Dabei wird die Feuchtigkeit entzogen. Beim zweiten Arbeitsschritt wird die angesaugte Luft über einen Heizer erwärmt, um mehr Feuchtigkeit aufnehmen zu können. Die erwärmte Luft wird durch die feuchten Salze geblasen und über einen Schlauch nach draußen transportiert. Das Kondensationsverfahren kommt bei einer Raumtemperatur von 15 bis 25 Grad zum Einsatz. Dabei wird von einem Kompressor ein Kältemittel verdichtet. Die dadurch entstehende Wärme wird in einem Wärmeteil des Bautrockners gespeichert. Die angesaugte Luft wird am Kältebereich vorbeigeführt und kühlt sich ab. Das entstandene Kondenswasser wird in einem Behälter aufgefangen. Die Luft wird im Wärmeteil wieder erwärmt und in den Raum geleitet. Dadurch kann sie mehr Feuchtigkeit aufnehmen. Lesen Sie auch diesen Text: www.hausbauberater.de/bauwissen/bautrocknung-entfeuchtung-hausbau-wasserschaden.
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Bautrocknung,Entfeuchter,Luftentfeuchter,Industrietrockner |
Bauunterhaltung | Unter der Bauunterhaltung versteht man die Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit der Gebäude. Es handelt sich um Instandhaltung und regelmäßige Wartung und Reparatur des Gebäudes. Dabei handelt es sich nicht nur um Schönheitsreparaturen. Auch der Austausch des Daches oder der Fenster fallen darunter. Dabei wird bei den Kosten von reinen Bauausführungskosten, Instandhaltungskosten und Versorgungskosten unterschieden. Da es sich umlaufende Kosten handelt, die über die ganze Nutzungsdauer des Gebäudes gehen, ist der Betrag höher als die eigentlichen Baukosten. Die Bauunterhaltungskosten können mithilfe der DIN 18960 Nutzungskosten im Hochbau beurteilt werden. In dieser DIN sind alle regelmäßigen und unregelmäßigen wiederkehrenden Kosten für die Instandhaltung der baulichen Anlagen im Hochbau aufgezählt. Dazu zählen in der obersten Ebene die Kapitalkosten, Objektmanagementkosten, Betriebskosten und Instandsetzungskosten. Bei Bedarf können diese Kosten in der 2. und 3. Ebene weiter aufgegliedert werden. Die Bauunterhaltung oder die Nutzungskosten müssen der wirtschaftlichen und kostentransparenten Planung, Herstellung, Nutzung und Optimierung von Gebäuden dienen. Als Bauunterhaltungsarbeiten gelten auch gärtnerische und landwirtschaftliche Pflegeleistungen für öffentliche Parkanlagen. Diese Arbeiten sind regelmäßige wiederkehrende Zeitvertragsarbeiten und dienen der Pflege und Erhaltung öffentlicher Grün- und Parkanlagen.
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Unterhaltungsmaßnahmen,Bauunterhalt |
Bauvorlagen | Unter Bauvorlagen versteht man alle erforderlichen Unterlagen, die für einen Bauantrag bei den zuständigen Behörden eingereicht werden müssen. Das Gleiche gilt bei einem beabsichtigten Abbruch oder einer beabsichtigten Beseitigung einer baulichen Anlage sowie bei einer Bauvoranfrage oder eines Antrags auf Erteilung einer Ausführungsgenehmigung. Es ist wichtig, dass die Bauvorlagen vollständig und widerspruchsfrei sind, damit der Bauantrag zügig bearbeitet wird. Bauvorlagen müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, wenn sie bei den Behörden eingereicht werden. Das Papier muss alterungsbeständig und aus gleichwertigem Material lichtbeständig sein. Sie müssen entweder auf DIN-A4-Papier vorgelegt werden oder, wenn es größer als DIN-A4 ist, müssen sie auf DIN A4 Größe gefaltet werden. Bauvorlagen müssen in 3-facher Ausführung eingereicht werden. Wenn die Gemeinde zugleich Bauaufsichtsbehörde ist, dann reicht eine 2-fache Ausführung. Für einen Bauantrag sind unter anderem folgende Unterlagen einzureichen:
Die geforderten Unterlagen können von Gemeinde zu Gemeinde und dem geplanten Bauvorhaben variieren.
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Bauantrag,Bauantragsunterlagen |
Bauvorlagenverordnung | Bevor ein Bauvorhaben in die Tat umgesetzt werden kann, ist jeder Bauherr dazu verpflichtet, einen schriftlichen Antrag bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Dies gilt für die Baugenehmigung sowie für eine Abrissgenehmigung eines bestehenden Gebäudes. Es ist von großem Nutzen sich in der Bauvorlagenverordnung vorab zu informieren, welche Unterlagen notwendig sind, um einen reibungslosen Ablauf beim Hausbau zu garantieren. Da diese Verordnung Ländersache ist und in jedem Bundesland unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen sind, ist es notwendig, sich bei der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde zu informieren. Es ist wichtig zu wissen, dass erst dann mit einem Bau oder Abriss begonnen werden kann, wenn die entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde erteilt wurde. Wird jedoch von der zuständigen Landesbauordnung bestimmt, dass der geplante Bau oder die vorgesehene Veränderung verfahrenslos ist, muss keine Baugenehmigung eingeholt werden. Dies ist unter anderem der Fall, wenn:
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Bauwasser | Auf der Baustelle wird für viele anfallenden Arbeiten Wasser benötigt. Zum Beispiel um Beton, Mörtel oder Spachtelmasse anzurühren oder für den Verputz der Mauern oder dem Estrich für den Fußboden. Bauwasser muss wie Baustrom vom Bauherrn bereitgestellt werden. Dafür muss sich der Bauherr mit dem örtlichen Wasserversorgern in Verbindung setzen und sich informieren, wie und wo Bauwasser entnommen werden kann. Für die Versorgung an der Baustelle kann der Bauherr ein Standrohr mit eingebautem Wasserzähler mieten. Das kann an den nächsten Hydranten angeschlossen werden und dann per Schlauch zur Baustelle verlegt werden. Kosten entstehen in der Regel nur für die Miete des Standrohrs und den eigentlichen Wasserverbrauch. Im Vorfeld sollten folgende Punkte geklärt werden:
Hinweise:
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Bauwerksabdichtung | Die Bauwerksabdichtung sorgt dafür, dass keine Feuchtigkeit an die Außenbauteile eines Gebäudes gelangt, bzw. in das Gebäude eindringt. Besonders relevant sind diese Abdichtungen für die erdberührten Bauteile wie Kelleraußenwände oder Bodenplatte, für die Abdichtung im Bereich von Dächern spricht man von der Dachabdichtung. Die DIN 18533Ausführung und Vorschriften für die Bauwerksabdichtung sind in der DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“ geregelt. Diese Norm ersetzte im Jahr 2017 die bis dahin geltende Abdichtungsnorm DIN 18195. Sie regelt speziell die Abdichtung für Keller- und Außenbauteile, die in der Erde liegen. Grundsätzlich gilt die Norm nur für den Neubaubereich, die Regelungen und Ausführungsbeispiele lassen sich aber ebenfalls im Sanierungsbereich anwenden. Beschrieben ist die Anwendung von bahnenförmigen und flüssigen Abdichtungsstoffen. Weiterhin unterscheidet die DIN vier Lastfälle nämlich:
Bauwerksabdichtung erdberührter BauteileJe nach Lastfall werden verschiedene Abdichtungssysteme eingesetzt. Dies sind vorwiegend Bitumen, Polymerbitumenbahnen oder selbstklebende Bitumen-Dichtungsbahnen sowie im Wohnungsbau kunststoffmodifizierte Bitumen-Dickbeschichtungen als kostengünstige Alternative. Ist im Bereich der Bauteile mit drückendem Wasser mit austauendem Sicherwasser zu rechnen, kommt in der Regel eine Weiße Wanne zum Einsatz. Bauwerksabdichtung und PerimeterdämmungIm Zusammenhang mit der Bauwerksabdichtung im Keller, bzw. Sockelbereich spielt die Perimeterdämmung eine wichtige Rolle. Die wasser- und druckbeständige Dämmung schützt das Mauerwerk bzw. die Bodenplatte zusammen mit der Abdichtung vor Erddruck, Erdfeuchte, Sicherwasser und dem Frost-Tau-Wechsel. Weiterhin schützt die außenliegende Dämmschicht das Gebäude vor Wärmeverlusten ins Erdreich. Bauwerksabdichtung – DachabdichtungSpeziell mit der Abdichtung von Dächern, Balkonen, Loggien und Laubengängen befasst sich die DIN 18531. Auch hierbei handelt es sich um Bauwerksabdichtungen, die zur Abgrenzung jedoch als Dachabdichtung bezeichnet werden. Verwendet werden hierfür vorwiegend Bitumenbahnen, Kunststoffbahnen oder Elastomerbahnen wie zum Beispiel EPDM.
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Bauwerkslasten | Als Bauwerkslasten wird die Summe aller Lasten bezeichnet, die vom Bauwerk über das Fundament in den Untergrund abgetragen werden. Man unterteilt die einwirkenden Kräfte in ständige, veränderliche und außergewöhnliche Lasten (Sonderlasten).
Bauwerkslasten nach DIN EN 1991Die DIN EN 1991 „Einwirkungen auf Tragwerke“ beschreibt und regelt die Einwirkung von ständigen, veränderlichen und außergewöhnlichen Bauwerkslasten sowie die Bemessung von Bauteilen inklusive der erforderlichen Berechnungsverfahren und bildet die Basis der Lastannahmen in statischen Berechnungen. Als Grundsatz gilt, dass für die Bemessung von Bauwerkslasten stets der ungünstigste Fall anzunehmen ist. Aus den Lastannahmen über die auf das Bauwerk zu erwartenden Einwirkungen wird die Standsicherheit und damit auch die Tragfähigkeit eines Gebäudes berechnet.
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Bauwerksteile | Bauwerksteile sind einzelne Teile einer Baustruktur. Diese Elemente bilden als Ganzes eine Gebäudestruktur. Insgesamt kann eine Gebäudestruktur in 7 wesentliche Bauwerksteile eingeteilt werden:
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