Erschließung
Begriff | Definition |
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Erschließung | Zur Landentwicklung gehört auch die Erschließung von Grundstücken. Unter die Erschließung eines Grundstückes fallen alle erforderlichen Maßnahmen, die zum Anschluss an die öffentlichen Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen führen. Dazu gehört unter anderen das Verlegen von Wasserleitungen und Wasserversorgungsanlagen, Abwasserleitungen sowie Abwasserentsorgungsanlagen und Abwasseraufbereitungsanlagen, Gas und Stromleitungen und andere notwendige Anlagen. Bei der Erschließung von Baugrundstücken wird in zwei verschiedene Arten unterteilt. Eine ist die öffentliche Erschließung, welche an der Grundstücksgrenze endet. Hier ist es die Aufgaben der Gemeinde und die Erschließung umschließt alle baulichen Maßnahmen bis zur Grundstücksgrenze. Über die Grundstücksgrenze hinaus wird sie als private Erschließung bezeichnet und liegt in der Verantwortung des Grundstückseigentümers. Dazu gehören alle baulichen Maßnahmen innerhalb des Grundstücks bis hin zum Hausanschluss. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jedes Baugrundstück verkehrsmäßig und technisch erschlossen ist. Die Erschließung eines Grundstückes kann sehr zeitintensiv sein, aber auch sehr kostspielig und der Umfang sowie die Kosten werden häufig unterschätzt. Je nach Gemeinde sind bis zu 90 % der Erschließungskosten vom Grundstückseigentümer zu tragen und das kann schnell einen fünfstelligen Betrag ausmachen. Der Bauherr beantragt die Erschließung vor Baubeginn bei der zuständigen Gemeinde. Die bauplanungsrechtlichen Aspekte von öffentlichen Erschließungsanlagen sind im Baugesetzbuches BauBG geregelt und beziehen sich auf die Erschließung bis hin zur privaten Grundstücksgrenze. Die jeweiligen Landesbauverordnungen regeln hingegen die baurechtliche Erschließung auf dem Grundstück selbst. Es besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch auf die Erschließung eines Grundstückes, selbst wenn in einem genehmigten Bebauungsplan die Erschließung vorgesehen ist. Laut dem Baugesetzbuches § 123 liegen die Erschließungsmaßnahmen im Ermessen der jeweiligen Gemeinde und sind auch ihre Aufgabe.
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Synonyme:
Baulanderschließung,Grundstückserschließung |