Doppelhaus

Begriff Definition
Doppelhaus

Wie der Name schon sagt, besteht der einzige wesentliche Unterschied zwischen einem Einfamilienhaus und einem Doppelhaus darin, dass Doppelhäuser mindestens eine Wand mit einer bestehenden Struktur teilen, die sich in separatem Besitz befindet. Die typische Doppelhaushälfte steht einer achsensymmetrisch Hausfassade und Grundriss des entgegengesetzten Nachbarn gegenüber, sodass beide zusammen einem einzigen großen Einfamilienhaus ähneln. Sie werden jedoch durch eine Grundstücksgrenze getrennt.

Beide Häuser sind voneinander abgeschlossen und werden jeweils als Doppelhaushälfte bezeichnet. Eine besonders wichtige Funktion nimmt bei Doppelhäusern die gemeinsame Trennwand ein. Sie steht in der Regel auf der Grundstücksgrenze und trennt nicht nur die Haushälften, sondern dient auch als Brandabschluss. Früher teilten sich Doppelhäuser die Brandschutzwand. Heutzutage ist ein entscheidendes Baumerkmal zwei getrennte, aber durchgehende Brandwände, welche ein Doppelhaus technisch gesehen, als alleinstehendes Haus trennt.

Damit ein ausreichender Schallschutz gewährleistet ist, verfügen Doppelhäuser meist über eine Trennwand aus zwei Schalen, zwischen denen eine Schallschutzdämmung angebracht ist. Bei Doppelhäusern, bei denen die Grundstücksgrenze direkt in der Haustrennwand verläuft, entfallen die sonst üblichen Abstandsregelungen für die Grenzbebauung.

Doppelhaushälften können einen guten Kompromiss zwischen Erschwinglichkeit und Autonomie bieten. Ein weiterer Vorteil ist die vorteilhafte Nutzung der Fläche und gleichzeitig können Heizungskosten gesenkt werden. Die einzige mögliche Sorge ist, dass Doppelhäuser nicht das gleiche Maß an Privatsphäre bieten, wie ihre freistehenden Alternativen.

 

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Synonyme: Doppelhaushälfte,Doppelhäuser

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