Eigentumswohnung
Begriff | Definition |
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Eigentumswohnung | Im deutschen Recht ist Wohnungseigentum eine Form des Eigentums einer einzelnen Wohnung. Somit können in einer Wohneigentumsanlage einzelne Wohnungen separat verkauft, vererbt oder mit Grundpfandrechten belastet werden. Der Kauf einer Eigentumswohnung unterliegt den gleichen Förderungsmöglichkeiten wie denen beim Hauskauf. Beim Kauf einer Eigentumswohnung kauft der Käufer nicht nur die Wohnung, sondern wird auch Mitbesitzer des Gesamthauses und des Grundstückes. Dieser Besitz ist das Gemeinschaftseigentum. Dessen Anteil ist abhängig von der Größe der Wohnung im Verhältnis zur Gesamtfläche des Hauses. Neben dem Kaufpreis fallen bei einer Eigentumswohnung auch monatliche Nebenkosten an, die höher ausfallen können, als die regulären Nebenkosten einer Mietwohnung. Die Nebenkosten umfassen die normalen Verbrauchkosten für Wasser, Abwasser, Strom sowie die zutreffenden Steuern einer selbstgenutzten Wohnung, zusätzlich der Verwaltungskosten und der Instandhaltungsrücklagen. Gerade bei den Instandhaltungsrücklagen kann es bei den Eigentümergemeinschaften über die Höhe der Rücklage zum Streit kommen. Die Rücklagen dienen dazu, Instandhaltungen und/oder Sanierungen am Haus zu bezahlen. Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollten einige Punkte beachtet werden:
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Synonyme:
ETW |