Aufsichtsbehörde

Begriff Definition
Aufsichtsbehörde

Die Aufsichtsbehörde im Baugewerbe ist in der Regel die Bauaufsichtsbehörde. Diese hat in ihrem zugeordneten Handlungsrahmen die Befugnis, Maßnahmen anzuordnen beziehungsweise deren Umsetzung zu kontrollieren. Diese Maßnahmen dienen dazu, adäquat die Rechtsnormen umzusetzen. Eine Bauaufsichtsbehörde agiert der Gesetzesgrundlage im jeweiligen Bundesland entsprechend und hat zum Ziel, dass Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewehrt werden. Konkret beschäftigt sich eine Aufsichtsbehörde im Bauwesen mit den Bauordnungs- und Baugenehmigungsverfahren. Das Fachministerium ist die oberste Bauaufsichtsbehörde.

Die Hierarchie der Behörden erstreckt sich in den meisten Bundesländern über die Bezirksregierungen bis hin zur untersten Hierarchieebene der örtlichen Landratsämter und selbstständigen oder kreisfreien Städte. Der Aufgabenbereich einer Aufsichtsbehörde umfasst planerische Aufgaben für Hochbautätigkeiten, im Rahmen des Baus für die Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung. Außerdem kümmert sich eine Aufsichtsbehörde um die Betreuung der öffentlichen Anlagen und Gebäude, die sich in einer Gemeinde befinden.

Die Erteilung von Baugenehmigungen obliegt auch der Bauaufsichtsbehörde sowie alle anderen Genehmigungen, die in den Bereich des Bauwesens fallen und sowohl den privaten Bereich, aber auch öffentlichen Raum und die dazugehörigen Bauobjekte beziehungsweise Bauvorhaben betreffen.

 

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Synonyme: Bauaufsichtsbehörde,Bauaufsicht

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