Eigenlast

Begriff Definition
Eigenlast

Die Eigenlast eines Bauwerks ist zusammengesetzt aus dem Gewicht, bzw. der Masse der tragenden Konstruktion sowie der vorhandenen Ausbaulasten. Die Eigenlast ist in der Regel konstant und bleibt über die gesamte Lebenszeit eines Bauwerks gleich. Die Eigenlast in Verbindung mit der Nutzlast ergeben die Gesamtlast eines Bauteils, bzw. eines Bauwerks.

Eigenlasten berechnen

Da es sich bei Eigenlasten um feste und in der Regel bekannte Größen handelt, lassen sich diese berechnen. Die Berechnung ist erforderlich, um die statische Konstruktion eines Bauwerks bemessen zu können. In Verbindung mit weiteren Lasteinträgen wie Verkehrs-, Wind- und Schneelast (Nutzlasten) ergibt sich dadurch die Gesamtlast eines Bauwerks, bzw. Bauteils. Für die Berechnung wird die gesamte Masse eines Bauteils herangezogen. Dazu gehören zum Beispiel bei einer Geschossdecke die konstruktive Decke selbst, aber auch Dämmung, Estrich und Bodenbeläge.

Wirkung von Eigenlasten

Der Wirkungsbereich von Eigenlasten hängt unter anderem von der Lage der einzelnen Bauteile ab. So wirkt die Eigenlast bei horizontalen Bauteilen auf die gesamte Bauteillänge (Linienlasten), bei geneigten Bauteilen wie zum Beispiel Treppen wird als Wirkungsbereich die Länge, bezogen auf die Horizontale, angenommen. Bei vertikalen Bauteilen, wie zum Beispiel Stützen, spricht man von Punktlasten. Die Last wirkt über die gesamte Fläche des Bauteils.

Eigenlast und Nutzlast

Während es sich bei der Eigenlast um eine unveränderliche und statische Last handelt, ist die Nutzlast eine bewegliche, bzw. veränderliche Belastung eines Bauteils, zum Beispiel durch Personen und Fahrzeuge (Verkehrslast), Möbel und Einrichtungsgegenstände oder leichte Trennwände. Ein weiterer Lasteintrag erfolgt durch die – ebenfalls veränderlichen – Wind- und Schneelasten. Bei der Berechnung und Bemessung wird in Abhängigkeit vom Standort von der maximal zu erwartenden Belastung ausgegangen.

Die DIN EN 1991-1-1 | 2010-12, „Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau“ definiert die verschiedenen Lastannahmen und legt zulässige Lasten für verschiedene Bauteile fest.

 

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