Bauvorlagen

Begriff Definition
Bauvorlagen

Unter Bauvorlagen versteht man alle erforderlichen Unterlagen, die für einen Bauantrag bei den zuständigen Behörden eingereicht werden müssen. Das Gleiche gilt bei einem beabsichtigten Abbruch oder einer beabsichtigten Beseitigung einer baulichen Anlage sowie bei einer Bauvoranfrage oder eines Antrags auf Erteilung einer Ausführungsgenehmigung. Es ist wichtig, dass die Bauvorlagen vollständig und widerspruchsfrei sind, damit der Bauantrag zügig bearbeitet wird.

Bauvorlagen müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, wenn sie bei den Behörden eingereicht werden. Das Papier muss alterungsbeständig und aus gleichwertigem Material lichtbeständig sein. Sie müssen entweder auf DIN-A4-Papier vorgelegt werden oder, wenn es größer als DIN-A4 ist, müssen sie auf DIN A4 Größe gefaltet werden. Bauvorlagen müssen in 3-facher Ausführung eingereicht werden. Wenn die Gemeinde zugleich Bauaufsichtsbehörde ist, dann reicht eine 2-fache Ausführung.

Für einen Bauantrag sind unter anderem folgende Unterlagen einzureichen:

  • ein aktueller Auszug aus der amtlichen Karte
  • je nach Anforderung ein einfacher oder ein qualifizierter Lageplan
  • die Bauzeichnungen
  • die Baubeschreibungen
  • der Nachweis der Standsicherheit
  • der Nachweis des Brandschutzes
  • Angaben über die gesicherte Erschließung hinsichtlich Wasser, Abwasser und Energie
  • Angaben über die gesicherte verkehrsmäßige Erschließung des Grundstückes

Die geforderten Unterlagen können von Gemeinde zu Gemeinde und dem geplanten Bauvorhaben variieren.

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Synonyme: Bauantrag,Bauantragsunterlagen

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