Begriff Definition
Bauzeichner

Bauzeichner erfüllen einige von den Aufgaben, die auch Architekten erledigen und arbeiten daher auch häufig mit Architekten zusammen. Sie erstellen digitale CAD-Zeichnungen und verwenden dafür hochentwickelte CAD-Softwareprogramme (Computer Aided Design). Sie benötigen jedoch noch eine Fülle von Kenntnissen, um ästhetisch ansprechende Zeichnungen zu erstellen, die zudem allen Bauvorschriften entsprechen.

Das Zeichnen kann jedoch neben Konstruktion und Architektur auch auf viele andere Bereiche angewendet werden. Mit dem Entwurf können Zeichnungen von Schaltkreisen oder mechanischen Konstruktionen erstellt werden. Die CAD-Zeichnungen eines Bauzeichners enthalten technische Details und Spezifikationen wie Materialien, Abmessungen und Verfahren. Neben der Verwendung von CAD nutzen Bauzeichner auch heute noch häufig Taschenrechner, Tabellen und technische Handbücher.

Die Art der Arbeit eines Bauzeichners hängt von dem Fachgebiet ab. Zum Beispiel erstellen Bauzeichner im Bereich Hochbau Zeichnungen für neue Bauprojekte. Sie können sich auf Wohn- oder Geschäftsgebäude oder auf die Art des verwendeten Materials wie Stahl, Holz oder Stahlbeton spezialisieren. Bauzeichner im Bereich Tiefbau erstellen Zeichnungen für die Verwendung in großen Tiefbauprojekten, wie dem Bau von Autobahnen und Brücken, Abwassersystemen und Hochwasserschutzprojekten. Andere gängige Zeichnungsbereiche sind die Luftfahrt und die Elektronik.

Bauzeichner leisten eine sehr aufwändigere Arbeit und erlernen im Laufe der Zeit alles, was sie über die technischen Details eines Hausplans wissen müssen. Es ist ein regulärer Ausbildungsberuf, dessen Ausbildungszeit 3 Jahre beträgt. Am 1. August 2003 wurde die Fachrichtung "Bauzeichner im Bereich Hochbau" einschließlich dem Raumbildenden Ausbau zur neuen "Fachrichtung Bauzeichner im Bereich Architektur" umbenannt.

 

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Synonyme - Bauzeichnerin,Konstruktionszeichner, Zeichner
Bauzeichnung

Eine Bauzeichnung zeigt den Grundriss, die Maße, die Ansichten und die benötigten Materialien eines zu erstellenden Bauwerks. Sie wird stets vor der Bebauung des Grundstücks erstellt. Lediglich der zeitliche Ablauf der Bauarbeiten fließt nicht mit in die Bauzeichnung ein. Die genauen gestalterischen Details der Bauzeichnung sind in den entsprechenden Richtlinien im Bauwesen vorgegeben, es gibt z. B. Planformate und vorgeschriebene Linientypen. So muss eine Bauzeichnung im üblichen Maßstab 1:100 sämtliche Angaben wie Ansichten, Grundrisse, Schnitte und Bemaßungen enthalten, damit sie die Vorschriften der BauPrüfVO erfüllt. Zur Kennzeichnung der Flächen, Materialien und Schnitte werden unterschiedliche Schraffuren eingesetzt.

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Bauzeitplan

Der Bauzeitplan ist ein Werkzeug, um den vorgesehenen Bauablauf zu visualisieren. Er ist für die Bauplanung unerlässlich. Mit dem Bauzeitplan werden die Termine geplant und die Termineinhaltung kontrolliert. Erstellt wird der Bauzeitplan vom Architekt, dem Bauunternehmer oder Bauträger, wobei immer eine Abstimmung mit dem zuständigen Bauleiter und dem Auftraggeber (Bauherrn) erfolgen sollte. Der Plan muss grob fertiggestellt sein, wenn der Auftrag zum Bauen vergeben wird, da auch die Termine der beauftragten Firmen in die Planung einfließen.

Als Grundlage des Bauzeitplanes dienen die Arbeitszeiten und Leistungen gemäß der Angebots- oder Vertragskalkulationen. Durch die Visualisierung wird die zeitliche Abfolge der verschiedenen Gewerke dargestellt. Außerdem ermöglicht der Bauzeitplan so einen Soll-Ist-Vergleich. Der Architekt trägt auch die Termine für die Abschlagsrechnungen mit ein. Anhand dieser Angaben kann der Auftraggeber seine finanziellen Ressourcen einplanen, damit es nicht zu einem Baustopp wegen Zahlungsverzug kommt. Kommt es zu unvorhergesehenen Ereignissen wie Personalausfall, Lieferschwierigkeiten oder schlechtem Wetter, dann muss der Architekt den Plan dementsprechend anpassen.

Der Bauzeitplan bietet für alle Vertragsparteien Vorteile. Der Auftraggeber kann die Zwischenfristen und Termine besser überwachen. Dem Bauleiter dient er als Hilfe, um die Gewerke besser zu koordinieren und zu steuern, und der Architekt kann die Bauschritte besser überwachen. Der Plan vermeidet Mehrkosten, da durch ihn die Kosten des Bauprojekt effizienter überwacht werden können.

 

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Synonyme - Bauzeitenplan
Bebaubarkeit

Wenn man ein Grundstück erwirbt muss man sich auch mit der Bebaubarkeit dieses auseinandersetzen. Bebaubarkeit bedeutet, ob und in welchem Umfang ein Grundstück bebaubar ist. Die Frage der Bebaubarkeit wird in Deutschland durch das öffentliche Recht und den Vorschriften des Baugesetzbuches geregelt.

Die Bebaubarkeit eines Grundstücks wird im § 29 ff. BauGB (Baugesetzbuch) geregelt. Unterschieden wird dabei zwischen:

  • Grundstück liegt im beplanten Innenbereich
    In diesem Fall liegt das zu bebauende Grundstück "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile", für  die in Bebauungsplan existiert. Dieser Bereich ist für den Bauherrn optimal, denn hier sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen bereits durch den Bebauungsplan konkretisiert worden. Unterschieden wird in diesem Fall noch zwischen dem einfachen und qualifizierten Bebauungsplan. Während beim qualifizierte Bebauungsplan bestimmte Festsetzungen hinsichtlich der baulichen Nutzung, überbaubaren Grundstücksflächen sowie der örtlichen Verkehrsflächen zu beachten sind, enthält der einache einfache Bebauungsplan diese Vorgaben nicht.

  • Grundstück liegt im nicht beplante Innenbereich
    Zwar liegt das zu bebauende Grundstück „innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“, jedoch existiert kein Bebauungsplan. In diesem Fall greift § 34 BauGB. Demnach muss das Bauvorhaben der Bauweise entsprechen, die in der Nachbarschaft vorherrschend ist. Es muss sich also in die nähere Umgebung „einfügen“.  Der Begriff des Einfügens ist dabei selbstverständlich eher vage und immer wieder Gegenstand erbitterter gerichtlicher Auseinandersetzungen.

  • Grundstück liegt im nicht beplante Innenbereich, sondern im Außenbereich
    In diesem Fall liegt das zu bebauende Grundstück „außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“. In diesem Fall sind Wohnhäuser nur sehr selten zulässig, da der § 35 BauGB, für diesen Bereich nur eine privilegierte Bebauung zulässt. Dazu gehören Gebäude oder Bauten, für
    - einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, dazu zählt auch ein Betrieb zur gartenbaulichen Erzeugung.
    - die öffentliche Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Wärme, Wasser, Abwasser oder ein ortsgebundener gewerblichen Betrieb.
    - die Erforschung, Entwicklung oder Nutzung von Wind- oder Wasserenergi sowie Biomasse.
    - die Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, bis hin zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle.
    - die Nutzung solarer Strahlungsenergie, sofern die enprechende Anlage dem Gebäude baulich untergeordnet ist.

Siehe auch:

 

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Bebauungsplan

Aus dem Flächennutzungsplan einer Gemeinde wird von dem Gemeinderat der Bebauungsplan der Gemeinde aufgestellt. Dieser umfasst immer nur Teilbereiche der Gemeinde. Der Bebauungsplan, kurz B-Plan regelt, in welcher Art und Weise die zur Bebauung ausgeschriebenen Grundstücke bebaut werden dürfen. Das dient dazu, dass es ein einheitliches Bebauungsbild gibt, wobei es vordergründlich um den Schutz von Einzelinteressen geht. Damit wird auch sichergestellt, dass es in einem Siedlungsgebiet mit Einfamilienhäusern keine Mehrstöckigen Häuser gibt. Wie streng diese Vorschriften sind, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Einige Gemeinden gewähren den Bauherrn einen gewissen Freiraum, während andere Gemeinden den Bauherrn von der Außenfassade bis zur Farbe der Dacheindeckung alles vorschreibt.

Der Bebauungsplan kann folgende Vorschriften zu folgenden Bereichen des Hausbaus haben:

  • Standort des Gebäudes auf dem Grundstück, Mindestabstand zu den Nachbargrundstücken,
  • wie viel Fläche bebaut werden darf,
  • Haustyp: Einfamilien-, Mehrfamilien-, Doppel- oder Reihenhaus,
  • Anzahl der Stockwerke,
  • Gesamthöhe des Gebäudes,
  • Höhe der einzelnen Stockwerke,
  • Dachform und Dachneigung,
  • Versiegelungsintensität,
  • Farbe der Fassade, Fenster und Dachziegel,
  • First- und Traufhöhe
  • Fassade verklinkert oder verputzt
  • und vieles mehr

Diese Vorschriften können bei der Gemeinde für jeden Bebauungsplan eingesehen werden. Damit das Traumhaus nicht zum Alptraumhaus wird, wird es empfohlen sich vor dem Grundstückskauf über die Vorschriften im Bebauungsplan zu informieren. Änderungen werden selten von der Gemeinde akzeptiert.

Ausführliche Hinweise finden Sie auf www.hausbauberater.de/bebauungsplan.

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Synonyme - B-Plan, BPlan,Bauleitplan
Bebauungszusammenhang

Die tatsächlich vorhandene und aufeinanderfolgende Bebauung wird als Bebauungszusammenhang bezeichnet. Im öffentlichen Baurecht wird von einer zusammenhängenden Bebauung gesprochen, oder zumindest von dem Erscheinungsbild des Zusammenhangs. Das bedeutet, dass vorhandene Baulücken nicht unbedingt das Bild der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit unterbrechen müssen.

In Verbindung mit dem Bebauungszusammenhang muss man wissen, dass hier zwischen einem Innenbereich und einem Außenbereich unterschieden wird. Der sogenannte Innenbereich beschreibt die Gebiete oder Ortsteile, die im Zusammenhang bebaut werden dürfen. Sie sind im § 34 Baugesetzbuch (BauGB) nachzulesen. Der Außenbereich wiederum sollte grundsätzlich von der Bebauung freigehalten werden.

Kleinere unbebaute Flächen werden oft nicht als Baulücke eingestuft, denn es hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab, wie groß eine Baulücke sein darf, ohne dass sie den Bebauungszusammenhang unterbricht. Das Baugesetz spricht nicht von einer vorhandenen Baulücke, wenn die bebaubare Fläche nicht groß genug ist, um die städtebauliche Entwicklung oder das Erscheinungsbild einer Gemeinde verändern zu können.

Bei dem Bebauungszusammenhang muss es sich nicht um eine einheitliche Zweckbebauung handeln, wie zum Beispiel nur Einfamilienhäuser. Eine gemischte Bebauung mit verschiedenen Zwecken ist möglich, solange es zu dem Gemeinde- / Städtebild passt.

Ein Grundstück liegt nicht automatisch innerhalb eines Bebauungszusammenhangs, nur weil die umgehenden Grundstücke bebaut sind. Um zu einem Bebauungszusammenhang zu gehören, muss das Grundstück ein Bestandteil dieses sein und die bebaubare Baulücke / Fläche nach § 34 BauGB ausreichend groß sein, um das Stadtbild zu prägen.

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Synonyme - aufeinander folgende Bebauung
Bedarfsausweis

Es gibt für Gebäude zwei Arten von Energieausweisen und zwar zum einen den Verbrauchsausweis, der den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes abbildet und zum anderen den sogenannten Bedarfsausweis.

Ein Bedarfsausweis ist ein Energieausweis, der den theoretischen Energiebedarf einer Immobilie beschreibt. Informationen hierfür werden durch den Zustand eines Gebäudes erhalten. Dadurch wird eine nutzenunabhängige Beurteilung ermöglicht. Normalerweise steht es dem Eigentümer frei, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für eine Immobilie ausgestellt werden soll. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Handelt es sich um einen Neubau, bei dem noch keine Verbrauchsdaten der Bewohner vorliegen, können nur Bedarfsausweise ausgestellt werden.
Bedarfsausweise liefern ganz konkrete Hinweise auf Schwachstellen des Hauses und dienen daher häufig als Grundlage für eine Energieberatung und später für eventuelle Modernisierungen. Die Energieberatung durch einen von der BAFA registrierten Energieberater wird mit bis zu 800 Euro gefördert. Nach erfolgreicher energetischer Sanierung oder Modernisierung kann der Bedarfsausweis auf den neusten Stand gebracht werden.

Der Energiebedarfsausweis ist für die jährliche Berechnung des Energiebedarfs zuständig. Darunter fallen die Beheizung und die Warmwasseraufbereitung eines Hauses. Die benötigten Werte werden hierfür aus den bestehenden Eigenschaften eines Bauobjektes gezogen. Darunter fallen zum Beispiel der Wärmedurchlasswiderstand der Gebäudehülle oder die Anlagentechnik, wie beispielsweise die Heiz-und Lüftungsanlage oder die Verwendung erneuerbarer Energien. Messungen vor Ort müssen in diesem Falle nicht erfolgen. Zuzüglich zu den bereits erwähnten Werten werden die standardisierten Rahmenbedingungen wie das Nutzungsverhalten, die Witterung und der Primärenergieverbrauch in den Berechnungswert einbezogen, um den Bedarfskennwert eines Bauobjekts zu erhalten.
Analysen haben ergeben, dass Immobilien in Energieverbrauchsausweisen im Mittel einer Effizienzklasse besser bewertet werden als in Energiebedarfsausweisen. Werden beide Ausweise miteinander verglichen, dann ist in unabhängigen Test klar geworden, dass trotz gleicher Effizienzskala die Bewertungen desselben Hauses unterschiedlich ausfallen.

Wie bei allen Energieausweisen enthält auch der Bedarfsausweis eine eigene Registriernummer, die den zuständigen Behörden bei der stichprobenartigen Kontrolle dienst. Vor einer geplanten energetischen Sanierung ist es ratsam, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen.

 

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Begrenzungslinie

Eine Begrenzungslinie ist eine Linie, die einen Bereich von einem Grundstück mit einem anderen trennt. Sie kann auch als Grenze bezeichnet werden und definiert die Ausdehnung eines oder mehrerer Bereiche, die benachbart oder in unmittelbarer Nähe sind. Es handelt sich um eine unsichtbare Linie, die das Land einer Person vom Land einer anderen Person abtrennt oder teilt. Dies schließt weder die Dicke noch die Breite ein und diese Linie fällt normalerweise irgendwo in oder entlang der physikalischen Grenze. Die physische Grenze kann ein Merkmal wie eine Mauer, ein Zaun oder eine Hecke sein. Sie wird umgangssprachlich auch Grundstücksgrenze genannt.

Eigentumsurkunden und Grundbucheintragungen zeigen in der Regel genau, wo sich Grenzen befinden. Manchmal enthalten gesonderte Vereinbarungen Angaben über das Eigentum auf der Grenze oder die Verantwortung für die Begrenzungslinien.

Grundstücksgrenzen sind häufig Gegenstand von Streitigkeiten. Manchmal muss die Begrenzungslinie neu festgelegt werden. Diese Anfragen werden vom Eigentümer aus mehreren Gründen angefordert. Oft ist es wichtig, die Grundstücksgrenze genau zu lokalisieren, bevor ein neues Gebäude hinzugefügt wird, zum Beispiel eine Garage oder neues Haus. In einigen Fällen muss die Grenze vor dem Aufstellen eines Zauns lokalisiert werden, um sicherzustellen, dass der Zaun an der richtigen Stelle angebracht ist.

Zu beachten ist, dass eine Genehmigung von der Baubehörde notwendig ist, wenn in der Nähe oder sogar auf der Begrenzungslinie gebaut werden soll. Das wird auch als Grenzbebauung bezeichnet.

 

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Bekiesung

Unter Bekiesung versteht man das Aufbringen von Kies als Gartenbeet- bzw. Gartenwegdekoration oder auf dem Flachdach.

Kies auf Flachdächern dienen als Ballast Material. Sie verhindern, dass sich die Dachpappe löst. Außerdem dient es als UV-Schutz und Dämmschicht gegen Wärme und Kälte. Der Kies selbst sorgt für einen guten Feuchtigkeit Abtransport. Wenn um das Flachdach allerdings viel Laubgehölz steht, ist es wichtig dafür zu sorgen, dass das bekieste Flachdach von herabfallenden Blättern sauber gehalten wird. Ansonsten kann es zu einem Feuchtigkeitsschaden kommen, da die Blätter das Wasser auf dem Dach halten. Bei der Planung ist es wichtig, dass das zusätzliche Gewicht mit berechnet wird. Es sollte runder Kies ohne scharfe Ecken gewählt werden, damit beim Betreten des Daches die Dachpappe nicht beschädigt wird.

Bei der Bekiesung von Gartenwegen oder Gartenbeeten sollte auch auf die Form des Kieses geachtet werden. Für Wege ist runder Kies sinnvoller, da dieser auch barfuß betreten werden kann. Für die Gartenbeete eignet sich Splitt ebenso wie Kies. Wenn die bekieste Fläche mit Stühlen und Tischen genutzt werden soll, dann sollte eine kleinere Körnung gewählt werden. Die Farbe spielt auch eine Rolle. Dunklere Farben heizen sich schneller auf, bei helleren Farben werden Verunreinigungen schneller sichtbar.

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Beleihungswert

Der Beleihungswert dient als Grundlage für eine Darlehensgröße der Kreditinstitute und spielt eine wichtige Rolle bei der Immobilienfinanzierung. Er bezeichnet die Summe, die eine Bank im Falle eines Verkaufs oder einer Versteigerung erhalten würde, wenn der Kreditnehmer eine Darlehensrückzahlung nicht mehr bedienen kann. Banken sind verpflichtet, sich bei der Berechnung des Beleihungswertes an die Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) zu orientieren. Hierfür müssen der Bank diverse Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, wie zum Beispiel:

  • Baupläne
  • Grundbuchauszüge
  • Kaufvertrag/ Bauvertrag
  • Versicherungsauszüge und Einkommensnachweise

Die Ermittlung des Beleihungswertes durch das Kreditinstitut kann auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. Hierbei wird zwischen dem Sachwertverfahren, dem Vergleichswertverfahren und dem Ertragswertverfahren unterschieden. In seltenen Fällen kann es jedoch dazu kommen, dass von den Banken ein Gutachter hinzugezogen wird und dieser dem Kreditnehmer in Rechnung gestellt wird. Da die Ermittlung des Beleihungswertes zu den gesetzlichen Pflichten des Kreditgebers zählt, sind diese Forderungen, auch Schätzkosten genannt, rechtswidrig.

Da eine Baufinanzierung meistens eine Laufzeit von 30 Jahren hat, wird der Beleihungswert von den Kreditinstituten auch dementsprechend ermittelt. Hierbei ist zu bedenken, dass der Beleihungswert niedriger als der Kaufpreis oder Baupreis einer Immobilie ist und nicht über dem Verkehrswert einer Immobilie liegen darf. Dies ist im § 16 Pfandbriefgesetz (PfandBG) gesetzlich verankert.

Wird zum Beispiel der Verkehrswert einer Immobilie mit 300.000 € berechnet, dann liegt der Beleihungswert bei 240.000 € (80 % des Kaufpreises) und die Summe des Darlehens bei 144.000 € (60 % des Beleihungswertes). Den fehlenden Betrag muss der Kreditnehmer zuzüglich den anfallenden Nebenkosten, wie die Grunderwerbssteuer und die Notarkosten, aus eigener Tasche finanzieren können.

Mittlerweile offerieren einige Banken eine hundertprozentige Finanzierung für den Hausbau oder Immobilienkauf, die jedoch nur gegeben wird, wenn der Kreditnehmer weitere Sicherheiten wie zum Beispiel Immobilien vorzuweisen hat.

 

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