Bauunterhaltung

Begriff Definition
Bauunterhaltung

Unter der Bauunterhaltung versteht man die Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit der Gebäude. Es handelt sich um Instandhaltung und regelmäßige Wartung und Reparatur des Gebäudes. Dabei handelt es sich nicht nur um Schönheitsreparaturen. Auch der Austausch des Daches oder der Fenster fallen darunter. Dabei wird bei den Kosten von reinen Bauausführungskosten, Instandhaltungskosten und Versorgungskosten unterschieden. Da es sich umlaufende Kosten handelt, die über die ganze Nutzungsdauer des Gebäudes gehen, ist der Betrag höher als die eigentlichen Baukosten.

Die Bauunterhaltungskosten können mithilfe der DIN 18960 Nutzungskosten im Hochbau beurteilt werden. In dieser DIN sind alle regelmäßigen und unregelmäßigen wiederkehrenden Kosten für die Instandhaltung der baulichen Anlagen im Hochbau aufgezählt. Dazu zählen in der obersten Ebene die Kapitalkosten, Objektmanagementkosten, Betriebskosten und Instandsetzungskosten. Bei Bedarf können diese Kosten in der 2. und 3. Ebene weiter aufgegliedert werden. Die Bauunterhaltung oder die Nutzungskosten müssen der wirtschaftlichen und kostentransparenten Planung, Herstellung, Nutzung und Optimierung von Gebäuden dienen.

Als Bauunterhaltungsarbeiten gelten auch gärtnerische und landwirtschaftliche Pflegeleistungen für öffentliche Parkanlagen. Diese Arbeiten sind regelmäßige wiederkehrende Zeitvertragsarbeiten und dienen der Pflege und Erhaltung öffentlicher Grün- und Parkanlagen.

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Synonyme: Unterhaltungsmaßnahmen,Bauunterhalt

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