Bauwerkslasten

Begriff Definition
Bauwerkslasten

Als Bauwerkslasten wird die Summe aller Lasten bezeichnet, die vom Bauwerk über das Fundament in den Untergrund abgetragen werden. Man unterteilt die einwirkenden Kräfte in ständige, veränderliche und außergewöhnliche Lasten (Sonderlasten).

  • Ständige Lasten
    Zu den ständigen Lasten zählen die Eigenlast der Tragwerke wie Wände, Decken oder Dachkonstruktion sowie die Eigenlasten der Ausbauten, dazu gehören Putz, Estrich, Beläge oder die Dacheindeckung. Die ständig wirkenden Lasten werden in der Statik mit ihrer jeweiligen Größe berechnet und direkt angesetzt.

  • Veränderliche Lasten
    Dazu zählen alle Lasten, die sich – zumindest theoretisch – verändern können. Dies sind zum einen Erddruck, Schnee, Wind und Wasserdruck. Diese Lasten sind zum Teil nicht eindeutig messbar und werden in Form von Ersatzlasten oder als durchschnittliche Lasten angerechnet. Die Berücksichtigung erfolgt nur dann, wenn sie sich für den statischen Nachweis als relevant, bzw. ungünstig erweisen. Ebenfalls zu den veränderlichen Bauwerkslasten gehören die Nutzlasten (früher Verkehrslast), die sich aus der Nutzung ergeben. Diese Belastungen können durch Personen, Einrichtungsgegenstände sowie Maschinen, Lagerstoffe, Fahrzeuge oder Kranlasten entstehen.

  • Außergewöhnliche Lasten (Sonderlasten)
    Außergewöhnliche Bauwerkslasten sind Kräfte, deren Auftreten aufgrund der Nutzung möglich ist. Dazu zählen Einwirkungen wie Erdbeben, Feuer oder der Aufprall eines Fahrzeugs, zum Beispiel auf einen Brückenpfeiler. Ebenso müssen Sonderlasten berücksichtigt werden, die eventuell während der Bauphase auftreten können.

Bauwerkslasten nach DIN EN 1991

Die DIN EN 1991 „Einwirkungen auf Tragwerke“ beschreibt und regelt die Einwirkung von ständigen, veränderlichen und außergewöhnlichen Bauwerkslasten sowie die Bemessung von Bauteilen inklusive der erforderlichen Berechnungsverfahren und bildet die Basis der Lastannahmen in statischen Berechnungen. Als Grundsatz gilt, dass für die Bemessung von Bauwerkslasten stets der ungünstigste Fall anzunehmen ist. Aus den Lastannahmen über die auf das Bauwerk zu erwartenden Einwirkungen wird die Standsicherheit und damit auch die Tragfähigkeit eines Gebäudes berechnet.

 

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