Baustrom

Begriff Definition
Baustrom

In der Regel gibt es keine Stromversorgung vor Ort, wenn mit dem Bauen angefangen wird. Daher muss sich der Bauherr darum kümmern, dass Baustrom an der Baustelle zur Verfügung steht. Baustrom wird über sogenannte Baustromverteiler bereitgestellt. Diese müssen in der Regel bei den Stadtwerken beantragt werden. Der Baustromverteiler verfügt über einen eingebauten Stromzähler, damit die abgenommene Menge Strom später auch ordnungsgemäß verrechnet werden kann.

Für die Beantragung des Baustromes ist normalerweise der Bauherr zuständig. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte der Baustrom unmittelbar nach Erhalt der Baugenehmigung beantragt werden. Der Baustromverteiler muss zwar von den Stadtwerken beantragt werden, der dazugehörige Strom kann aber von einem anderen Anbieter kommen. Die Stadtwerke können darüber Auskunft geben, welche Energielieferanten Baustrom im Angebot haben. Es ist sinnvoll Angebote und Preise zu vergleichen, da Baugeräte einen erhöhten Stromverbrauch haben.

Um Baustrom zu beantragen werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Name und Anschrift des Bauherrn.
  • Lage des Baugrundstückes, wo der Baustrom benötigt wird.
  • Art der Baustelle, privat oder gewerblich.
  • Lageplan der Baustelle, wegen der Anschlussmöglichkeiten für den Netzbetreiber.
  • Daneben kann es von Stadtwerken zu Stadtwerken gesonderte Unterlagen geben, die für die Beantragung mit eingereicht werden müssen.

Neben den Stromkosten fallen noch weitere Kosten an, wie zum Beispiel Anschlusskosten, Lieferung und Aufbau, Einbaudes Zählers und die Installation spezieller Stecker. Und zum Schluss fallen dann natürlich noch Kosten für die Deinstallation des Stromkastens an.

Hinweis:
Oft gibt es Streit darüber, wer für die Bereitstellung und Bezahlung des Baustroms verantwortlich ist. Die entsprechenden Regelungen sollten im Bauvertrag getroffen werden.  Es ist ein Irrglaube, dass die Bereitstellung von Baustrom zur Baustelleneinrichtung gehört. Die Übernahme der Kosten für Bereitsstellung und Verbrauch des Baustroms erfolgt in der Regel nur, wenn dies im Bauvertrag oder in der Bau- Leistungsbeschreibung eindeutig definiert ist.

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Synonyme: Baustromverteiler,Baustromkasten

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