Flächennutzungsplan
Begriff | Definition |
---|---|
Flächennutzungsplan | Die übliche Geltungsdauer für einen Flächennutzungsplan liegt bei 10 bis 15 Jahren, ist aber abhängig von der Gemeinde. Abgekürzt wird der Flächennutzungsplan mit FNP und es handelt sich um die vorbereitende Dokumentation einer Gemeinde, wenn städtebauliche Erschließungen anstehen. Im Plan enthalten sind die Angaben zur Dauer und die Festlegung welche Flächen von der Gemeinde für welche Zwecke verwendet werden. Zu sehen ist auf dem Flächennutzungsplan, welche Nutzungen in welchen Gebieten innerhalb einer Gesamtgemeinde geplant sind. Er unterliegt dabei den Vorschriften auf dem §5 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie dem § 1 Absatz 2 des BauGB. Neben den geplanten Flächenbedarfen einer Gemeinde sind auch die aktuellen Flächen eingetragen. Unterteilt wird die Flächennutzung in Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr. Die grafische Darstellung wird von den Gemeinden erstellt, es entfalten sich aber keine unmittelbaren Wirkungen auf den Bürger aus ihm. Baurechte lassen sich daher aus einem Flächennutzungsplan nicht ableiten. Für diese Aufgaben gibt es den Bebauungsplan, aus dem sich dann Verbindlichkeiten ableiten lassen. Der Flächennutzungsplan ist ein Verwaltungsinternes Planwerk und gilt stets für die gesamte Gemeinde, nicht nur für einen bestimmten Teil davon. Die Angaben sind im Vergleich zum Bebauungsplan in einem Flächennutzungsplan deutlich weniger konkret. Die Anfertigung solcher Pläne ermöglicht auf Planungsebene eine Einsparung bei den Bundesländern. In den Flächennutzungsplänen erfolgt eine Zusammenfassung von Regionalplanung und vorbereitende Bauplanung. Im Rathaus oder Bürgerbüro einer Gemeinde kann der jeweilige Flächennutzungsplan von interessierten Bürgern eingesehen werden. Einige Städte bieten diesen Service auch online an.
Zugriffe - 4577
Synonyme:
vorbereitender Bauleitplan |