Baulücke

Begriff Definition
Baulücke

Eine Baulücke ist eine leerstehende Parzelle in einem zuvor bebauten Gebiet. Diese Gebiete werden bereits von öffentlichen Infrastrukturen wie Transport, Wasser, Abwasser und anderen Versorgungsunternehmen versorgt. Sie galten lange Zeit als preiswerter innerstädtischer Baugrund. Mittlerweile zeichnen sich Baulücken, welche sich in einem attraktiven städtischen Gebiet befinden, durch eine hohe Nachfrage aus. Das ist häufig aufgrund erhöhter Immobilienwerte / Grundstückspreise in einer begehrten Stadtlage der Fall. Meisten bringen sie jedoch Herausforderungen und Kompromisse mit sich, da es sich oft um kleinere Grundstücke oder Restflächen handelt. In der Regel fallen keine zusätzlichen Erschließungskosten an.

Vor dem Kauf einer Baulücke sollte der Bebauungsplan überprüft werden. Restgrundstücke können sehr strenge Regeln für die Bebauung mit sich bringen. Im seltenen Falle, dass kein Bebauungsplan vorhanden ist, gelten die Bestimmungen im § 34 des Baugesetzbuches. Trotz dessen ist zu beachten, dass das neue Haus sich an das Aussehen der umliegenden Häuser und der Nachbarschaft anpassen muss. Es ist immer empfehlenswert vor Baubeginn mit den angrenzenden Nachbarn über die Baupläne zu sprechen, um zukünftige Konflikte zu vermeiden.

Pfeifenstielgrundstück

Es gibt auch sogenannte Pfeifenstielgrundstücke. Das sind Restgrundstücke, bei denen der freie Bauplatz von einem bebauten Grundstück abgetrennt ist. Das bedeutet, dass Pfeifenstielgrundstücke keinen direkten Zugang zur Straße haben. In diesem Fall muss im Vorfeld die Zufahrt zwischen beiden Parteien geregelt werden.

 

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Synonyme: Pfeifenstielgrundstück

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