Wärmebedarfsausweis

Begriff Definition
Wärmebedarfsausweis

Der Wärmebedarfsausweis (auch: Energieausweis oder Energieeinsparnachweis) ist ein benötigter Nachweis in Bezug auf den Energiebedarf (Jahresheizwärmebedarf und Endenergiebedarf) eines Gebäudes. Der Wert wird pro Quadratmeter Wohnfläche angeben. Zu den Angaben zählen dabei die Werte über den Transmissionswärmeverlust, der durch die Gebäudehülle erfolgt, aber auch Angaben zur Dichtheit eines Gebäudes oder dem Wärmeschutz.

Der Paragraf § 13 der Energieeinsparverordnung bestimmt den maximalen Heizwert, den ein Gebäude besitzen darf. Der Jahresprimärenergiebedarf muss unter diesem Wert liegen. Der Wärmebedarfsausweis spielt eine entscheidende Rolle bei der Genehmigung von Bauprojekten und ist ein erforderliches Dokument für die Genehmigung eines Bauantrages. Die Rechtssprechung gibt auch vor, dass dieser Ausweis beim Verkauf oder der Vermietung von Gebäuden dem potenziellen Käufer oder Mieter vorzulegen ist.

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Wärmebedarfsausweis nicht den tatsächlichen Verbrauch von Heizenergie ausweist, sondern eine Orientierung des voraussichtlichen Jahresbedarfs darstellt. Durch diese Einschätzung kann auch gleichzeitig die Qualität des Wärmeschutzes eines Gebäudes beurteilt werden. Ist der Wert zu hoch, muss über eine bessere und effektivere Wärmedämmung nachgedacht werden.

Der Wärmebedarfsausweis ist ein rein rechnerischer Wert, aber alle Gebäude die nach 2008 gebaut wurden, sind verpflichtet dieses Zertifikat zu führen. Energieausweise besitzen eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren und eine Verlängerung ist nicht zulässig. Sie sind nach Ablauf der Gültigkeitsdauer zu erneuern oder zu bestätigen.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: www.hausbauberater.de/energieausweis

 

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Synonyme: Energiebedarfsausweis

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