Bedarfsausweis
Begriff | Definition |
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Bedarfsausweis | Es gibt für Gebäude zwei Arten von Energieausweisen und zwar zum einen den Verbrauchsausweis, der den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes abbildet und zum anderen den sogenannten Bedarfsausweis. Ein Bedarfsausweis ist ein Energieausweis, der den theoretischen Energiebedarf einer Immobilie beschreibt. Informationen hierfür werden durch den Zustand eines Gebäudes erhalten. Dadurch wird eine nutzenunabhängige Beurteilung ermöglicht. Normalerweise steht es dem Eigentümer frei, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für eine Immobilie ausgestellt werden soll. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Handelt es sich um einen Neubau, bei dem noch keine Verbrauchsdaten der Bewohner vorliegen, können nur Bedarfsausweise ausgestellt werden. Der Energiebedarfsausweis ist für die jährliche Berechnung des Energiebedarfs zuständig. Darunter fallen die Beheizung und die Warmwasseraufbereitung eines Hauses. Die benötigten Werte werden hierfür aus den bestehenden Eigenschaften eines Bauobjektes gezogen. Darunter fallen zum Beispiel der Wärmedurchlasswiderstand der Gebäudehülle oder die Anlagentechnik, wie beispielsweise die Heiz-und Lüftungsanlage oder die Verwendung erneuerbarer Energien. Messungen vor Ort müssen in diesem Falle nicht erfolgen. Zuzüglich zu den bereits erwähnten Werten werden die standardisierten Rahmenbedingungen wie das Nutzungsverhalten, die Witterung und der Primärenergieverbrauch in den Berechnungswert einbezogen, um den Bedarfskennwert eines Bauobjekts zu erhalten. Wie bei allen Energieausweisen enthält auch der Bedarfsausweis eine eigene Registriernummer, die den zuständigen Behörden bei der stichprobenartigen Kontrolle dienst. Vor einer geplanten energetischen Sanierung ist es ratsam, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen.
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