Bebauungszusammenhang

Begriff Definition
Bebauungszusammenhang

Die tatsächlich vorhandene und aufeinanderfolgende Bebauung wird als Bebauungszusammenhang bezeichnet. Im öffentlichen Baurecht wird von einer zusammenhängenden Bebauung gesprochen, oder zumindest von dem Erscheinungsbild des Zusammenhangs. Das bedeutet, dass vorhandene Baulücken nicht unbedingt das Bild der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit unterbrechen müssen.

In Verbindung mit dem Bebauungszusammenhang muss man wissen, dass hier zwischen einem Innenbereich und einem Außenbereich unterschieden wird. Der sogenannte Innenbereich beschreibt die Gebiete oder Ortsteile, die im Zusammenhang bebaut werden dürfen. Sie sind im § 34 Baugesetzbuch (BauGB) nachzulesen. Der Außenbereich wiederum sollte grundsätzlich von der Bebauung freigehalten werden.

Kleinere unbebaute Flächen werden oft nicht als Baulücke eingestuft, denn es hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab, wie groß eine Baulücke sein darf, ohne dass sie den Bebauungszusammenhang unterbricht. Das Baugesetz spricht nicht von einer vorhandenen Baulücke, wenn die bebaubare Fläche nicht groß genug ist, um die städtebauliche Entwicklung oder das Erscheinungsbild einer Gemeinde verändern zu können.

Bei dem Bebauungszusammenhang muss es sich nicht um eine einheitliche Zweckbebauung handeln, wie zum Beispiel nur Einfamilienhäuser. Eine gemischte Bebauung mit verschiedenen Zwecken ist möglich, solange es zu dem Gemeinde- / Städtebild passt.

Ein Grundstück liegt nicht automatisch innerhalb eines Bebauungszusammenhangs, nur weil die umgehenden Grundstücke bebaut sind. Um zu einem Bebauungszusammenhang zu gehören, muss das Grundstück ein Bestandteil dieses sein und die bebaubare Baulücke / Fläche nach § 34 BauGB ausreichend groß sein, um das Stadtbild zu prägen.

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Synonyme: aufeinander folgende Bebauung

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