Fachbegriffe
Wer ein Haus bauen oder sanieren möchte, wird regelmäßig mit Begriffen aus dem Bauwesen konfrontiert. Wenn Handwerker, Hausanbieter und Baufirmen ihre Kunden mit Fachvokabular zu beeindrucken versuchen, können durchaus viele Fragen offen bleiben. Damit dies nicht so bleibt, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Begriffe und Fachwörter aus der Baubranche so verständlich wie möglich erklärt. Wir hoffen sehr, dass Ihnen unser Baulexikon eine kleine Hilfe ist. Wir werden es immer wieder um weiteres Fachvokabular ergänzen.
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Begriff | Definition |
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Bauglas | Glas ist eine harte Substanz, die transparent, durchscheinend oder matt sein kann. Für die Herstellung von Glas wird das Fusionsverfahren verwendet. Damit werden Quarzsand, Dolomit, Kalkstein, Soda und einige anderen Beimischungen verschmolzen und anschließend schnell abgekühlt. Bauglas beschreibt die verschiedenen Arten von Glas, die im Bauwesen für verschiedene Zwecke verwendet werden. Jede Glasart hat ihre eigenen spezifische technischen Eigenschaften und Verwendungszwecke. Abhängig von den Eigenschaften wird Bauglas und Glasbaustein / Betonglas in zwei Gruppen eingeteilt, Bauglas-Gruppe I und II: Bauglas-Gruppe I:
Bauglas-Gruppe II:
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Glas |
Baugrenze | Im Bebauungsplan werden sogenannte Baugrenzen mithilfe einer blauen Linie und der Grundflächenzahl (GRZ) festgelegt. Die Baugrenzen können sowohl Vorder- beziehungsweise Seitengrenzen oder komplett geschlossene Flächenumrisse haben. Dabei handelt es sich um Grenzen, die von Gebäuden oder auch Gebäudeteilen nicht überschritten beziehungsweise überbaut werden dürfen. Sollten Gebäudeteile geringfügig vortreten, kann dies zugelassen werden. Die genaue Regelung erfolgt durch § 23 Abs. 3 S. 2 BauNVO. Weitere Ausnahmen können festgelegt werden, um die Nachbarn vor übermäßiger Bebauung zu schützen. Darunter fällt beispielsweise der Erhalt von schützenswerten Bäumen und die Gewährleistung des ausreichenden Lichteinfalls. Diese Ausnahmeregelungen sind in den jeweiligen Bauordnungen der einzelnen Bundesländer näher definiert und können sich voneinander unterscheiden. Ist keine Baulinie sondern nur eine Baugrenze festgelegt, kann innerhalb dieses Baufensters das Gebäude entsprechend den gesetzlichen Richtlinien sowie den erforderlichen Abstandsflächen frei positioniert werden. Es gilt darüber hinaus zu beachten, dass die Baugrenze nicht mit der Grundstücksgrenze identisch ist. Welche Anwendung die Baugrenze in einem Bebauungsplan findet, ist hier nachzulesen: https://www.hausbauberater.de/bebauungsplan
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Baugrubenumschließung | Beim Ausheben einer Baugrube muss die Baufirma ggf. eine Baugrubenumschließung einbauen, wenn unterhalb der Geländeoberfläche gebaut wird. Die Baugrubenumschließung verhindert das Wegrutschen des Erdreiches und sichert den Arbeitsraum in der Baugrube. Gerade in engen städtischen Gebieten ist dies notwendig, da meistens der Platz fehlt, um eine Böschung herzustellen. In diesen Fällen werden die Baugrubenwände senkrecht erstellt und mit den Elementen gesichert. Die Elemente halten den Boden und verhindern das Abrutschen des Erdreiches. Baugrubenelemente müssen statisch berechnet werden und können nicht „nach Gefühl“ bemessen werden. In der Baugrube muss mindestens ein Arbeitsraum von 50 cm freibleiben, wobei ein Arbeitsraum von 1 bis 1,5 m günstiger ist. Dieser Arbeitsraum darf nicht von Gerüsten oder Schalungen eingeschränkt werden. Die Elemente der Baugrubenumschließung dürfen erst abgebaut werden, wenn das errichtete Gebäude dem Erddruck standhalten kann. Beim Baugrubenumschließungen gibt es drei verschiedene Verbau-Arten.
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Baugrubenverbau |
Bauhausstil | Der Bauhausstil wurde zur Zeit der Weimar Republik entwickelt. 1919 hat Walter Gropius in Weimar eine Kunstschule unter dem Namen staatliches Bauhaus gegründet, die die Zusammenführung von Kunst und Handwerk praktizierte. Die entworfenen Gebäude waren der Traum der minimalistischen Moderne und standen für gepflegte Kälte und moderne Sachlichkeit. Die Kunstschule bestand nur 14 Jahre, aber ihr experimenteller Stil beeinflusste die Architektur nachhaltig und es entstand der Bauhausstil. Der Bauhausstil zeichnet sich durch einfache, symmetrische Formen aus und bedient sich der Kombination ungewohnter Materialien. Die Architekten führten 1919 unterschiedliche Baustoffe wie Stahl, Glas und Beton zusammen und entwickelten damit die ersten industrialisierten Wohnungsbauten für die ärmeren sozialen Schichten. Den Bauhausstil gibt es heute noch, obwohl dieser Stil kein klassischer Stil ist, sondern eher eine grundlegende Idee. Die Gebäude sollen einfach, schön, funktional und für alle zugänglich sein. Häuser nach Bauhausstil haben alle die gleichen Merkmale. Sie besitzen eine kubische Gebäudearchitektur und große Fenstern für viel Tageslicht. Die Fassade kann unterschiedliche Farben haben, wobei Rot die klassische Bauhausstil Farbe ist. Es kann eine Kombination aus unterschiedlichen Baumaterialien gewählt werden. Abgerundet wird das Haus im Bauhausstil mit einer schönen Terrasse und/oder Dachterrasse. Der Bauhausstil spiegelt sich auch in der Inneneinrichtung wider. Der Leitgedanke lautet „Weniger ist Mehr“ und daher ist die Inneneinrichtung gradlinig und schnörkellos. Wer diesen Stil auch im Innenbereich umsetzen möchte, kann das mit Möbeln tun, die nach diesem Designprinzip gestaltet sind.
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Bauhaus |
Bauherr | Als Bauherr bezeichnet man eine natürliche oder juristische Person, die entweder selbst das Bauvorhaben vorbereitet und durchführt oder dies durch Dritte zur Umsetzung bringen lässt. Dabei handelt der Bauherr im eigenen Namen und lässt das Bauvorhaben auf eigene oder fremde Rechnung durchführen. Der Bauherr entscheidet über die Gestaltung und die Finanzierung des Gebäudes und trägt sämtliche Risiken sowohl in der Bauvorbereitung als auch in der Durchführung. Bauherrn tragen die Hauptverantwortung und befinden sich an oberster Stelle der Hierarchie eines Bauvorhabens. In der Regel wird für ein anzeigebedürftiges beziehungsweise genehmigungspflichtiges Bauvorhaben ein Unternehmer oder Entwurfsverfasser bestellt. Das ist abhängig von der Definition der jeweiligen Bauverordnung eines Bundeslandes. Er bereitet das Bauvorhaben vor, führt es aus und überwacht alles. Der Bauherr selbst ist für die Ausführung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Anforderungen zuständig. Für gewöhnlich überlässt er die dem Unternehmer beziehungsweise Entwurfsverfasser. Zu den Anforderungen gehören vorrangig das Stellen der Anzeigen, Anträge und Vorlager bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Zudem wird der Baubehörde über die Bauaufsicht die Möglichkeit eingeräumt vom Bauherrn beauftragte Personen zwangsweise ersetzen zu lassen, die sich als inkompetent für das Bauvorhaben herausstellen. Das Bauvorhaben kann sogar vorübergehend eingestellt werden im Bedarfsfall. Darüber hinaus ist der Bauherr der Hauptansprechpartner, wenn es um die Gewährleistung der Sicherheit des Bauvorhabens geht und trägt die gesamte Verantwortung. Das betrifft vor allem die Verkehrssicherheit an und um der Baustelle und mit einer Vielzahl an Vorschriften einher. Daher ist es ratsam entsprechende Versicherungen um ein Bauvorhaben herum abzuschließen. Weitere Informationen über die Rechte und Pflichten als Bauherr finden Sie hier: https://www.hausbauberater.de/rechte-pflichten-bauherren Zugriffe - 4822 Synonyme -
Bauherrn,Bauherren |
Bauherrenberater | Bei den Bauherrenberatern unterscheidet man zwischen dem unabhängigen und dem abhängigen Bauberater.
Siehe auch:
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Bauberater, Hausbauberater |
Baukindergeld | Das Baukindergeld ist ein Nachfolgeprogramm der Regierung für die Eigenheimzulage. Die Eigenheimzulage wurde 2005 eingestellt. Das Baukindergeld wurde im Juli 2018 vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft. Mit dem Baukindergeld soll es Familien mit Kindern erleichtert werden, sich ein Eigenheim leisten zu können. Es steht allerdings in der Kritik, dass das Baukindergeld sozial ungerecht sei, da es über Steuermittel finanziert wird und vorwiegend die Mittelschicht fördert. Dabei wurde es eingeführt, um gerade einkommensschwache Familien beim Hauskauf zu unterstützen. Die Förderung sieht im Einzelnen vor:
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Baukran | Ein Baukran wird auf Baustellen eingesetzt, um schweres Material an die gewünschte und ohne Kran schwer zugängliche Position zu bringen. Baukräne werden vornehmlich bei Hochbau- und Rohbauarbeiten verwendet. Meist werden dabei Turmdrehkräne oder Kletterkräne eingesetzt, da diese leicht aufstellbar und transportierbar sind. TurmdrehkranDieser Krantyp wird am häufigsten verwendet. Mithilfe eines Drehkranzes kann der Kranarm seitlich geschwenkt werden. An dieser Stelle wird nochmal zwischen untendrehenden und obendrehenden Turmkränen unterschieden.
KletterkranEin Kletterkran ist eine besondere Form des Turmkrans. Er findet häufig Einsatz bei der Errichtung von besonders hohen Gebäuden wie Schornsteine, Türme oder Hochhäusern. Dabei wird noch einmal zwischen innenliegenden und außenliegenden Kletterkränen unterschieden, wobei letztgenannter vermehrte Anwendung findet. Vorteil des Kletterkrans ist, dass er quasi mit der Gebäudehöhe mitwächst und somit in größeren Höhen unterstützen kann. Nachteilig sind der schwierige Transport und die diffizile Montage.
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Baukrane |
Baulast | Unter Baulasten versteht man dauerhaft baurechtliche Einschränkungen, die für ein Grundstück gelten. Es sind Verpflichtungen des Grundstückseigentümers gegenüber der Baurechtsbehörde. Baulasten sind Einschränkungen und geben vor, was auf dem Grundstück durchgeführt werden darf. Entspricht das Bauvorhaben nicht den Baulast-Vorgaben, können und dürfen dieses nicht durchgeführt werden. Baulasten werden in der Regel nicht im Grundbuch aufgeführt, sondern im Baulastenverzeichnis. Es gibt folgende Baulasten:
Baulasten können nicht einfach gelöscht werden. Der Grund für die Baulast muss entfallen. Bei der Abstandsflächenbaulast muss geprüft werden, ob die abstandsrelevanten Gebäude des Nachbargrundstückes tatsächlich zu nahe an der Grundstücksgrenze stehen oder nicht. Nur wenn das nicht der Fall ist und der Abstand gewahrt ist, kann die Baulast gelöscht werden. Sollte das nicht der Fall sein und der Eigentümer kann die Baulast löschen, dann muss er selbst aktiv werden. Baulasten mindern den Wert eines Grundstückes. Vor dem Kauf sollte im Baulastverzeichnis nach Baulasten geschaut werden. Außerdem sollte geprüft werden, ob eine eventuell vorhandene Baulast gelöscht werden kann. Zugriffe - 694 Synonyme -
Baulasten |
Baulastenverzeichnis | Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen gegenüber der Baubehörde, die sich auf ein Grundstück auswirken. Das kann eine Verpflichtung, wie zum Beispiel ein Wegerecht auf dem eigenen Grundstück sein oder eine bestimmte Abstandfläche muss zum Nachbargrundstück freigehalten werden. Ein Pfandrecht wiederum, das Recht den Besitz eines Eigentums zu behalten, bis eine andere Person die Schuld beglichen hat, ist im Grundbuch vermerkt. Baulasten werden im Baulastenverzeichnis, einer Ergänzung zum Grundbuch des entsprechenden Bundeslandes, außer in Bayern, registriert. Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, was ein Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück tun, unterlassen oder dulden muss. Angenommen, ein Nachbar ist sich über die Grundstücksgrenze nicht sicher und setzt versehentlich einen Zaun in das Grundstück des anderen. Das ist eine Baulast und wird im Baulastenverzeichnis bis zur Entfernung des Zaunes vermerkt. Das kann sogar für alte Zäune gelten, die nicht mehr stehen. Wenn ein Vermesser eine alte heruntergekommene Zaunlinie sieht, wird diese in der Vermessung eingezeichnet, notiert und dokumentiert. Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde der entsprechenden Gemeinde geführt. Eine Baulast entsteht, wenn ein Eigentümer eines Grundstücks eine Baugenehmigung beantragt und sich gegenüber der Baubehörde bereit erklärt, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen. Somit verpflichtet sich der Eigentümer gegenüber der zuständigen Behörde und dadurch wird eine Baulast eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Besitzers. Da Baulasten den Wert oder die Marktfähigkeit von Grundstücken beeinträchtigen können, ist es üblich, vor dem Kauf von Grundstücken eine offizielle Einsicht des Grundbuchs in Auftrag zu geben. Zu beachten ist, dass Auszüge aus dem Baulastverzeichnis kostenpflichtig sind. Ebenso sind Eintragungen und Löschungen gebührenpflichtig. Für die Einsicht werden folgende Unterlagen benötigt:
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