Barrierefrei
Begriff | Definition |
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Barrierefrei | Als barrierefrei werden alle baulichen Maßnahmen bezeichnet, die dazu dienen, allen Menschen mit jeglicher Art von mobilen und kognitiven Einschränkungen das Leben zu erleichtern und deren Lebensverhältnisse zu verbessern. Beispielsweise sollten Durchgänge hoch und breit genug sein, um mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen hindurchzukommen. Bewegungsflächen sollten so eben wie möglich gestaltet sein, denn bereits eine kleine Stufe oder ein Höhenunterschied jeglicher Art kann ein unüberwindbares Hindernis sein. Ebenso sollte die Zugänglichkeit zu Armaturen und Installationen ohne fremde Hilfe gewährleistet sein. Geländer, Haltegriffe und ausreichend Platz sorgen für entsprechende Sicherheit. Übersichtliche Raumanordnungen für Menschen mit eingeschränkter Informationsverarbeitung oder Wahrnehmungsfähigkeit gehören ebenso dazu, wie Tastkanten und Bodenindikatoren für Sehbehinderte und Blinde. Barrierefreiheit findet Anwendung im privaten und öffentlichen Raum und gilt sowohl für den Neubau als auch für bestehende Objekte. Die Planungsgrundlagen für barrierefreies Wohnen müssen der DIN 18040-1 Teil 1 und 2 sowie DIN 18040-2 entsprechen. Für öffentliche Gebäude gilt die DIN 18040-1. Ergänzungen hierzu bilden DIN 32984 für Bodenindikatoren, Leitstreifen etc. und DIN 32975 für die Gestaltung von Informationen im öffentlichen Raum. Die Regelungen und deren Erforderlichkeit können von Bundesland zu Bundesland variieren, sind jedoch in großen Teilen als technische Baubestimmung eingeführt. Siehe auch: www.hausbauberater.de/barrierefrei-bauen
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Synonyme:
behindertengerechtes Bauen,hindernisfrei,blockadefrei,behindertengerecht |