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Sicherheiten und Sicherheitsleistungen beim Hausbau

Der Hausbau kann schnell zum ausgemachten Horror werden, wenn man sich als Bauherr mit Pfusch am Bau oder mit der Pleite des Bauträgers herumschlagen muss. Als Bauherr sollte man bereits im Vorfeld darauf achten, dass der Auftragnehmer (Bauunternehmen, Bauträger) Sicherheiten aufweisen kann! Ganz wichtig sich Absicherungen gegen Insolvenz am Bau und Baumängel. Insbesondere eine Insolvenz des Bauunternehmers kann zum finanziellen Kollaps des Bauherrn führen.

Damit man von solchen Horrorszenarien verschont bleibt, sollte man auf Sicherheiten und Sicherheitsleistungen besonders großen Wert legen. Hier gilt es gleich in mehrfacher Hinsicht als Bauherr die Augen offen zu halten.

Der Zahlungsplan

Der Zahlungsplan sieht die Aufteilung der Zahlungen nach Baufortschritt vor. Viele Bauherren lassen sich schlecht beraten und leisten ungewollt Vorauszahlungen für nicht erbrachte Leistungen. Diese Vorauszahlung kann schnell teuer werden, wenn die vereinbarten Leistungen nicht eingehalten werden oder es zur Insolvenz des Bauunternehmers kommt. Der Zahlungsplan sollte der Makler- und Bauträgerverordnung entsprechend ausgearbeitet sein. Im Zahlungsplan werden die jeweiligen Teilleistungen und die daraus resultierenden Teilzahlungen aufgeführt.

Forderungssicherung

Gleichwohl der Zahlungsplan den Bauherrn vor Zahlungen schützen soll, die vom Bauunternehmer noch nicht erbracht wurden, gibt es eine weitere Hürde, die nicht unbeachtet bleiben sollte. Nicht selten kommt es vor, dass der Bauunternehmer einen Mangel nicht beseitigen will oder dazu nicht in der Lage ist. Der Bauherr kann seine berechtigte Forderung also nicht durchsetzen. Hier sei das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) erwähnt, mit dem sich Ansprüche besser erwirken lassen. In diesem Gesetz wird unter anderem geregelt, dass Bauherren ein Anrecht auf eine Sicherheit von fünf Prozent des Vergütungsanspruchs gegenüber dem Bauunternehmer haben. Für Bauherren empfiehlt sich hier die Fertigstellungsbürgschaft oder eine Fertigstellungsversicherung. Verweigert der Bauunternehmer die Übergabe dieser, kann dieser Betrag von der ersten Abschlagszahlung einbehalten werden. Das Zurückbehaltungsrecht wegen wesentlicher Mängel ist der Höhe nach auf das zweifach der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten begrenzt. Um vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen zu können, müssen Mängel schriftlich angezeigt und zudem mit Frist zur Mängelbeseitigung versehen sein.

Die Gewährleistungssicherheit

Ein besonders wichtiger Punkt ist die Gewährleistungssicherheit, die der Bauherr 5 Jahre einbehält. Dabei handelt es sich um die letzte Rate für die Abzahlung der erbrachten Bauleistungen. In diesem Zeitraum können oftmals noch Mängel auftreten. Sollte hier keine Gewährleistungssicherheit einbehalten worden sein und die Baufirma ist in dieser Zeit Pleite gegangen, wird man als Bauherr auf den Kosten sitzenbleiben. Die Höhe der Gewährleistungssicherheit ist bereits im Vorfeld festzulegen und in den Zahlungsplan aufzunehmen.

Eine Bürgschaft als Sicherheit

Vor Baubeginn und Unterzeichnung der Verträge sollte vom Baupartner eine Bürgschaft eingeholt werden. Dabei handelt es sich um eine Vertragserfüllungsbürgschaft. Bei dieser springt ein Bürge dafür ein, sollte die Baufirma finanzielle Engpässe haben. Meistens fungiert eine Bank in solchen Fällen als Bürge. Die Bedingungen für die Vertragserfüllungsbürgschaft legt die Baufirma vor. Zudem kümmert sich diese auch um einen angemessenen Bürgen. Die daraus entstehenden Kosten werden vom Bauherrn getragen. Diese fallen jedoch relativ gering im Vergleich zu den sich aus Nichterfüllung ergebenen Kosten aus.

Siehe auch: hausbauberater.de/bauwissen/baufertigstellungsversicherung

 

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