Bauerwartungsland

Begriff Definition
Bauerwartungsland

Grundstücksflächen, die aufgrund ihrer Beschaffung und Position zur Gemeinde irgendwann von der Gemeinde als Bauland umgewidmet werden könnten, werden zunächst als Bauerwartungsland bezeichnet. Es wird in dem Nutzungsflächenplan der Gemeinde als zukünftiges Bauland markiert. Bauerwartungsland ist teurer als herkömmliches Ackerland, aber billiger als Bauland. Nach dem Erwerb von Bauerwartungsland darf nicht sofort mit dem Bauen angefangen werden, da es offiziell noch kein Bauland ist. Beim Erwerb von Bauerwartungsland gibt es keine Garantie, das es zu Bauland umgewidmet wird

Besitzer von Bauerwartungsland können bei der zuständigen Gemeinde eine Umwidmung vom Bauerwartungsland zum Bauland beantragen. Bei der Gemeinderatssitzung wird im Interesse der Gemeinde über den Antrag entschieden. Über eine Umwidmung in der Regel innerhalb von 6 Monaten. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:

  • Die Umwidmung muss den langfristigen Zielen der Gemeinde für die bauliche Nutzung der Flächen entsprechen.
  • Es dürfen die Rechte angrenzender Grundstücksbesitzer nicht verletzt werden.
  • Das Grundstück muss erschließbar sein.

Wer Bauerwartungsland kauft, sollte nicht unbedingt mit einer zeitnahen Erschließung und Umwidmung zum Bauland rechnen. Dieser Prozess kann sich im ungünstigsten Fall über Jahre hinziehen. Was beim Erwerb von Bauerwartungsland unbedingt zu beachten ist, ist die Zahlung der Grundsteuer, die auch für Bauerwartungsland bezahlt werden muss. In der Regel wird Bauerwartungsland nicht von Privatpersonen, sondern von Investoren gekauft.

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