Baueinstellungsverfügung
Begriff | Definition |
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Baueinstellungsverfügung | Eine Baueinstellungsverfügung oder baurechtliche Einstellungsverfügung ist umgangssprachlich auch als „Baustopp“ bekannt. Wird solch eine Verfügung erlassen, müssen alle Arbeiten auf der Baustelle umgehend beendet werden. Lediglich Arbeiten, die der Sicherung der Baustelle dienen, dürfen dann noch ausgeführt werden. Die folgenden Gründe können zu einer Baueinstellungsverfügung führen:
Welcher genaue Grund zum Baustopp führt, ist im zugestellten Schreiben des zuständigen Bauamtes ersichtlich. Da es sich beim Baurecht um Landesrecht handelt, greift die Landesbauordnung. Primäre Absicht ist dabei nicht den Bau gänzlich zu verhindern, sondern lediglich sicherzustellen, dass alle Gesetze, Vorschriften und Regeln eingehalten werden. Um eine Baueinstellungsverfügung aufheben zu lassen, besteht die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Wird diesem stattgegeben, kann der Bau fortgeführt werden. Ist das Verhängen des Baustopps rechtmäßig, müssen erst die verursachenden Gründe beseitigt werden. Eine kurzfristige Aufhebung ist ebenfalls möglich, beispielsweise wenn es spezielle Witterungsbedingungen erfordern. Bei Fragen nach der Kostenübernahme für den Baustopp gilt das Verursacherprinzip. Somit trägt die Partei, die verantwortlich für den Baustopp ist, auch die Kosten dafür. Bei fahrlässiger Verursachung besteht für Bauherren die Möglichkeit auf Schadensersatz zu klagen. Siehe auch: hausbauberater.de/bauwissen/baustopp-durch-baueinstellungsverfuegung
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Synonyme:
baurechtliche Einstellungsverfügung |