Baufertigstellungsbürgschaft

Begriff Definition
Baufertigstellungsbürgschaft

Sollte die Baufirma, die mit dem Hausbau beauftragt ist, in finanzielle Schwierigkeiten geraten und Insolvenz anmelden, gerät häufig auch der Bauherr in finanzielle Nöte. Dagegen hilft der Abschluss einer Baufertigstellungsbürgschaft. Sie bürgt ebenso bei Nichterfüllung oder bei Verweigerung der vertraglichen Leistungen durch die Baufirma.

Bei der Baufertigstellungsbürgschaft bürgt eine dritte Partei für sämtliche Kosten bis zur Fertigstellung des Hauses. Alternative kann der Bauherr auch eine Baufertigstellungsversicherung abschließen. Diese greift allerdings nur, wenn die Baufirma Insolvenz anmelden muss.

Die Höhe der Baufertigstellungsbürgschaft wird im Bauvertrag individuell geregelt. Sie beträgt normalerweise 10 Prozent der Bausumme. Als Bürgen sollten nur Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen akzeptiert werden. Die Baufirma ist in der Pflicht einen geeigneten Bürgen für die Fertigstellungsbürgschaft zu finden. Der Bauherr sollte den Inhalt der Bürgschaft genau prüfen lassen und sich besonders die Sicherungsfälle genau anschauen. Sie sollten nicht nur bei einer Insolvenz greifen, sondern auch dann, wenn die Baufirma ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Wenn die Baufirma keinen passenden Bürgen für die Baufertigstellungsbürgschaft finden kann, dann kann ein Grund dafür sein, dass die Baufirma nicht über genügend Liquidität verfügt.

Der Abschluss einer Baufertigungsbürgschaft wird in jedem Fall beim Bau des Eigenheims empfohlen, da sie die bedeutendste Versicherung für den Bauherrn ist. Sie garantiert, dass die Immobilie in der vertraglich vorgegebenen Zeitspanne fertiggestellt wird.

Siehe auch: www.hausbauberater.de/bauwissen/haus-sicher-bauen

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