Wohngebiet |
Ein Wohngebiet dient hauptsächlich dem Zweck des Wohnens. Diese Gebiete können in vier verschiedenen Kategorien unterschieden werden:
- Reines Wohngebiet
Im Paragraf § 3 der BauNVO ist das reine Wohngebiet definiert. In diesem stehen die Wohnbedürfnisse der dort lebenden Menschen im Vordergrund. Das bedeutet, dass besonderen Wert auf Wohnruhe und Lärmschutz gelegt wird. Trotz dessen sind einige Ausnahmen, wie kleinere Geschäfte zur täglichen Versorgung, Anlagen für kirchliche, soziale, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke und Pflegeheime erlaubt. Sie werden zugelassen, so lange sie keine störenden Auswirkungen auf das Wohngebiet haben.
- Allgemeines Wohngebiet
Allgemeine Wohngebiete dienen dem vorwiegenden Wohnen und sind im Paragraf § 4 der BauNVO beschrieben. Zusätzlich zu den im reinen Wohngebiet zugelassen Ausnahmen kann man hier auch Pensionen, Gebäude der öffentlichen Verwaltung, Gartenbaubetriebe und Tankstellen finden.
- Besonderes Wohngebiet
Ein besonderes Wohngebiet ist nach Paragraf § 4a BauNVO ein Wohngebiet, dass ebenso vorwiegend dem Wohnen dient, aber auch andere Nutzungen aufweisen kann. Beispielsweise sind hier Beherbergungs- und Gaststätten, sonstiges Gewerbe und Büros, zentrale Verwaltungseinrichtungen, Vergnügungsstätten und Tankstellen zugelassen.
- Kleinsiedlungsgebiet
Kleinsiedlungsgebiete dienen dem Wohnen mit entsprechenden Nutzgärten und möglichen landwirtschaftlichen Verkaufsstellen. Die Anforderungen von Kleinsiedlungsgebieten sind im § 2 der BauNVO geregelt.
Die Baunutzungsverordnung BauNVO legt genauestens fest, wie ein Wohngebiet beschaffen sein muss. Wohngebiete umfassen verschiedene Arten von Wohnraum. Wohnraum können Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser sein. Sie können einstöckig oder auch mehrstöckig sein. Nach den hier beschriebenen Regularien befinden sich in einem Wohngebiet grundsätzlich nur Wohngebäude, Wohnungen sowie dem Wohnzweck des Wohngebiets nicht zuwider laufende Bebauung. Dazu zählen Lebensmittelgeschäfte oder Handwerksberiebe. Auch nicht störende Gewerbebetriebe dürfen unter Umständen in einem Wohngebiet errichtet werden. Welches Areal ein Wohngebiet umfasst, ergibt sich aus einem rechtskräftigen Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan.
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Synonyme:
Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet, Besonderes Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet
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