Bauflucht

Begriff Definition
Bauflucht

Die Bauflucht beschreibt die Lage der Gebäudefassade zur Straßenseite und den bestimmten Abstand dazwischen, der vom Gesetzgeber her eingehalten werden muss. Die Bauflucht wird auch als Baukante, Baulinie oder Fluchtlinie bezeichnet. Dem Eigentümer eines Grundstücks ist es möglicherweise nicht erlaubt über diese Baulinie hinaus zu bauen. Die genaue Lage wird im Bebauungsplan mithilfe der Bauordnung bestimmt. Baulinien werden hauptsächlich von Gemeinden genutzt, um gleichmäßige Straßenmuster zu erreichen. Sie tragen dazu bei, eine durchgehende Häuserflucht zu errichtet.

Manchmal gibt es Verwirrung bei der Definition und Verwendung der Begriffe Bauflucht und Baugrenze. Die Baugrenze bezieht sich darauf, in welchem Gebiet gebaut werden darf. Wohingegen die Bauflucht genau beschreibt, auf welcher Linie zur Straßenseite ein Gebäude stehen muss. Davon darf nicht abgewichen werden, weder nach vorne in Richtung Straße oder weiter nach hinten ins Grundstück. Es muss also immer genau auf der Linie gebaut werden. Die Bauflucht ist eine gesetzliche Beschränkung, die durch die Bauordnung der Gemeinde und im Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgelegt wird.

Die Einhaltung der Bauflucht soll auch sicherstellen, dass der Gemeinde ausreichend Platz zur Verfügung steht, für eventuelle Verbreiterung von Straßen oder zur Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung der öffentlichen Versorgungsstruktur. Ebenso ist die Bauflucht ein wichtiger Faktor zur Bereitstellung von Flucht- und Rettungswegen.

Weitere Informationen zur Baunutzungsverordnung: Das öffentliche Baurecht.

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