Baugrenze

Begriff Definition
Baugrenze

Im Bebauungsplan werden sogenannte Baugrenzen mithilfe einer blauen Linie und der Grundflächenzahl (GRZ) festgelegt. Die Baugrenzen können sowohl Vorder- beziehungsweise Seitengrenzen oder komplett geschlossene Flächenumrisse haben. Dabei handelt es sich um Grenzen, die von Gebäuden oder auch Gebäudeteilen nicht überschritten beziehungsweise überbaut werden dürfen. Sollten Gebäudeteile geringfügig vortreten, kann dies zugelassen werden. Die genaue Regelung erfolgt durch § 23 Abs. 3 S. 2 BauNVO. Weitere Ausnahmen können festgelegt werden, um die Nachbarn vor übermäßiger Bebauung zu schützen. Darunter fällt beispielsweise der Erhalt von schützenswerten Bäumen und die Gewährleistung des ausreichenden Lichteinfalls. Diese Ausnahmeregelungen sind in den jeweiligen Bauordnungen der einzelnen Bundesländer näher definiert und können sich voneinander unterscheiden.

Ist keine Baulinie sondern nur eine Baugrenze festgelegt, kann innerhalb dieses Baufensters das Gebäude entsprechend den gesetzlichen Richtlinien sowie den erforderlichen Abstandsflächen frei positioniert werden. Es gilt darüber hinaus zu beachten, dass die Baugrenze nicht mit der Grundstücksgrenze identisch ist.

Welche Anwendung die Baugrenze in einem Bebauungsplan findet, ist hier nachzulesen: https://www.hausbauberater.de/bebauungsplan

 

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