Begriff Definition
Rücklauftemperatur

Rücklauftemperaturen sowie Vorlauftemperaturen beziehen sich auf die Temperaturen des Heizungswassers in einem Heizsystem. Die Rücklauftemperatur beschreibt die Temperatur, mit dem das Heizungswasser zurück in den Heizungskessel fließt. Sie ist normalerweise deutlich geringer als die Vorlauftemperatur.

Heizungsanlagen, die wassergeführt sind, haben die Aufgabe, das Heizungswasser auf eine bestimmte, relative hohe Temperatur aufzuwärmen. Das passiert in einem Heizungskessel. Von dort strömt das heiße Wasser durch Rohre in die Heizkörper oder die Fußbodenheizung und gibt die thermische Energie frei. Während dieses Prozesses kühlt sich das Heizungswasser ab und fließt zurück in den Kessel. Dafür ist jedoch eine bestimmte Temperatur erforderlich, die sogenannte Rücklauftemperatur. In der Regel beträgt diese bei Heizkörperheizungen 15°C weniger als die Vorlauftemperatur. Die Differenz zwischen der Vor- und Rücklauftemperatur bezeichnet man als Spreizung. Sie wird in Kelvin angegeben und 15°C entspricht 15 K. Bei Flächenheizungen ist die Spreizung geringer und beträgt nur 5 K.

Die Temperatur des Rücklaufwassers ist entscheidend für die Steigerung der Effizienz einer Brennwertheizung. Das Rücklaufwasser in einer Brennwertheizung muss weitaus kühler sein als die Abgase, die bei der Verbrennung entstehen. Es kühlt die Abgase, damit das enthaltene Wasser kondensieren kann. Wenn eine Kondensation auftritt, wird Wärme abgegeben, die auf das heiße Wasser übertragen wird und dadurch wird der Brenner entlastet. Wenn die Temperaturen jedoch zu hoch sind, tritt keine Kondensation auf. Eine Brennwertheizung gewinnt Wärme aus dem Recyceln der Abgase zurück und verbraucht dadurch weniger Energie.

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Rücklaufverschraubung

Die Rücklaufverschraubung befindet sich an jedem modernen Heizkörper, wo es als Drosselventil den Zufluss des Wassers bestimmt. Normalerweise ist das Ventil mit einer Kunststoffkappe abgedeckt.
Durch das Entfernen der Kappe wird die Oberseite einer Spindel sichtbar. Sie kann quadratisch oder halbmondförmig sein. Dort findet man je nach Modell eine Schlitzschraube oder einen Innensechskant, mit dem die Spindel mit einem Schraubenschlüssel gedreht werden können, um den Wasserfluss einzustellen. Wird das Ventil geöffnet, erhöht dies den Wasserdurchlauf und der Heizkörper wird schneller warm, während das Schließen das Gegenteil bewirkt.

Bei der Montage einer Rücklaufverschraubung sollten undichte Verbindungen vermieden werden. Die Kosten für ein Ventil belaufen sich zwischen 7 und 10 Euro und der Einbau kann durch einen Heizungsfachbetrieb oder in Eigenregie durchgeführt werden.

 

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Synonyme - Drosselventil
Rückstau

Rückstau entsteht, wenn das Wasser, zum Beispiel bei sehr starken Regenfällen wie Hochwasser, Überschwemmung oder durch verstopfte (Abfluss-) Leitungen, nicht schnell genug oder gar nicht mehr abfließen kann. Die Folge ist ein Stau des Abwassers im Gebäude oder auf der Straße, der bei unzureichendem Schutz enorme Schäden an der Bausubstanz verursachen kann.

Weitere Gründe für einen Rückstau können sein:

  • Ausfall der Pumpen, Rohrbruch oder Schäden am Kanal
  • Gesteigerter Zufluss von Abwasser, verursacht durch Einsätze der Feuerwehr, Spülungen der Kanäle oder durch außerplanmäßige Anschlüsse an das Kanalnetz
  • Hochwasser eines Bachs oder Flusses
  • Kanalabsperrung oder -umleitung durch Instandsetzungsarbeiten

Tritt einer oder mehrerer dieser Fälle ein, ist ab einem bestimmten Zeitpunkt die Schwelle erreicht, bei der das Kanalsystem überlastet ist. Nun steigt der Pegel des Wassers über die Rückstauebene, welche den höchstmöglichen Stand des Wassers darstellt. Sie liegt zumeist auf der Höhe der Straßenoberkante. Alle Räumlichkeiten, die sich unterhalb dieser Ebene befinden, laufen mit Abwasser voll.

Zur Vermeidung von Schäden durch Überflutungen empfiehlt sich der Einbau von Rückstausicherungen beziehungsweise Rückstauverschlüsse in die Rohrsysteme. Sie verhindern das Einströmen des Abwassers in das Gebäudeinnere. Weist die Abwasserleitungen kein natürliches Gefälle zum Kanal auf, dann bedarf es spezieller Rückstau-Hebeanlagen. Diese Hebeanlagen pumpen das Abwasser mithilfe einer Rückstauschleife über die Rückstauebene und anschließend kann das Wasser in die Kanalisation abfließen.

Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass öffentliche Kanäle so angelegt sind, dass sie bei extremen Niederschlägen keinen reibungslosen Abfluss gewährleisten. Das führt zu gelegentlichem Rückstau im Kanalsystem und dessen Anschlussleitungen, wie beispielsweise in Kanalverbindungen zum Wohnhaus. Häufig geben die Kommunen den Rückstauschutz im Rahmen ihrer Abwassersatzung an die Hausbesitzer weiter. Das bedeutet, dass jeder Grundstückseigentümer dazu angehalten ist, seine Immobilie selbst gegen Rückstau zu schützen.

Auf hausbauberater.de/bauwissen/rueckstausicherungen erfahren Sie, warum Rückstausicherungen so wichtig sind.

 

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Sachschäden

Laut Definition ist Sachschaden ein schadenstiftendes Ereignis, welches die Beschädigung oder Zerstörung von Sachen wie Gebäuden, Gegenständen, Straßen und allen weiteren, nicht lebenden Dingen unbelebter Natur zur Folge hat. Die Brauchbarkeit der Sache ist wirtschaftlich beeinträchtigt und es können erhebliche Kosten durch die Behebung entstehen. Sachschäden stellen für Versicherungen einen wichtigen Bereich dar, hier werden diese von den Personen- und Vermögensschäden differenziert. Die maximal übliche Deckungssumme für Sachschäden liegt bei Versicherungen in der Regel bei 3 Millionen Euro. Bauherren sollten darauf achten, dass eine gewerbliche Haftpflicht der beteiligten Gewerke eine Deckungssumme für Sachschäden von mindestens 5 Millionen ausweist.

Sachschäden können immer entstehen. Die Bandbreite reicht dabei von leichten Beschädigungen bis hin zur kompletten Zerstörung ganzer Gebäude oder Gebäudeteile. Ebenso sind die Umstände, welche zu einem Sachschaden führen können, sehr breit gefächert. Dazu zählt zum Beispiel die Beschädigung der Hauswand oder des Gartenzaunes durch Dritte. Sachschäden durch Witterungseinflüsse oder höherer Gewalt sind in diesem Zusammenhang ebenfalls zu nennen. Aber auch durch Personen können erhebliche Sachschäden entstehen. Dabei gilt, dass in der Regel derjenige, der den Schaden verursacht hat, auch für die Kosten aufkommen muss.

Empfehlenswert für Grundstücks- und Hausbesitzer sind daher diverse Versicherungen, die im Falle eines Sachschadens aufkommen:

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Hausratversicherung
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist für alle Besitzer von Immobilien verpflichtend abzuschließen. Sie deckt entstandene (Sach-) Schäden am Wohngebäude ab, die durch Blitzschlag, Brand, Frost, Hagel, Leitungswasser oder Sturm entstehen. Die Versicherungen für Haushaftpflicht, Hausrat und Grundbesitzerhaftpflicht hingegen sind freiwillig. Ebenso die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die für Schäden an der Baustelle, nicht aber am Bau selbst, aufkommt.

Unter https://www.hausbauberater.de/bauwissen/bauversicherungen finden Sie eine Vielzahl Informationen zu den Versicherungen beim Hausbau oder für Hausbesitzer.

 

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Synonyme - Sachschaden
Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren findet Anwendung zur Kalkulation des Beleihungswertes von Gebäuden und Grundstücken, welche nicht verpachtet oder vermietet sind. In Deutschland regelt das Sachwertverfahren die Immobilien-Wertermittlungsverordnung ImmoWertV mit den Paragrafen §§ 21 bis 23.

Das Sachwertverfahren wird für gewöhnlich bei Immobilien genutzt, welche zum Zeitpunkt der gewünschten Wertermittlung nicht am Mietmarkt handelbar sind. Dazu zählen zum Beispiel selbst bewohnte Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen. Dabei findet die Objektbewertung grundstätzlich im Hinblick auf die hypothetisch entstehenden Kosten bei einem Neubau des gleichen Objektes statt. Anschließend erfolgt die Bewertung der Abnutzung, welche vom Ergebnis der Objektbewertung in Abzug gebracht wird. Beim Sachwertverfahren geht es in erster Linie um die Bemessung der Herstellungs- beziehungsweise Wiederbeschaffungskosten für die Immobilie und nicht um die potenziell erzielbaren Reinerträge in der Zukunft.

Das Sachwertverfahren betrifft zumeist die baulichen Anlagen. Die Wertbestimmung für Grund und Boden erfolgt mit dem Vergleichswertverfahren.

Wird ein Sachwertverfahren angefordert, ermittelt ein Sachverständiger den Marktwert der Immobilie. Dabei kommt folgende Gesamtformel für die Berechnung des Immobiliensachwertes zur Anwendung: (Bodenwert + Gebäudesachwert) × Marktanpassungsfaktor = Sachwert.

Die detaillierten Einzelschritte zur Sachwertermittlung sehen wie folgt aus:

  1. Berechnung des Bodenwertes
    Grundstücksfläche × Bodenrichtwert pro m² = Bodenwert
    Der Bodenrichtwert ist ein amtlich anerkannter Durchschnittswert für die betreffende Region, welcher durch Ausschüsse von Gutachtern auf Basis von Vergleichswerten ermittelt wird.

  2. Berechnung der Gebäudeherstellungskosten
    Bruttogrundfläche x Regel-Herstellungskosten pro m² = Gebäudeherstellungskosten
    Die Bruttogrundfläche ergibt sich aus der Summe aller nutzbaren Grundflächen der zu bewertenden Immobilie. Die Regel-Herstellungskosten beschreiben die gewöhnlichen Kosten zur Herstellung und nicht die tatsächlichen. Ihre Erhebung erfolgt je nach Gebäude- und Grundstücksart durch Gutachter.

  3. Berechnung des Gebäudesachwertes
    Gebäudeherstellungskosten – Alterswertminderung = Gebäudesachwert
    Die Alterswertminderung ist von Immobilie zu Immobilie unterschiedlich. Zusätzlich fließt die Dauer, in der die Immobilie genutzt werden kann (Restnutzungsdauer) in die Bestimmung der Alterswertminderung ein.

  4. Berechnung des vorläufigen Sachwertes
    Gebäudesachwert + Bodenwert = vorläufiger Sachwert

  5. Ermittlung des endgültigen Sachwertes
    Vorläufiger Sachwert × Marktanpassungsfaktor = endgültiger Sachwert
    Der Marktanpassungsfaktor bezieht die aktuelle Marktlage mit ein. Das bedeutet, der Marktanpassungsfaktor beschreibt das durchschnittliche Verhältnis zwischen Verkaufspreis und vorläufigen Sachwert der Immobilie. Die Ermittlung des Marktanpassungsfaktors erfolgt durch Gutachterausschüsse, welche ausführliche Analysen unterschiedlichster Arten von Gebäuden und Region hinzuziehen.

Insgesamt gilt es beim Sachwertverfahren zu beachten, einen Sachverständigen zurate zu ziehen, welcher umfassende Markt und Sachkenntnisse besitzt. Da das Sachwertverfahren zu den kompliziertesten Norm-Verfahren gehört, sollte es ausschließlich von zertifizierten Sachverständigen durchgeführt werden. Ansonsten besteht das Risiko einer fehlerhaften Wertermittlung, welche sich nachteilig auf den Antragsteller auswirken kann.

Weitere Informationen zur allgemeinen Bewertung von Immobilien finden Sie unter: hausbauberater.de/bauwissen/immobilienbewertung.

 

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Sanierung

Die Sanierung beschreibt ganz allgemein die Wiederherstellung des dauerhaft nutzbaren Zustandes eines gesamten Gebäudes oder Teilen davon aufgrund von Mängeln. Wichtig dabei ist die Abgrenzung zu den Begriffen Renovierung und Modernisierung. Während die Sanierung mit Mangelbeseitigung einhergeht, beschreibt die Modernisierung die Verbesserung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, sowie sie auf den neuesten baulichen Stand zu bringen. Dabei muss selbst nicht einmal ein Schaden oder Mangel vorliegen. Bei der Renovierung geht es lediglich um eine optische Verschönerung beziehungsweise Auffrischung von Bereichen am und im Gebäude. Das Tapezieren oder Streichen von Wänden gehört klassischerweise dazu.

Eine Sanierung kann für alte und verfallene Gebäude erforderlich sein, aber auch für jüngere und manchmal sogar für einen Neubau. Wechselt eine Immobilie den Besitzer, kann es aufgrund geänderter Bestimmungen zu einem Sanierungsbedarf kommen, wenn nicht sogar zu einer Pflicht. Bestes Beispiel für verpflichtende Bestimmungen ist die im Jahre 2014 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung EnEV.

Weitere Gründe für eine Sanierung können sein:

Ist eine Sanierung notwendig, empfiehlt sich die Erstellung eines Sanierungsgutachtens. Neben der Schadensbeseitigung und Wiederherstellung des Gebäudes sollte die Sanierung vor allem mit Blick in die Zukunft geplant werden. Oft ist aus bautechnischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, die komplette Sanierung in einem Projekt durchzuführen. Ebenso können bevorstehende regulatorische Veränderungen anstehen, wie beispielsweise das Inkrafttreten des Gebäude-Energie-Gesetzes am 1. November 2020.

Besonders interessant sind die möglichen Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW im Zusammenhang mit einer Sanierung. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, für eine energetische Sanierung einen Kredit von bis zu 120.000 Euro für eine Komplettsanierung zu erhalten und bis zu 50.000 Euro als Kredit für eine Teilsanierung.

 

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Synonyme - Bausanierung
Sanierungsbedarf

Der Sanierungsbedarf beschreibt die Notwendigkeit einer bautechnischen Modernisierung oder Rekonstruktion, entstanden durch Schäden an der Bausubstanz. Das kann eine oder mehrere Etagen betreffen oder sogar das komplette Bauwerk. Der Sanierungsbedarf entsteht, wenn ein Gebäude aus technischer Sicht veraltet ist oder es (Bau-) Schäden zu beseitigen gibt. Veraltete Elektrik, Fenster und Heizungsanlagen sowie korrodierte Leitungssysteme gehören genauso dazu, wie mangelhafte oder nicht vorhandene (Wärme-) Dämmung.

Neben den baulichen Schwachstellen besteht aktuell erhöhter Sanierungsbedarf, um den Bestimmungen der Energieeinsparverordnung EnEV nachzukommen (energetisches Sanieren) und dabei zu unterstützen, die ambitionierten Klimaziele in Deutschland zur Klimaneutralität bis zum Jahre 2050 zu erreichen. Vorrangig finden Sanierungen statt, um den Wert der Bausubstanz zu erhalten. Dazu zählt neben dem Gebäudekern auch die Fassade. Übersteigen allerdings die Sanierungskosten die Kosten für den Abriss des Gebäudes, wird von einer Sanierung abgesehen.

In Deutschland gibt es aktuell etwa 19 Millionen Wohnhäuser mit über 40 Millionen Wohnungen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi schätzt, dass innerhalb der nächsten 20 Jahre, circa 50 Prozent dieser Wohnungen Sanierungsbedarf aufweisen, und zwar vor allem wegen der mangelhaften Energieeffizienz. Wichtig ist laut BMWi, Immobilienbesitzer in Deutschland Zugang zu Beratungen zu ermöglichen und detaillierte Informationen für Gebäudesanierungen bereitzustellen.Ein Großteil der Wohnhausbesitzer hat bezüglich einer Gebäudesanierung Vorbehalte oder ist nicht ausreichend über die Möglichkeiten und Einsparungen einer energetischen Gebäudesanierung informiert. Andere Immobilienbesitzer sind über die finanziellen Aspekte einer Sanierung ihrer Gebäude sehr gut informiert, scheuen ihre Umsetzung jedoch aufgrund der Komplexität, die eine solche Sanierung mit sich bringt.

Die unzureichende Vertrauenswürdigkeit in Bezug auf Sanierungsberatung, Planung und Ausführung der Sanierungsmaßnahmen steht häufig einer Sanierung im Weg. Viele Haus- und Wohnungsbesitzer hält der Kostenfaktor davon ab, dem Sanierungsbedarf nachzukommen. Nicht zuletzt sinkt die Bereitschaft zur Investition für eine Sanierung aufgrund bereits misslungener Versuche. Zu selten steht der gesamtheitliche Ansatz einer Gebäudesanierung im Fokus von Planern und ausführenden Gewerken. Sanierungen erfolgen ohne Blick auf Langfristigkeit. Häufig fehlt ein speziell zugeschnittenes Sanierungskonzept.

Beim geplanten Kauf eines Altbaus, sollten Sie einen Sanierungsgutachter hinzuziehen. Er kann beurteilen, welcher Sanierungsbedarf an der Immobilie besteht und rechnet aus, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

 

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Sanierungsgutachten

Sanierungsgutachten werden erstellt, wenn es beispielsweise um die Beseitigung von Baumängeln oder Schadstoffbelastungen durch Sanierungsmaßnahmen geht. In einem Sanierungsgutachten geht es um die Bestandsaufnahme des zu sanierenden Bereiches und um die grundsätzliche Diskussion der Sanierungsmöglichkeiten inklusive Kostenschätzung. Die Ausstellung eines solchen Gutachtens erfolgt durch einen Bausachverständigen. Er ist qualifizierter Ansprechpartner, wenn es um Baumängel, Bauschäden oder Sanierungsmaßnahmen jeglicher Art geht. Ebenfalls bedarf die energetische Sanierung zur Einhaltung der Bestimmungen der EnEV, der Energieeinsparverordnung, eines Gutachtens. Beispielsweise muss beim Kauf oder Erbe eines Hauses nach dem 01.02.2002 die Dachpartie eine nachträgliche Dämmung erhalten, bei der der Dämmwert mindestens 0,24 W/(m2K) betragen muss.

Nach Begutachtung des Gebäudes erfolgt die Erstellung des Sanierungsgutachtens inklusive Sanierungskonzept durch den Bausachverständigen. Die Sanierungsmaßnahme für bestehende Bauten kann dabei zusätzlich ein Konzept zur Beseitigung des Mangels oder Schadens enthalten. Bei einer energetischen Begutachtung erfolgt eine Aufführung potenzieller Möglichkeiten zur Energieeinsparung. Dieses Gutachten bildet die Basis für die Planung und Durchführung der Maßnahmen durch die entsprechenden Handwerksfirmen. Nach der Erstellung des Sanierungskonzeptes kann die eigentliche Sanierungsplanung durch einen Architekten beginnen.

Es gilt zu beachten, dass ein Sanierungsgutachten erstellt werden sollte, bevor eine eventuelle Gewährleistungsfrist verstreicht. Im Falle eines Baumangels besteht für den Bauherrn Anspruch auf kostenfreie Instandsetzung. Vorbeugend bietet ein Sanierungsgutachten die Möglichkeit, finanzielle Aufwendungen zu reduzieren und Risiken sowie Fehlentwicklungen zu vermeiden.

 

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Sanierungsplanung

Die Sanierung eines Gebäudes bedarf einer guten Planung, ganz egal, ob Teil- oder Komplettsanierung. Ein detaillierter Sanierungsplan hilft dabei sehr. Die einzelnen Schritte sind gut nachzuvollziehen und eine zusätzliche Checkliste unterstützt dabei nichts zu vergessen. Je nach Grad der Sanierung beauftragt man ein Ingenieurbüro oder Architekten. Steht das zu sanierende Gebäude unter Denkmalschutz, sind zudem strengen Vorgaben einzuhalten. Sämtliche geplante Sanierungsmaßnahmen sind mit der örtlichen Denkmalschutzbehörde abzuklären.

Mit einer umfassenden Sanierungsplanung lassen sich potenzielle Fehler bei Sanierungen bereits im Vorfeld vermeiden. Folgende goldene Regeln geben ein erstes, aber wichtiges Gerüst, da Sanierungsarbeiten aufeinander aufbauen:

  1. Nie ohne eine fundierte Planung einen Bau beginnen.
  2. Die oberste Priorität bei einer Sanierung hat die Schadensbehebung.
  3. Bestmöglich von außen nach innen sanieren.

Der erste wichtige Schritt bei der Sanierungsplanung ist die Ist-Analyse. Sie zeigt den aktuellen Stand des Gebäudes auf. Da für den Laien oft nicht alle Schäden direkt erkennbar sind, empfiehlt es sich einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Das von ihm erstellte Sanierungsgutachten bildet die Basis für eine umfassende Sanierungsplanung und gibt Aufschluss darüber, was saniert werden muss, soll und kann.

Ein Sonderfall bildet das energetische Sanieren. Hierbei geht es nicht vordergründig um die Beseitigung von Schäden, sondern viel mehr um eine Modernisierung gemäß Energieeinsparverordnung EnEV. Unzureichend gedämmte Außenwände, schlecht isolierte Dächer und Fenster sowie veraltete Elektrik und ein nicht mehr zeitgemäßes Heizungssystem gilt es dabei zu sanieren. Eine detaillierte Energieberatung unterstützt die Sanierungsplanung.

Sind alle Sanierungsmaßnahmen festgelegt, geht es um die Planung der einzelnen Schritte und welche Gewerke beziehungsweise Handwerksbetriebe diese durchführen. Parallel sind alle infrage kommenden Fördermittel zu beantragen. Sind alle Kriterien für die Bezuschussung erfüllt, kann die Sanierung beginnen. Bevor die Zusage über die Verfügung der Fördermittel nicht eingetroffen ist, sollte mit der Sanierung nicht begonnen werden.

Der finale Schritt in der Planung ist die Fertigstellung der Sanierungsarbeiten.

Für den Hausbesitzer ist es besonders wichtig, bereits vorab zu wissen, welche Sanierungskosten in etwa auf ihn zukommen. Daher kommt es auf eine detaillierte Sanierungsplanung an.

 

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Sanitärobjekte

Als Sanitärobjekte gelten im Bauwesen alle in Sanitärräumen befindlichen Einrichtungsgegenstände, welche mit technischen Installationen für die Wasserversorgung beziehungsweise Abwasserentsorgung versehen sind. Dazu zählen hauptsächlich:

  • Badewanne
  • Bidet
  • Duschtasse
  • Pissoir oder Urinal
  • Whirlpools
  • Waschbecken
  • Waschtisch
  • Klosettbecken

Sanitärobjekte gibt es heutzutage in allen Formen und Farben. Sie erfüllen nicht nur ihren praktischen Zweck, sondern beinhalten auch einen optischen Aspekt. Die Zeiten, in denen Badezimmer und Toiletten lediglich als funktionelle Räume dienten, gehören der Vergangenheit an. Vielmehr betrachten sie Haus- und Wohnungsbesitzer als Teil des Wohnraumes.

Auch die Vielfalt der genutzten Materialien für Sanitärobjekte hat sich vergrößert. So finden sich neben den althergebrachten und bewährten Stahlbadewannen mit Emaillebeschichtung Badewannen aus Acryl in den meisten Badezimmern. Dieser thermoplastische und geruchsneutrale Kunststoff lässt sich leichter formen. Die Individualisierung von bestimmten Formen wie Eckbadewannen oder Rundbadewannen ist damit viel leichter umsetzbar. Ihre hohe Strapazierfähigkeit, das geringere Gewicht und die niedrigeren Kosten sind weitere Vorteile gegenüber einer Stahlbadewanne.

Bidets, Toiletten-Becken, Urinale und Waschtische sind hauptsächlich aus Keramik hergestellt. Sie alle sind mit einer hochwertigen sowie langlebigen Glasur ausgestattet. Das verleiht den Sanitärobjekten einen sehr hohen Glanz und macht sie sehr hygienisch, pflegeleicht und wasserdicht. Das porenfreie Material sorgt für weniger Schmutzanfälligkeit und ist zudem beständig gegenüber Laugen und Säuren in Badezimmer und Haushalt. Immer beliebter wird in diesem Zusammenhang die Keramikoberfläche mit Lotuseffekt. Dabei reinigt sich die Oberfläche quasi von selbst. Das Prinzip hat man sich von der Natur abgeschaut. Dabei sorgt eine feine Mikrostruktur, versehen mit unzähligen kleinen Noppen, für eine Verringerung des Wasserkontaktes. Das Wasser perlt sozusagen von der Oberfläche ab. Reinigt man nun diese Oberfläche mit Wasser, werden Schmutz und Staub durch diesen Abperleffekt einfach mitgenommen. Glasuren versetzt mit Silberionen sind ebenfalls neuartig. Dadurch erhaltet das Material eine antibakterielle Wirkung.

 

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Synonyme - Sanitärkeramik,Badkeramik

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