In den letzten Jahren sind die Elementarschäden in Deutschland stark gestiegen. Wir erklären Ihnen, warum eine Extremwetterschutz-Versicherung in der heutigen Zeit unabdingbar ist.
Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.
Die Bauleistungsversicherung versichert das Bauvorhaben gegen unvorhergesehene Schäden, die z. B. durch Unwettereinflüsse (Sturm, Hagel, Überflutung oder Überschwemmung) entstehen. Diese Versicherung greift aber nicht nur im Falle von Schäden, die durch Elementarereignisse und durch höhere Gewalt verursacht wurden, sondern auch bei Folgeschäden von Material- und Konstruktionsfehlern, bei Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeit der Bauhandwerker sowie Diebstahl und Vandalismus.
Bei allen Bauexperten und -ratgebern zählt die Bauherrenhaftpflicht zu den unverzichtbaren Versicherungen für die Bauphase. Sie übernimmt den finanziellen Schutz bei Haftungsansprüchen Dritter, und zwar vom Eintreffen der ersten Baumaterialien und -maschinen bis zum Zeitpunkt der Bauabnahme.
Ein Gebäude, das sich noch im Rohbau befindet, muss ebenso wie ein bereits fertiggestelltes Haus gegen Feuer abgesichert werden. Sehr häufig kommt es in der Bauphase vor, dass es am Bauwerk etwa durch einen Brand zu Schäden kommt. Die finanziellen Folgen, die dadurch entstehen, können fatal sein, weshalb eine ausreichende Versicherung des Gebäudes während der gesamten Bauzeit durchaus sinnvoll ist.
Im Laufe der Zeit ist ein Gebäude einer Vielzahl von Schadensrisiken ausgesetzt, die es beschädigen oder sogar vollständig zerstören können. Eine Reparatur oder gar ein Wiederaufbau ist in der Regel mit enormen Kosten verbunden. Die Gebäudeversicherung schützt das im Versicherungsvertrag bezeichnete Gebäude und die Nebengebäude.
Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine Sachversicherung, die für das gesamte Inventar eines Haushalts Versicherungsschutz gegen Vandalismus, Raub, Einbruchdiebstahl, Hagel, Sturm, Leitungswasser und Feuer bietet. Unter dem Begriff Inventar werden alle Wert-, Verbrauchs-, Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände verstanden.
Wenn bei einem Bauvorhaben auch Verwandte, Freunde oder Bekannte mit Eigenleistung helfen, dann muss der Bauherr sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anmelden und für sie dort eine Pflichtversicherung abschließen. Wird diese Meldung versäumt, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500,-- Euro erhoben werden.
Die Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach muss allen Wettereinflüssen ungeschützt trotzen. Dabei ist es egal, ob die Sonne brennt, der Regen niederprasselt oder große Hagelkörner für Verwüstung sorgen. Mit einer Photovoltaik-Versicherung können sich Hausbesitzer zumindest finanziell absichern. Denn diese übernimmt Schäden, die an und durch die Solarstromanlage entstehen. Welche Arten der Photovoltaik-Versicherung es gibt und welche Beschädigungen diese abdecken, erklären wir in den folgenden Abschnitten.