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Rückstausicherungen schützen das Gebäude

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat, wenn es um die Wahrscheinlichkeit von Starkregenfällen in der Zukunft geht, keine guten Nachrichten: Der Klimawandel und die Erderwärmung sind nach Ansicht der Meteorologen im Wesentlichen dafür verantwortlich, dass dieses Wetterphänomen in den kommenden Jahrzehnten um bis zu 50 % häufiger auftreten wird. Allerdings sind nur etwa 40 % aller Gebäude in Deutschland gegen Überschwemmungen und Sturzfluten versichert. Umso wichtiger ist es, sein Haus gegen das Eindringen von Wasser über die Abflüsse zu schützen.

Auf Rücksicherungen sollte nicht verzichtet werden

Bei einem Starkregen oder Hochwasser muss die öffentliche Kanalisation in kurzer Zeit sehr große Wassermengen aufnehmen und ableiten. Wie die Unwetterereignisse in den letzten Jahren gezeigt haben, ist das oft nicht möglich: Die Kanäle sind auf solche extremen Wetterphänomene nicht ausgelegt. Die Folge: Es kommt zu einem Rückstau, der bis auf die Höhe des Straßenniveaus, der sog. Rückstauebene, ansteigen kann. Davon sind Räume im Keller und Souterrain betroffen. Das dreckige Wasser strömt dann aus Duschen, Waschbecken, Badewannen, Toiletten und Bodenabläufen ins Innere des Hauses.

Aber ein Unwetter ist nur einer der Gründe, warum es zu einem Rückstau kommen kann. Weitere Ursachen können Kanalschäden, Rohrbrüche, ein Pumpenausfall an einer Pumpenstation, Verstopfungen oder auch Reparaturarbeiten am Kanal sein. Aber egal, wodurch ein Rückstau ausgelöst wurde: In zahlreichen Fällen müssen die Hauseigentümer für den kompletten Schaden an ihrer Immobilie, der Einrichtung sowie den Wertgegenständen selbst aufkommen. Viele Versicherungen lehnen es ab, Rückstauschäden zu übernehmen, weil diesen mithilfe einer Rückstausicherung mit wenig Aufwand gut vorgebeugt werden kann.

Problematisch wird es, wenn sich im rückstauenden Wasser aus der Kanalisation viele Feststoffe wie z. B. Fäkalien befinden: Zusammen mit den Abwässern, die zeitgleich im Haus anfallen, bildet sich dann eine Überschwemmung von innen.

Diese Möglichkeiten einer Rückstausicherung gibt es

Am einfachsten und preisgünstigsten lässt sich eine Rückstausicherung mithilfe einer Rückstauklappe erreichen. Sie öffnet sich schon bei sehr geringem Wasserdruck, um das Schmutzwasser aus dem Haus in die Kanalisation fließen zu lassen, und schließt sich, wenn Wasser aus der Kanalisation in Richtung des Hauses strömt. Hochwertigere Rückstauklappen kommen auch mit Feststoffen im Abwasser zurecht: Ihre weichen Dichtungen legen sich völlig dicht um die Feststoffe und können sie auch zerdrücken. Rückstauklappen können vom Hauseigentümer selbst montiert werden, eine Garantie für den korrekten Einbau kann jedoch nur ein Fachbetrieb gewährleisten. Damit ein Rückstauventil jederzeit einwandfrei funktioniert, ist eine halbjährliche Wartung gem. DIN EN 13564 vorgeschrieben.

Hauseigentümern stehen jedoch auch Hebeanlagen zur Verfügung. Dabei handelt es sich um vollautomatische und gesicherte Anlagen, die das in einen Behälter eingeleitete Abwasser mittels einer Pumpe über die Rückstauebene in den Kanal transportieren. Sie kommen immer dann zum Einsatz, wenn die zu schützenden Räume dauerhaft bewohnt werden, die Funktionsfähigkeit ihrer Ablaufstellen ständig gewährleistet sein muss (z. B. Toiletten in der Gastronomie oder anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen), sich wertvolle Güter im Keller befinden oder wenn Überläufe vorhanden sind, die zu Regenwasserzisternen gehören, die in einen Mischwasserkanal geleitet werden. Hebeanlagen müssen in Einfamilienhäusern jährlich, in Mehrfamilienhäusern halbjährlich und in Gewerbebetrieben einmal pro Quartal gewartet werden.

Kann man auf Rückstausicherungen verzichten?

Wer bei einem Haus, das Räume unterhalb des Straßenniveaus hat, meint, auf die Installation einer Rückstausicherung verzichten zu können, spart an der falschen Stelle. Die eigene Passivität mit der Verantwortung der Kommune, die ihr Kanalnetz möglicherweise mit zu engen Leitungen ausgestattet hat, zu begründen, führt dazu, dass Hauseigentümer auf den Kosten, die durch einen solchen Wasserschaden verursacht werden, sitzen bleiben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits 2004 hierzu eine eindeutige Aussage getroffen: Nach dessen Urteil (Az. III ZR 108/03) können sich die Kommunen immer dann auf höhere Gewalt berufen, wenn ein seltener Regen mit katastrophalen Folgen dazu geführt hat, dass die öffentlichen Abwasserkanäle die Wassermassen nicht mehr aufnehmen konnten und es zu Rückstauungen gekommen ist. Um sicher zu gehen, beinhalten auch viele Ortssatzungen entsprechende Passagen, wonach die Verantwortung für eine Rückstausicherung bei den Hauseigentümern liegt. Sofern Mietobjekte nicht mit einer Rückstausicherung ausgestattet werden und es zu einem Schadensfall durch einen Rückstau kommt, können Mieter ihre Vermieter hierfür zur Verantwortung ziehen.

 

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