Kostenvoranschlag

Begriff Definition
Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag dient dem Kunden dazu, sich ein Bild über die Kosten eines bestimmten Auftrages zu verschaffen. Dabei gibt es nach dem §§ 650 und §§ 632 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) den einfachen Kostenvoranschlag, der in der Regel unverbindlich ist und den garantierten Kostenvoranschlag, der alle Kosten verbindlich auflistet.

Viele Kostenvoranschläge bieten mehrere Optionen an, damit sie den finanziellen Möglichkeiten des Kunden angepasst werden können. Beide Kostenvoranschläge sind nach dem BGB kostenlos, es kommt jedoch häufig vor, dass der Anbieter versucht die Kosten von dem unverbindlichen Kostenvoranschlag in Rechnung zu stellen. Gängigstes Modell ist, dass die Kosten für den Kostenvoranschlag bei Auftragserteilung zugunsten des Kunden verrechnet werden.

Die Kosten, die im Kostenvoranschlag angegeben sind, dürfen nicht mehr als zwischen 10 % und 25 % überschritten werden, außer die Mehrkosten sind aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers entstanden. Liegt eine Überschreitung der Kosten von mehr als 25 % vor, und sie wurden nicht vom Auftraggeber verursacht, dann kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und muss nur die erbrachten Leistungen zahlen. Der Betrieb muss den Auftraggeber unverzüglich über eine Kostenüberschreitung informieren. Wird der Auftraggeber deutlich später über diese Kostenüberschreitung informiert, dann macht sich der Betrieb schadensersatzpflichtig.

Ein Kostenvoranschlag muss folgende Angaben enthalten:

  • Arbeitszeit, Arbeitsschritte und Arbeitskosten
  • Material und Materialkosten mit Mengen- und Preisangaben
  • Auftragszeitraum
  • Lieferkosten
  • Sonstige Kosten

Worauf Sie achten müssen, wenn Sie einen Kostenvoranschlag erhalten, erfahren Sie hier:
www.hausbauberater.de/bauwissen/kostenvoranschlaege-fuer-den-hausbau

 

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Synonyme: Kostenanschlag, Kostennberechnung, Vorausberechnung, Kostenschätzung

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