Begriff Definition
Sauberkeitsschicht

In der Baubranche bezieht sich der Begriff Sauberkeitsschicht auf eine Basisschicht aus dünnem Beton, direkt unter der Bodenplatte. Sie wird vor dem Einbau der Bodenplattenbewehrung aufgetragen, ist 5 -10 cm dick und wird mit Magerbeton (Unbewehrter Beton mit niedriger Festigkeitsklasse) ausgeführt. Im Ergebnis wird somit optimale, glatte und trockene Arbeitsfläche geschaffen und die Baugrubensohle versiegelt. Auf diese Weise wird verhindert, dass die Tragfähigkeit der Bodenplatte negativ beeinflusst wird, weil sich die Bewehrung in den Untergrund verschieben und dessentwegen rosten könnte.
Darüber hinaus verhindert diese Schicht das Eindringen von Feuchtigkeit, was insbesondere bei stark lehmhaltigen Böden die Stabilität der Gründung gefährden kann.

Die Herstellung einer Sauberkeitsschicht erfolgt außerhalb normativer Anforderungen, seitdem die DIN 1045-3:2008-08 zurückgezogen und durch die europäische Norm DIN EN 13670 ersetzt worden ist. Das bedeutet, dass die Bauunternehmer selbst entscheiden können, auf welche Weise sie eine geeignete Basisschicht uns der Bodenplatte herstellen.

Alternativen zur Sauberkeitsschicht aus Magerbeton sind:

  1. Glasschaumschotter, Schaumglasschotter
    Bestehend aus Recyclingglas und mineralischen Zuschlagstoffen handelt es sich um eine aus unserer Sicht sehr akzeptable Alternative zu Magerbeton. Von Vorteil ist, dass Sie als Sauberkeits- und gleichzeitig als kapillarbrechende Schicht angesehen werden kann. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass Schaumglasschotter nicht im Grundwasserbereich eingesetzt werden darf.

  2. Verlegung von Perimeterdämmplatten
    Hier sind Ungenauigkeiten des Untergrundes zu berücksichtigen. Zu beachten ist, dass dafür die Zulassung für den Einsatz unter Gründungsplatten unabdingbar ist. Zudem muss eine frostsichere Gründung im Sinne der DIN EN 1997-1 gewährleistet sein.

  3. Unterlage aus Kies, Schotter oder Sand
    Allerdings hat diese den Nachteil, dass bei der Bemessung der Bewehrung der Bodenplatte eine größere Ungenauigkeit des Untergrundes berücksichtigt werden muss.

  4. Noppenbahnen
    Unseres Erachtens ist das alleinige Verlegen einer Noppenbahn nicht zu empfehlen. Zwar gibt es mittlerweile Testergebnisse, die eine Gleichwertigkeit zu Magerbeton sehen, jedoch bleiben wir skeptisch.

 

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Synonyme - Unterbeton,Unterlagsbeton,SKS
Schadensersatzanspruch

Der Schadensersatz definiert sich laut den Paragrafen §§ 823 – 853 BGB im Allgemeinen wie folgt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Schadensersatz beschreibt also den Anspruch, welcher durch schuldhafte Rechtsverletzung Schaden verursacht und dieser zu ersetzen ist. Häufig geschieht dies in finanzieller Form und richtet sich nach den Festlegungen im Schadenersatzrecht. Um einen Schadensersatzanspruch geltend machen zu können, bedarf es eines eindeutigen Beweises, dass das schädigende Ereignis de facto für den entstandenen Schaden Schuld-tragend ist.

Generell unterscheiden sich Schadensersatzansprüche in gesetzlich und vertraglich.

  • Gesetzlicher Schadensersatzanspruch
    Findet eine fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung einer Sache während eines Bauvorhabens statt, ist der Verursacher laut § 249 Abs. 1 BGB dazu verpflichtet ”den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“ Das bedeutet also, dass die beschädigte Sache in den vor dem schädigenden Ereignis befindlichen Zustand zurückführen ist. Sind beispielsweise wissentlich Trocknungszeiten von errichteten Gebäudewänden nicht eingehalten worden und es kommt nachträglich zu massiver Schimmelbildung, ist der Verursacher dazu verpflichtet den entstandenen Schaden zu beheben.

  • Vertraglicher Schadensersatzanspruch
    Ein vertraglicher Schadensersatzanspruch besteht bei einer Verletzung der Pflicht einer Haupt- oder Nebenleistung. Das ist generell gegeben, wenn der Auftragnehmer die bestellte Sache oder Leistung nicht, mit Fehlern oder welche beispielsweise gegeben ist, wenn ein Verkäufer die vom Käufer bestellte Sache nicht, fehlerhaft oder später als vertraglich vorgesehen liefert.
    Verzögert sich beispielsweise der Abschluss eines Hausbaus, besteht die Möglichkeit auf Schadensersatzanspruch. Dafür muss neben dem Verzug ebenfalls die in § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beschrieben Voraussetzungen für einen Verzug erfüllt sein. So kommt ein Bauträger erst in Verzug, sollte er trotz Mahnung durch den Geschädigten die Baumaßnahmen nach Fristablauf immer noch nicht beendet haben. Wichtig dabei ist zu beachten, dass der Bauträger für den Verzug verantwortlich ist. Kann eine Zulieferfirma zum Beispiel für die Fertigstellung benötigte Materialien nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern, liegt die Schuld nicht beim Bauträger. Bestellt er allerdings falsches oder zu wenig Material, ist er schuldhaft.

 

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Synonyme - Schadensersatz
Schadensminderungspflicht

Die Schadensminderungspflicht beschreibt gemäß § 254 BGB, dass ein Geschädigter die Pflicht hat, einen bereits entstandenen Schaden nicht zusätzlich größer werden zu lassen, sprich die Schadenshöhe so niedrig wie möglich zu halten. Kommt der Geschädigte dieser Pflicht nicht nach, macht er sich unter Umständen selbst schadensersatzpflichtig. Gleiches gilt für vernachlässigtes Hinweisen des Geschädigten an den Verantwortlichen auf ein potenzielles Risiko.

Der Selbstschutz steht bei der Schadensminderung stets an erster Stelle. Sich selbst der Gefahr auszusetzen, um beispielsweise ein nach einem Sturm abgedecktes Dach wieder abzudichten, steht in keinem Verhältnis zur Schadensminderung. Die Schadensminderungspflicht beinhaltet zudem ein den Erwartungen entsprechendes und achtsames Verhalten, um potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren.

Ein Bauherr ist dazu verpflichtet einen durch ihn verursachten Schaden an den für den Bau zuständigen Architekten zur Mangelbeseitigung zu melden. Dies ist ein besonderer Fall der Schadensminderungspflicht. Generell wird der Architekt für von ihm verursachte Mängel in Haftung auf Schadensersatz genommen. Dabei muss sich der Mangel bereits im Bauvorhaben realisiert haben. Der Anspruch auf Mangelbeseitigungsrecht ist nicht gegeben. In speziellen Fällen kann der Bauherr gehalten sein, eine vom Architekten angebotene Mangelbeseitigung zu übertragen. Lehnt er dem Architekten diese Beseitigung des Mangels ab, handelt er zuwider seiner Pflicht zur Schadensminderung. Daraus ergibt sich ein Mitverschulden.

 

 

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Synonyme - Schadensminderungsobliegenheit,§ 254 BGB
Schädlinge

Schädlinge bezeichnen im allgemeinen Organismen, die den ökonomischen Erfolg des Menschen verringern. Sie treten als Kulturpflanzenzerstörer, Nahrungskonkurrent oder durch Zerstörung von Bauwerken in Erscheinung.

Der Befall von Schädlingen ist zumeist durch Baumängel verursacht. Doch gilt es an dieser Stelle genau zu unterscheiden, welche Art von Schädlingsbefall zugrunde liegt. Nicht alle Schädlinge bevorzugen die gleichen Lebensumstände. Daher ist eine genaue Bestimmung des Schädlings unabdingbar. Generell lassen sich Schädlinge wie folgt unterteilen:

  • Ameisen, Fliegen, Käfer, Schmetterlinge
    ● Schaben, Silberfischchen, Würmer

Je genauer die Schädlingsbestimmung erfolgt, desto gezielter können Maßnahmen gegen den Befall Anwendung finden. Mangelnde Hygiene im Wohnraum kann eine Ursache für einen Befall sein, kommt allerdings weitaus seltener vor, als vermutet. Vielmehr liegen Schäden und Mängel an der Bausubstanz vor, sehr häufig in Verbindung mit Feuchtigkeit. Diese wird verursacht durch zum Beispiel Baufehler, falsche Wahl der Baumaterialien (beispielsweise bereits mit Holzschwamm oder Holzwürmern befallenes Holz), Neubaufeuchte oder Undichtigkeiten. Fehlerhaftes Lüften zählt ebenfalls dazu. Das kann zur Bildung von Schimmel führen - ideale Lebensbedingung für sogenannte “Schimmelfresser” wie Milben, Moderkäfer und Flechtlinge. Sie finden an den betroffenen Stellen Schutz vor Kälte und Fressfeinden, haben es warm und ausreichend feucht.

Beim (Neu-) Bau wird viel Wasser verwendet und die Trocknung benötigt Zeit. Oft werden die empfohlenen Austrocknungszeiten aufgrund von Termindruck oder Ungeduld nicht eingehalten. Auch Arbeiten im Winter bei geschlossenen Fenstern tragen Erschweren die Trocknung. Durch die dabei entstehende hohe Luftfeuchtigkeit bildet sich Schimmel. Hauptsächlich davon betroffen sind alle verbauten organischen Materialien, wie Holz, Kleber und Kleister, Papier, Filz, Stroh, u. v. m. Am meisten sind Fußbodenränder und Scheuerleisten betroffen, vor allem bei dampfundurchlässigen Bodenbelägen. Ein idealer Nistplatz für Schädlinge.

Bestmöglich gilt es diese Fehler im Vorfeld zu vermeiden. Besteht der Verdacht eines Befalls von Schädlingen, empfiehlt sich die Konsultation fachlich geschulter Personen. Sie können am besten einschätzen, woraus der Befall resultiert und welche Maßnahmen dagegen zu ergreifen sind. Der Einsatz von Insektiziden verspricht zwar oftmals eine vorübergehende Besserung, doch ist es ratsam die Hauptursache des Befalls zu identifizieren und zu beheben.

 

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Schadstoffanalyse

Mit einer Schadstoffanalyse stellt ein Schadstoffgutachter, meist ein Baubiologe, mit einer Untersuchung der Raumluft, des Baumaterials, der Inneneinrichtung sowie des Hausstaubs fest, ob und welche Schadstoffe darin enthalten sind. Anhand der Schadstoffanalyse lässt sich feststellen, ob eine Sanierung aufgrund außergewöhnlich hoher oder gesundheitsbeeinträchtigender Belastung durch Schadstoffe notwendig ist. Der Baubiologe hat die Aufgabe festzustellen, von welchen Materialien die Belastung ausgeht, beziehungsweise die Ursache der Schadstoffbelastung zu finden.

Sind Bewohner über mehrere Jahre in Kontakt mit Schadstoffen gekommen, besteht die Gefahr von (chronischen) Haut- und Atemwegserkrankungen, ständiger Abgeschlagenheit und Müdigkeit sowie Schädigungen des Nervensystems. Bei Altbauten und älteren Gebäuden kommt eine Schadstoffanalyse besonders häufig zum Einsatz. Vor dem Kauf einer Immobilie sollte ein sachkundiger Baubiologe zurate gezogen werden, um mögliche Schadstoffbelastungen auszuschließen. Die standardmäßigen Untersuchungen für eine Schadstoffanalyse sind:

  1. Raumluftuntersuchung
    Die Raumluftuntersuchung erfolgt mithilfe eines speziellen Prüfröhrchens durch den Schadstoffgutachter. Ein Labor führt eine Untersuchung hinsichtlich leichtflüchtiger Schadstoffe durch. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Aufspüren von Schadstoffen aus Farben und Lacken (Lösemittel), Spanplatten (Formaldehyd) oder Laminatfußböden (Aldehyde). Die Messwerte setzt das Labor immer mit Richtwerten des Umweltbundesamtes und Durchschnittswerten anderer Haushalte in Relation. Auch Orientierungswerte baubiologischer Richtlinien finden Anwendung.

  2. Hausstaubuntersuchung
    Bei einer Hausstaubuntersuchung saugt der Baubiologe eine größere Fußbodenfläche ab, welche vorher etwa eine Woche lang nicht gereinigt wurde. Der Test dient dem Aufspüren von PCP (Pentachlorphenol, seit den 1980er Jahren verboten) und PCB (Polychlorierte Biphenyle). PCB kommt nach wie vor bei Altbauten und Bestandsimmobilien in Dichtungsmassen, Farb- und Brandschutzanstrichen sowie Klebstoffen vor. Die Laboruntersuchung des Hausstaubs zielt auf schwerflüchtige Schadstoffe ab. Dazu zählen Pestizide aus Holzschutz- oder Mottenschutzmitteln, Flammschutzmittel aus textilen Bodenbelägen und Weichmacher aus Kunststoffen.

  3. Materialuntersuchung
    Die Materialuntersuchung zur Ursachenforschung der Ergebnisse aus Hausstaub- und Raumluftuntersuchung kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine zweifelsfreie Ursache der bisher gefundenen Schadstoffe nicht möglich ist. Die Materialuntersuchung im Rahmen einer Schadstoffanalyse klärt, ob ein Material belastet ist oder nicht. Zu den Materialien können beispielsweise gehören zum Beispiel Teppiche, Möbelstücke, Kunststoffe, Hölzer, Spachtelmassen, Tapeten, Putz, Fugendichtmasse, Klebemittel.

 

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Schadstoffe

Schadstoffe bezeichnen Stoffe oder Substanzen, die eine schadhafte Wirkungen auf Lebewesen und Sachgüter haben können. Dazu zählen zum Beispiel

  • halogenierte Kohlenwasserstoffe (Chlorkohlenwasserstoffe, Fluorchlorkohlenwasserstoffe, polychlorierte Biphenyle)
  • polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe
  • Radioaktive Gase
  • Salze
  • Schwefeldioxid
  • Schwermetalle
  • Stickoxide

Sie kommen allein, sowie in Kombination miteinander oder mit anderen Stoffen vor und können entweder direkte Schädigungen verursachen oder durch die Kombinationswirkung in für den Menschen giftige Stoffe transformiert werden. Diese wiederum nimmt der Mensch über seine Atmung, die Haut oder die Nahrung inklusive dem Trinkwasser auf. Schadstoffe wirken sich negativ auf den Menschen und seine Umwelt aus.

Per se ist nicht jeder deklarierte Schadstoff ein schädlicher Stoff für Mensch, Flora, Fauna und Ökosystem. Die Menge, seine Konzentration und die Umgebungssituation nimmt Einfluss drauf.

Generell unterscheidet man zwischen zwei Gruppen an Schadstoffen. Die natürlichen Schadstoffe, wie zum Beispiel Gesteinsstaub oder Mykotoxine (Giftstoffe von Pilzen) und die künstlichen Schadstoffe. Sie sind durch den Menschen selbst erzeugt, beispielsweise durch Verbrennen von fossilen Energieträgern. Darüber hinaus setzt die Erzeugung von Chemikalien durch den Menschen und deren Nutzung schädliche Stoffe in die Umwelt frei. Diese Erzeugung von Schadstoffen hat die Aufheizung des Klimas, die Belastung der Luft, eine Bodenversauerung sowie Waldsterben zur Folge und beeinflusst die Umwelt nachhaltig negativ.

Eine Belastung für die Bewohner durch Schadstoffe in Gebäuden kann durch das Verwenden bereits schadstoffbelasteter (Bau-) Materialien wie zum Beispiel Asbest entstehen. Die Bildung von Schimmel führt ebenfalls zur erhöhten Schadstoffbelastung. Es ist ratsam einen Blick auf die verwendeten Materialien der Inneneinrichtung zu haben. Die Entstehung von Schadstoffen kann an dieser Stelle sehr erheblich sein. Mit Schadstoffen belastete Luft, welche ungefiltert in das Gebäudeinnere gelangt, ist ebenfalls ein wichtiger Faktor im Hinblick auf Sanierungen und Neubau von (Wohn-) Gebäuden.

 

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Synonyme - Giftstoffe, Toxikum
Schadstoffuntersuchung

Schadstoffuntersuchungen sind in Neubauten sowie in Altbauten sinnvoll, da es in vielen Wohnungen vermehrt zu einer hohen Konzentration von Schadstoffen kommt. Synthetische Baustoffe sowie Einrichtungsgegenstände können Erkrankungen der Atemwege, Asthma, häufig auftretenden Kopfschmerzen oder Übelkeit verursachen. Auch ein Schimmelbefall, der bisher nicht entdeckt wurde oder das Bodengas Radon, das geruchslos ist, können zu gesundheitlichen Problemen führen. Da das Immunsystem von Kindern und Jugendlichen noch nicht vollständig ausgebildet ist, zählen sie zur Risikogruppe. Um auf Nummer sicherzugehen, sollten sich Hauseigentümer durch die Durchführung einer Raumluftmessung auf Wohngifte Klarheit verschaffen.

Der geplante Ablauf einer Schadstoffmessung durch einen Baubiologen richtet sich immer nach dem auftretenden Einzelfall und dessen örtlichen Gegebenheiten. Folgende Schadstoffmessungen können zum Einsatz kommen:

  • Eine Untersuchung von Hausstaub bei einem Verdacht auf schwerflüchtige schädliche Stoffe, wie zum Beispiel bei Holzschutzmittel Lindan, DDT oder PCP. Diese Stoffe können von alten Dachbalken, antiken Möbeln oder gestrichenen Hölzern entweichen.
  • Eine Schadstoffuntersuchung auf Flammschutzmittel. Diese befinden sich häufig auf Bodenbelägen, Teppichen sowie Kunst- und Schaumstoffen.
  • Die Untersuchung auf Insektizide, wie beispielsweise Mottenschutzmittel, dass auf Textilien und Teppichbelägen vorzufinden ist.
  • Schadstoffmessungen auf Baustoffen und Einrichtungsgegenständen.
  • Wischproben durch Frogging, dass als schwarzer Staub in der Wohnung auftreten kann.
  • Luftmessungen im Innenraum auf leichtflüchtige Schadstoffe wie Lösungsmittel (Lacke, Kleister, Farben usw.), Glykole, die in lösemittelfreien Farben oder Ökofarben vorkommen, Aldehyde (Laminatfußböden, Werkstoffen aus Holz usw.) sowie Konservierungsmittel und Duftstoffe, die in Farben, Reinigungsmittel und Lacken enthalten sind.
  • Untersuchung der Raumluft im Haus auf Formaldehyd (Spanplatten, Möbel).
  • Klimamessungen und Feuchteanalysen bei Befall von Schimmel.
  • Untersuchung auf Schimmel sowie Bakterien, die nach einem Wasserschaden auftreten können.
  • Radonmessungen (Bodengas das radioaktiv ist und eine häufige Ursache für Lungenkrebs ist).
  • Erfassung der Radioaktivität von Baumaterialien (Bimssteine, lasierte Fliesen, • Schüttungen usw.).
  • Messung von Raumluft und Prüfung auf Asbestfasern und künstliche Mineralfasern.
  • Prüfen in Fertighäusern auf Formaldehyd, Holzschutzmittel und andere Wohngifte.

Spielen Bauherren mit dem Gedanken in ein Fertighaus zu investieren, sollte darauf geachtet werden, auf einen Verbau von OSB-Platten zu verzichten. Verbaute OSB-Platten können in vielen Fällen zu einer erhöhten Bildung von Ameisen- und Essigsäure in Wohnräumen führen. Diese Säuren sind bekannt dafür, die Schleimhäute zu reizen. Eine andauernde Aussetzung kann zu einer Erkrankung der Atemwege führen. Besonders in Häusern, die der aktuellen Energie- Einsparverordnung entsprechen, können sich eine Vielzahl von Schadstoffen anreichern. Jedoch können diese schädlichen Schadstoffe durch eine Schadstoffuntersuchung bestimmt werden.

Kaufinteressenten einer Immobilie sollten über eine Schadstoffuntersuchung nachdenken, bevor die Immobilie erworben wird. Ein fachlich anerkannter Baubiologe kann abschätzen, wie viel Geld Kaufinteressenten investieren müssten, um in einem gesunden Umfeld leben zu können. Ganz besonders in alten Gebäuden befinden sich häufig Holzschutzmittel und andere Schadstoffe wieder. Auch asbesthaltige Baumaterialien sind in älteren Häusern keine Seltenheit und müssen dann mit einem hohen Kostenaufwand entsorgt werden.

 

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Synonyme - Schadstoffmessung, Raumluftmessung
Schallschutz

Unter Schallschutz werden Maßnahmen verstanden, die eine Schallübertragung von einer ausgehenden Schallquelle zu einem Empfänger vermindern. Dies kann beispielsweise durch eine Trennung von Bauteilen oder Flächen, die eine gewisse Elastitzität aufweisen, umgesetzt werden.

Schall darf nicht mit Lärm verwechselt werden. Schall ist eine Größe, die gemessen wird und durch soziale Aspekte zu störendem Lärm mutiert. Schallwellen übertragen sich in verschiedene Art und Weisen, und zwar als Körperschall oder Luftschall. Beim Körperschall leiten feststehende Körper den Schall weiter. Auch Trittschall fällt unter den Begriff Körperschall und entsteht durch Schwingungen, die beim Laufen auf einem Fußboden entstehen. Luftschall verbreitet sich in der Luft. Trifft Luftschall auf einen festen Gegenstand, werden die Schallwellen weitergeleitet. Ein gutes Beispiel von auftretenden Schallwellen ist die Musik aus der Nachbarwohnung, die als störend empfunden werden kann.

Um störendere Geräusche zu minimieren, müssen Bauherren bereits beim Bau ihres Eigenheims auf eine fachgerechte Ausführung jeglicher Schallschutzmaßnahmen achten, da Schallbrücken im Nachhinein nur äußerst schwer zu beheben sind. Schallbrücken entstehen durch entstandene Fehler bei der Planung oder durch Pfusch beim Bau durch beispielsweise unzureichende Dämmung oder einer fehlerhaften Bau-Ausführung. Es reichen schon kleine Fehler aus, und eine Dämmung verliert ihre Wirkung.

  • Fußböden müssen schwimmend verlegt werden.
  • Installationsrohre müssen eine schallentkoppelte Befestigung aufweisen, damit fließende Geräuche vermieden werden können.
  • Fallrohre müssen schallgedämmt sowie schallentkoppelt montiert sein.

Bauherren, die sich für den Bau eines Reihenhauses oder einer Doppelhaushälfte entschieden haben, sollten auch auf einen optimal ausgeführten Schallschutz der Trennwände achten.

Da keine gesetzlichen Mindestanforderungen an den Schallschutz innerhalb einer Wohneinheit bestehen, sollte der Bauherr darauf achten, dass dies schriftlich mit dem Baupartner vereinbart wird. Bauherren sollten die Schallschutzstufen ihres Eigenheims nach der VDI-Richtlinie 4100 oder die einzelnen Bauteile nach der DIN 4109 bauen lassen. Optimal schallgedämmte Häuser müssen der Schallschutzstufe II entsprechen.

Siehe auch: hausbauberater.de/bauwissen/baulicher-und-nachtraeglicher-schallschutz

 

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Schallschutznachweis

Ein baulicher Schallschutz ist besonders bei Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern sowie öffentlichen Gebäuden, wie zum Beispiel Schulen und Restaurants, wichtig. In Gebäuden dieser Art sind Umgebungsgeräusche und Trittschall unausweichlich. Der Schallschutznachweis ist dazu da, um zu prüfen, ob die Baukonstruktion eines Bauvorhabens optimal geplant wurde. Dies wurde erfüllt, wenn die Schalldämmung genügende Nachtruhe-, Freizeit- und Arbeitsbedingungen gewährleistet. Hierfür sind die Anforderungen der DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau – Teil 1 zu beachten. Auf Wunsch des Bauherrn können erhöhte Anforderungen an den Schallschutz geplant und umgesetzt werden.

Zusätzlich zu Energieausweisen sind auch Schallschutznachweise verfügbar, die den baulichen Schallschutz von Wohneinheiten durch Einteilungen der verschiedenen Klassen in verständlicher Form darstellen. Dieser wird beispielsweise von Ingenieurbüros erstellt, die bei der deutschen Gesellschaft für Akustik e.V. gelistet sind.

Ein Schallschutzausweis für ein Gebäude muss Folgendes enthalten:

  • Auflistung der Anforderungen an den baulichen Schallschutz.
  • Detaillierte Beschreibung der schalltechnisch relevanten Konstruktionsdetails der Gebäudebauteile.
  • Bauliche Maßnahmen zum Schallschutz vor Geräuschen aus Anlagen (Wasserinstallationen, Heizungsanlagen usw.).
  • Nachweis in rechnerischer Form nach DIN 4109, um offenzulegen, dass die geplanten baulichen Maßnahmen für das Gebäude geeignet sind und die Anforderungen erfüllt werden.

Es werden hierbei Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung von Decken, Treppen und Wände gestellt. Unterschieden wird zwischen Schallschutz gegen äußeren Lärm (Fassade, Fenster, Dachkonstruktionen) und dem Schallschutz im Inneren eines Hauses (z.B. bei Reihenhäusern oder nebeneinanderliegenden Wohnungen).

Siehe auch: hausbauberater.de/bauwissen/baulicher-und-nachtraeglicher-schallschutz

 

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Synonyme - DIN 4109
Schallschutzstein

Schallschutzsteine aus Kalksandstein oder Ziegel sind relativ schwer und besitzen nur einen geringen Lochanteil beziehungsweise überhaupt keine Lochung. Dadurch weisen sie einen hohen Schallschutz auf.

Ziegel sowie Kalksandstein sind die geläufigsten Baustoffe beim Massivbau. Welcher Stein vom Bauherrn gewählt wird, ist vom Geschmack und von den individuellen Anforderungen abhängig.

Ziegelstein ist das älteste Baumaterial und immer noch der Baustoff, aus dem die meisten Mauern bestehen. Der größte Vorteil von Ziegelstein ist der, dass die in der Struktur eingeschlossene Luft für eine optimale Wärmedämmfähigkeit sorgt. Eine einschalige Bauweise ohne zusätzliche Dämmung ist für Ziegelsteine optimal. Besonders dämmend und somit energiesparend sind die Ziegel, die mit Perliten gefüllt sind. Perlit ist ein körniges Vulkanstein, dass sehr gute Dämmeigenschaften aufweist. Bauherren sollten sich merken, dass umso mehr Perlite ein Ziegel beinhaltet, desto positiver sich dies auf die Heizkosten auswirkt.

Haben sich Bauherren für einen Verbau mit Kalksandstein entschieden, dann haben sie einen Baustoff mit einer hohen Umweltverträglichkeit und einem hohen Schallschutz gewählt. Kalksandstein besitzt eine sehr hohe Tragfähigkeit. Bereits ab einer Wandbreite von 11,5 Zentimetern ist der Baustein hochbelastbar und garantiert somit einen sicheren Verbau von schlanken Mauern, was dem Bauherren mehr Wohnfläche garantiert. Auch in Sachen Feuerschutz ist Kalksandstein ein zuverlässiges Baumaterial. Jedoch muss beim Verbau von Kalksandstein beachtet werden, dass eine Kalksandsteinwand eine zusätzliche Dämmschicht beziehungsweise einen zweischaligen Wandaufbau benötigt, um einen optimalen Wärmeschutz zu garantieren.

Bauherren, ganz egal für welchen Baustoff sie sich entscheiden, können gewiss sein, dass sie sich für ein Baumaterial entschieden haben, dass jeglichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht.

 

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