Rangverhältnis

Begriff Definition
Rangverhältnis

Das Rangverhältnis oder auch die Rangordnung genannt, steht im Zusammenhang mit dem im Grundbuch eingetragenen Rechten und bezieht sich auf die Rechte, mit denen ein Grundstück belastet ist. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Grundpfandrechte, die in Zusammenhang mit Darlehensvergabe ins Grundbuch eingetragen werden müssen, um rechtlich wirksam zu sein. Das Rangverhältnis ist von größter Bedeutung für die Ausübung dieser eingetragenen Rechte im Grundbuch. Sie entscheidet sprichwörtlich über die Reihenfolge der Ausübung dieser Rechte und bestimmt wie der Erlös nach einer Zwangsversteigerung verteilt wird.

Die Rangordnung bestimmt die Reihenfolge auf Grundlage des Zeitpunktes des Antrages und der Nummer der Eintragung. Falls Rechte in verschiedenen Abteilungen des Grundbuches eingetragen sind, hat das Recht mit dem frühesten Datum der Eintragung den Vorrang. Wenn der Eintrag eines Rechtes zum selben Zeitpunkt erfolgte, haben sie den gleichen Rang.

Manche Banken gewähren niedrige Zinssätze, wenn sie im Gegenzug einen besseren Rang erhalten. Daher ist es empfehlenswert, die Hauptfinanzierung mit einem Darlehen mit einem hohen Rang, wenn nicht sogar den ersten Rang, zu finanzieren.

Die Rangordnung kann unter bestimmten Umständen nachträglich verändert werden, und zwar als sogenannter Rangvorbehalt. Das ist eine Art von Reservierung eines bestimmten Ranges im Grundbuch für ein Darlehen, das zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen wird. Eine Veränderung der eingetragenen Reihenfolgen bedarf jedoch die Zustimmung aller Betroffenen und Berechtigten. Wenn beispielsweise der Gläubiger einer Grundschuld das Rangverhältnis im Grundbuch ändern möchte, so muss der Eigentümer dieser Änderung zustimmen. Alle Änderungen müssen in das Grundbuch eingetragen werden, um rechtsgültig zu sein.

 

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Synonyme: Rangordnung

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